Entscheidpublikation
Autres avis · Bâle-Ville · 21 juil. 2021
Publication
- Type
- Autres avis
- Sous-type
- Autre avis
- Canton
- Bâle-Ville
- Publié par
- Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
- Publié
- 21 juil. 2021
- Numéro de publication
- RS-BS90-0000000098
Texte
In der Rekurssache Christophe O. Ewelike, geb. 25. Oktober 1972, nigerianischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, gegen die Verfügung der Sozialhilfe Basel-Stadt (SH) vom 13. Oktober 2020 hat der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt am 19. Juli 2021 Folgendes entschieden:
– Der Rekurs wird abgewiesen.
– Der Rekurrent wird verpflichtet, der SH die zu viel ausbezahlten Unterstützungsleistungen in der Höhe von Fr. 3'032.05 zurückzuerstatten. Auf eine Verzinsung wird verzichtet.
– Es werden keine Kosten erhoben.
– Der Entscheid wird Christopher O. Ewelike zufolge unbekannten Aufenthalts durch Publikation im Kantonsblatt eröffnet und der SH mitgeteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich anzumelden.
Spätestens innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung samt Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Bei völliger oder teilweiser Abweisung eines Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr und den Auslagen für Gutachten, Augenschein, Beweiserhebung und anderen Vorkehren ganz oder teilweise dem Rekurrenten auferlegt werden (§§ 6 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren i.V. mit §§ 11 und 12 der Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren).
Cités dans la publication
Swiss zip code
4051
Town
Basel-Stadt