Neubau Trampelpfad Herbrig-Häusernmoos i.E.
Demande de permis de construire · Dorfstrasse, 3463 Häusernmoos i.E.
Projet
- Projet
- Neubau Trampelpfad Herbrig-Häusernmoos i.E.
- Lieu
- Dorfstrasse, 3463 Häusernmoos i.E.
- Commune
- Affoltern im Emmental
- Canton
- Berne
- Protection
- Historischer Verlauf Verkehrsweg von nationaler Bedeutung, Naturgefahren; Überschwemmung (Gefahrenstufe gelb / blau), Siedlungstrennung (T), Landschaftsschutzgebiete (TRPL) 10.5, Wanderweg
- Dérogations demandées
- Bauen im Strassenabstand, Ausnahme von Art. 81 SG Bauen ausserhalb Bauzone, Ausnahme von Art. 24 RPG
Procédure
- Publiée
- 8 avr. 2026
- Oppositions
- jusqu'au 8 mai 2026, 30 jours
- Dossier déposé auprès de
- Gemeindeverwaltung Affoltern i.E., Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E. oder online unter https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20257
Opposition
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gestützt auf Art. 12 und 12a des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Parties
Requérant
Langenthalstrasse 7, 4950 Huttwil
Auteur du projet
Gewerbestrasse 2, 3462 Weier i.E.