Erschliessungsplan Schulhaus

Plan d'affectation spécial · Mägenwil

Document

Numéro
1973-002165
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Mägenwil
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
27 nov. 1973
En vigueur depuis
27 nov. 1973

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Mägenwil avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KANTON AARGAU GEMEINDE. MÄGENWIL

Kommunaler Überbauungsplan

SCHULHAUS _ BAULINIENPLAN

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Entw. Gez. Geprüft Grösse — ? MAI 1973 PET PET 105:60 Ä Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. Plan Nr. 2017/1

Verfasser: INGENIEURBÜRO

R. WALTER

DIPL. ING. ETH/SIA 5200 BRUGG | 7,

Öffentliche Planauflagevom 6.10.1972 bis 6.11.1972

Genehmigt von der Gemeindeversammlungam 22 ‚hr‘ AIFF73

re indeammann Der Gemeindeschreiber

Genehmigungsvermerk: !

Aarau, den 97 Nau, 1973 :

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RRB. N: 63

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Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

hellblau Sichtzone:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Legende: karmin Hochleistungsstrasse (HLS) zinnober Hauptverkehrsstrasse (HVS) orange Sammelstrasse (SS) gelb Erschliessungsstrasse (EST dunkelgrau Bestehende Wege violett Gehweg lila Radweg hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

grün Bepflanzte Flächen Zonengrenze

Lir 5%

1

89 9

une 500

STEIGT 35

L; 6%

HORIZONTAL

260

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Q 203

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

27. November 1973

Gemeinde Mägenwil; Genehmigung des Ueberbauungsplanes "Schulhaus".

Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 17. September 1973. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassenund Flussbau, erstattet deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg, Bericht. Antragsgemäss wird beschlossen:

Der Ueberbauungsplan "Schulhaus" der Gemeinde Mägenwil wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber: /;/