Gesuch Konzessionserneuerung

Aménagement du territoire · Berne · 7 avr. 2021

Publication

Type
Aménagement du territoire
Sous-type
Dépôt public
Canton
Berne
Publié par
Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
Publié
7 avr. 2021
Numéro de publication
VE-BE60-0000000139

Texte

Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161 a, 3673 Linden

Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser und zur Nutzung von Oberflächenwasser (Jassbach) für die Versorgung eines Kieswerkes mit Brauchwasser.

Die Entnahmebauwerke sind bestehend; das Gesuch beinhaltet keine baulichen Massnahmen. Die Entnahmemenge bei der Wasserentnahmestelle aus dem Jassbach wird von 360 l/min (6 l/s) auf 120 l/min (2 l/s) reduziert.

Projektverfasser: Gesuchsteller

Betroffene Parzellen-Nr.: 868, 995

Koordinaten:

- Entnahmestelle Jassbach: E= 2 619 227 / N= 1 188 763

- Entnahmestelle Grundwasser: E= 2 616 676 / N= 1 231 687

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist:

bis und mit 8. Mai 2021

Auflageorte und Einsprachestellen:

- Gemeindeverwaltung Linden, Dorfplatz 2, 3673 Linden

- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern

Voies de droit

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichs-ansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollek-tiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).