Baustelleninformationen, Luterbach

Autres avis · Luterbach · 18 déc. 2025

Publication

Type
Autres avis
Sous-type
Avis général concernant construction, territoire, énergie et transports
Canton
Soleure
Commune
Luterbach
Publié par
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Publié
18 déc. 2025
Délai
28 déc. 2025
Numéro de publication
BA-SO65-0000000456

Texte

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Im Rahmen der Umbauarbeiten am Bahnhof Luterbach-Attisholz wird die neue Personenunterführung nach Norden bis unter die Kantonsstrasse verlängert. Auf der Zuchwilstrasse in Luterbach sind im Bereich des Bahnhofs (zwischen der Nordstrasse und der Jurastrasse) folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Der motorisierte Verkehr wird zweispurig beibehalten und nördlich um die Baustelle geführt.

- Die Höchstgeschwindigkeit wird auf dem erwähnten Strassenabschnitt auf 50 km/h, im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.

- Die Zufahrt zum Areal der Firmen Menz AG und FESTEX AG ist immer gewährleistet.

- Der Fuss- und Radweg bleibt entlang der Zuchwilstrasse und wird ebenfalls nördlich um die Baustelle geführt.

- Die Verbindung in die Attisholzstrasse ist für den Fuss- und Veloverkehr jederzeit gewährleistet.

- Die Ein- und Ausfahrt des Baustellenverkehrs auf die Baustelle erfolgt im Einbahnregime auf der südlichen Fahrspur: Einfahrt aus Richtung Solothurn und Ausfahrt in Richtung Deitingen.

Dauer:

Ende Januar 2026 bis Ende März 2027

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Actes mentionnés

Cités dans la publication

Contact

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Voies de droit

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.