Kulturlandplan Rank, Parzelle 353

Plan d'affectation · Murgenthal

Document

Numéro
1998-000749
Type
Plan d'affectation
Commune
Murgenthal
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
18 août 1998
En vigueur depuis
18 août 1998

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Murgenthal avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

.11.1.1** Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau mem iwL _ä_ Sitzung:

18. August 1998

Me/ek

Art. Nr.

1998-0749

(98.002278) Gemeinde Murgenthal; Kulturlandplanänderung Rank; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 13. Mai 1998. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Zur Vorlage ergehen keine Wortmeldungen. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen: 1. Die Kulturlandplanänderung „Rank" der Gemeinde Murgenthal vom 21. November 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.

Protokollauszug - Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 4853 Murgenthal - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)

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Abt. Raumplanung Nr.

27. Aug 1998 Chef

GK

I-t+U

-- Präsident:

-

U 'L Staatsschreiber:

Versand:

25. Aug. 1998

UZ.

i3.3

Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 13. Mai 1998

98.002278

Gemeinde Murgenthal; Kulturlandplanänderung Rank; Genehmigung

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Die Gemeindeversammlung von Murgenthal beschloss am 21. November 1997 die Kulturlandplanänderung Rank. Wir unterbreiten Ihnen die Vorlage zur Genehmigung mit folgendem Bericht:

1. Zusammenfassung

Durch den Höherstau des Kraftwerkes Ruppoldingen muss das bestehende Klub- und Materialhaus des Kanuklubs Murgenthal weichen und ersetzt werden. Um die Voraussetzungen für einen Ersatzbau zu schaffen, wird im Kulturlandplan im Gebiet Rank eine ca. 0,6 ha grosse Fläche der Landschaftsschutzzone ersatzlos aufgehoben. Der Regierungsrat beantragt Ihnen die Genehmigung der Vorlage.

2. Verfahren Mitwirkungsbericht: Vorprüfungsbericht: öffentliche Auflage: Beschluss Gemeindeversammlung: eingereicht zur Genehmigung:

13. Januar 1998 26. September 1997 13. Oktober - 11. November 1997 21. November 1997 15. Januar 1998

3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Ausgangslage Der Neubau des Kraftwerkes Ruppoldingen staut die Aare so auf, dass das Klub- und Materialhaus des Kanuklubs Murgenthal unter Wasser gesetzt wird. Das bestehende Haus befindet sich im Waldareal im Gebiet "im Boden" und ist verkehrstechnisch sehr

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schlecht erschlossen. Der Kanuklub beabsichtigt daher einen Ersatzbau an einem neuen, geeigneten Standort zu realisieren. 3.2 Planungsablauf Die Vorprüfung wurde am 26. September 1997 ohne Vorbehalte abgeschlossen. Das Mitwirkungs- und das Einspracheverfahren wurden zusammengelegt. 3.3 Kulturlandplanänderung Der neue Standort des Klubhauses kommt ins Gebiet Rank (Parzelle 353) zu liegen. Die Gemeinde hebt daher die rechtskräftige Landschaftsschutzzone in diesem Bereich ersatzlos auf.

4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Allgemeine Beurteilung 4.1.1 Überprüfungsbefugnis Der Grosse Rat prüft die Vorlage auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.1.2 Raumplanerische Beurteilung Die Parzelle Nr. 353 liegt im Kulturlandplan vom 26. November 1993 (vom Grossen Rat genehmigt am 2. Juli 1996) in der Landwirtschaftszone, überlagert mit Landschaftsschutz. Es gilt daher ein Bauverbot. Für das neue Klubhaus wird die Landschaftsschutzzone auf einer Fläche von ca. 60 Aren aufgehoben. Der heutige Standort des Klubhauses liegt im Wald und ist verkehrstechnisch schlecht erschlossen. Ein Ersatzbau an Ort und Stelle ist nicht realisierbar. Der neue Standort muss in der Nähe einer Auswasserungs- bzw. Landestelle liegen und genügend erschlossen sein. Wie umfassende Studien zeigten, erfüllt innerhalb der Bauzone keine Fläche diese Anforderungen. Aus rechtlichen Gründen ist ein Neubau im Wald nicht mehr zulässig. Es musste daher ein Standort im Kulturland gesucht werden. Der Standort im Gebiet Rank ist aus landschaftlicher Sicht akzeptabel. Früher stand hier ein Bauernhaus, das in den 70er Jahren abgebrochen wurde. Am Waldrand stehen noch einige Kleinbauten aus jener Zeit. Durch den Wald, die bestehende Uferbestockung und die SBB-Linie ist die Parzelle optisch eingegrenzt. Die Landschaft zwischen Aare und Bahnlinie hat lokale Bedeutung. Der Ersatzbau des Klubhauses kann hier auf landschaftsverträgliche Art realisiert werden.

4. Zusammenfassende Beurteilung Unter Berücksichtigung der speziellen Ausgangslage (durch Höherstau der Aare bedingter Ersatz) ist die Aufhebung der Landschaftsschutzzone auf Parzelle Nr. 353 für den Ersatzstandort eines Kanuklubhauses sachgerecht.

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Die Vorlage erfüllt die Voraussetzungen zur kantonalen Genehmigung (§ 27 Abs. 2 BauG).

Antrag: 1 Die Kulturlandplanänderung "Rank" der Gemeinde Murgenthal vom 21. November 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

Aarau, 13. Mai 1998

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES Landammann:

Dr. Ulrich Siegrist Staatsschreiber:

Marc Pfirter

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UEBERS1CHTSPLAN Mst. 1: 25'000