Konzessionsverfahren mit Baubewilligung

Autres avis · Berne · 3 juin 2026

Publication

Type
Autres avis
Sous-type
Autre avis
Canton
Berne
Publié par
Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
Publié
3 juin 2026
Numéro de publication
VE-BE90-0000000787

Texte

Gesuchsteller: GBWG Freistatt Thun, Bruno Stettler, Länggasse 46, 3600 Thun

Projektverfasser: GBWG Freistatt Thun, Mirjam Loosli, Fischerweg 23, 3600 Thun

Gesuch:

- Konzessionsgesuch zur Nutzung von 320 l/min aus dem Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe. Das genutzte Wasser soll um maximal 3 K abgekühlt und vollständig und unverschmutzt (abgesehen von der Temperaturveränderung) in das Grundwasser zurückgegeben werden. Die Entnahme liegt auf der Parzelle Nr. 1169, die Rückgabe erfolgt auf der Parzelle Nr. 1159.

- Baugesuch zur Erstellung der Leitungen, inkl. Strassenquerung Fischerweg (Parzelle Nr. 1178).

Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Standort: Adresse: Fischerweg 5+7, Pestalozzistrasse 37+39, 3600 Thun

Parzellen Nrn. 1158 + 1159 (Pestalozzistrasse 37+39), 1168+1169 (Fischerweg 5+7), 1178 (Fischerweg)

Koordinaten E= 2 613 748 / N= 1 177 840 (Entnahmebrunnen)

Koordinaten E= 2 613 728 / N= 1 177 870 (Rückgabebrunnen)

Ausnahmebewilligungen: keine

Auflage- und Einsprachefrist: 5. Juni 2026 bis und mit 6. Juli 2026

Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.