Erschliessungsplan Brühlstrasse
Plan d'affectation spécial · Endingen
Document
- Numéro
- 1970-002996
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Endingen
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 25 nov. 1970
- En vigueur depuis
- 25 nov. 1970
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
SNP-4305-1970-E.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
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I. Das Genehmigungsverfahren
KANTON AARGAU GEMEINDE ENDINGEN
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen.
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
en - blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien “ ; blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) . Bis 0 1 a u Sal Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen) BRÜHLSTRASSE — T0t Zu genehmigende Baulinien nn. Pot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien — um m TOt Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
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BAULINIENPLAN 1:1000
—— — T0t
schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen
eisen. hellblau Sichtzone.
Die.hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min-
destens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
„—— grün Austritts- und Ausfahrverbot. Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fuss-
gänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan fest-
Be te.
y Fran gen gelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen ' = a | mr. Beer Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten tz mer SAG 265 = bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht- Eee u 75 BRUHL erhalten. Me ra En Verfasser . Datum Entw. Gez. Geprüft | Grösse Plan Nr. _— braun Ausfahrverbot. [; 4 W.WEBER, | 221111970 Ira Eü |105/30 Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge I: f - jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zuge- 5 „INSEND BERN BADEN Ersetzt Plan vom Ueberholt durch Plan vom lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weg- ı h BR /. A Ar oe 2 Nr. |) Le = 5i S linien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige | ) : Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. ! ı Oeffentliche Planauflage vom „16.3.1970 ___ bis _16.4.1970 2, Zur Orientierung | I Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am l2.6.1970 dunkelgrau bestehende Wege N a - orange Hauptstrasse | x Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber N gelb Nebenstrasse | \ violett Gehweg i— SZ ’ = == i 2 \
1 10n Anfrage — Ber
hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler j
Genehmigungsvermerk:
Vom Grossen Rat genehmigt Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
a. Zr Aarau, den 25, Naw 1970 feldgrau Im Auftrase des frossen Rates grün Bepflanzte Flächen ber ätaals ainer: . G Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung E
Ara