Publikation Umweltverträglichkeitsprüfung
Autres avis · Berne · 12 avr. 2023
Publication
- Type
- Autres avis
- Sous-type
- Autre avis
- Canton
- Berne
- Publié par
- Kanton Bern - RSTA - Bern-Mittelland
- Publié
- 12 avr. 2023
- Numéro de publication
- VE-BE90-0000000283
Texte
Bauherrschaft: FBB Kies + Beton AG Deisswil, Postfach 231, 8494 Bauma
vertreten durch: Rechtsanwältin Patricia Sidler, Neumarktstrasse 14, 2502 Biel
Projektverfasserin: GEOTEST AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Freigabe der 2. Kiesabbauetappe der Kiesgrube Wiggiswil (Anhang UVPV und KUVPV Ziffer 80.3 Kies- und Sandgruben, Steinbrüche und andere nicht der Energiegewinnung dienende Materialentnahmen aus dem Boden mit einem abbaubaren Gesamtvolumen von mehr als 300’000 m3)/ vorübergehende Teilentwidmung des Flurweges Parzelle Nr. 26
Standort: Äspli / Sandacher, Wiggiswil, Parzelle 26, 61, 62; Nutzungszone: Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung Kiesabbau; Koordinaten: 2’602’140/1’209’200
Hinweis: Abgeänderter Wirkungsbereich der Etappen 1 und 2, Art. 2 UeV
Die zuständigen Fachstellen haben sich in ihren Stellungnahmen positiv zum Vorhaben geäussert. Das Vorhaben wurde als vereinbar mit dem geltenden Umweltrecht und damit als umweltverträglich beurteilt. Es wurde eine Gesamtbaubewilligung mit Bedingungen und Auflagen erteilt.
Der Entscheid der Leitbehörde, die UVP-Gesamtbeurteilung des Amtes für Umwelt und Energie und der Umweltverträglichkeitsbericht können während der Beschwerdefrist eingesehen werden.
Auflagestelle: Gemeinde Wiggiswil, Liebegg 1, 3053 Wiggiswil.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20966 (eBau Nummer: 2021-4669)
Die Auflage und Beschwerdefrist beginnt mit der Publikation des Entscheids und dauert 30 Tage, das heisst bis am 12. Mai 2023.
Eine allfällige Beschwerde ist in vier Exemplaren bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Ostermundigen, 12. April 2023 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland