Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (INMP). Projektänderung: Erweiterung des Baugesuchs auf weitere im Bagatellverfahren bewilligte Änderungen. Hinweis: Es ist von Swisscom (Schweiz) AG vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Der dafür vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR3239B78 verfügt über genügend Sub-Arrays um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 anwenden zu dür-fen. Die von Sunrise GmbH für den Einsatz im 3600 MHz Frequenzband eingesetzten Antennen vom Typ Huawei A114521R1v06 verfügen nicht über genügend Sub-Arrays um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen Korrekturfaktor anwenden zu dürfen.
Obere Bönigstrasse 102, 3800 Matten · Matten bei Interlaken · publiée le 21 mai 2025
Agrandissement, Antenne de téléphonie mobile