Bekanntmachung
Autres avis · Soleure · 13 oct. 2026
Publication
- Type
- Autres avis
- Sous-type
- Avis
- Canton
- Soleure
- Publié par
- Kanton Solothurn - Oberamt Olten-Gösgen
- Publié
- 13 oct. 2026
- Numéro de publication
- RE-SO35-0000000169
Texte
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie werden als Partei resp. Vertretung zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen.
Datum / Zeit Dienstag, 03. November 2026, 16.00 Uhr
Ort
4601 Olten, Amthausquai 23, Untergeschoss, Sitzungszimmer U23, (bitte im Gang auf Aufruf warten)
Klägerin (Vermieterschaft)
Novavest Real Estate AG, Feldeggstrasse 26, 8008 Zürich v.d. Fabian Mertenat, c/o Schaeppi Grundstücke AG, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich
Beklagter (Mieterschaft)
Patrick Germann, Ausserfeldstrasse 28, 5032 Aarau Rohr
Mietobjekt 4600 Olten, Aarauerstrasse 55, 2,5 Zimmerwohnung, 4. Stock 403
Gegenstand Forderung aus beendetem Mietverhältnis
Die Parteien müssen persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen. Sie können sich von einer Rechtsvertretung oder einer Vertrauensperson (reine Begleitung – ohne Äusserungsrecht) begleiten lassen. Für juristische Personen hat eine vertretungsberechtigte Person zu erscheinen. Die Vermieterschaft kann in Streitigkeiten im Sinne von Art. 243 ZPO die Liegenschaftsverwaltung delegieren, sofern diese zum Abschluss eines Vergleichs schriftlich ermächtigt ist.
Folgen des Ausbleibens
Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde nach den Art. 209 – 212 ZPO, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre: Sie stellt die Klagebewilligung aus, erlässt einen Urteilsvorschlag oder, auf Antrag der klagenden Partei, einen Entscheid.
Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 ZPO).
Die Auferlegung einer Ordnungsbusse im Sinne von Art. 128 ZPO bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schlichtungsverhandlung wird der fehlbaren Partei hiermit ausdrücklich angedroht.
Die weiteren Details zur Schlichtungsverhandlung, zum persönlichen Erscheinen und zu den Säumnisfolgen entnehmen Sie dem beiliegenden Merkblatt.
Freundliche Grüsse
Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht Olten-Gösgen
Daniel Bloch
Vizepräsident