Einladung zur Kirchgemeindeversammlung, Cham
Autres avis · Cham · 8 mai 2025
Publication
- Type
- Autres avis
- Sous-type
- Autre avis
- Canton
- Zoug
- Commune
- Cham
- Publié par
- Kath. Kirchgemeinde Cham-Hünenberg
- Publié
- 8 mai 2025
- Numéro de publication
- RS-ZG60-0000000174
Texte
- Titre
- Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Montag, 2. Juni 2025, 19.00 Uhr, Pfarreiheimsaal, Kirchbühl 10, Cham
Traktanden
– Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2024
– Verwaltungsbericht
– Jahresrechnung 2024 sowie Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission
Aktenauflage Das ausführliche Protokoll liegt ab dem 12. Mai 2025 auf den Pfarrämtern Cham (Kirchbühl 10) und Hünenberg (Maihölzli 3a) sowie auf der Geschäftsstelle in Cham (Bahnhofstrasse 3) auf. Zudem ist es auf der Webseite www.kkg-cham-huenenberg.ch aufgeschaltet.
Rechtliche Hinweise
1. Stimm- und Wahlrecht
An der Kirchgemeindeversammlung stimmberechtigt sind die in der Gemeinde Cham oder Hünenberg wohnhaften katholischen Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie katholische Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Schweizerinnen und Schweizer müssen den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle Cham oder Hünenberg hinterlegt haben.
2. Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).
Der Kirchenrat
Cham, 8. Mai 2025