Erschliessunsplan Winterliäcker
Plan d'affectation spécial · Buttwil
Document
- Numéro
- 1975-001022
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Buttwil
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 10 juin 1975
- En vigueur depuis
- 10 juin 1975
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Buttwil avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
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KANTON AARGAU GEMEINDE BUTTWIL
MMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN-
Winterliäcker..
SITUATION 1:500
BAULINIENPLAN
VERFASSER: UM: w: : UFT: | GROSSE: | BERGER +WENGER+PLATTNE 28 .B. 30/126 INGENIEURBÜRO
LAURENZENVORSTADT 119 ERSETZT PLAN NR: |ÜBERHOLT DURCH PLAN NR: 5000 AARAU hinten 4046/1a
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 12.4. BIS 2224.197%4
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GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 26.4.1974
DER we DER GEMEINDESCHREIBER 3 2
GENEHMIGUNGSVERMERK : Vom Grossen Rat genshmigt
RRB, Nr.: A022 - Aarau, den TÜ. Juni 1975
PLAN NR: 4046/ Ib
ERLÄUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN
schwarz
hellblau
1l.GENEHMIG UNGSVERFAHREN
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau
der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen,
Baulinien
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien
Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden
sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt
werden sollen.
Sichtsone Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone
Sichtzone. Die Sichtzone ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden yon allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs,
Schnee oder parkierte Fahrzeuge,
Ausfahrtsbeschränkungen
Absolute Anliegerfreiheit. Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.
Kurzfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit. Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toles riert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
grün gestrichelt
karmin zinnober orange gelb Aunkelgrau violett li hellgrau
feldgrau
Langfristige Vebergangslösunr bis zur Arliegerfretheit.
Die Anliegerfreiheit sell erst in weiterer Zukunft
realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges
wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten \ Ww | N T E R L bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung tole- |
riert.
370
2.zZUR ORIENTIERUNG WALDWEG WIRD NICHT
MEHR BEFAHREN. Hochleistungsstrasse (HLS)
Hauptverkehrsstrasse (ms) MÖGLICHE —._
Sammelstrasse (ss) WEITERFÜHRUNG _ | NACH SPEZ. \” Erschliessungsstrasse (ES) | UB-PLAN an
Bestehende Wege
Gehweg rn le ANPASSUNG DER Radweg u N, EINMÜNDUNG AN DIE ÖRTL. VER-
© k | \ \ \ \ \ \
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler HÄLTNISSE.
Pr Landwirtschäftlicher
ieb- Betrie
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleuni-
gungsspur, Parkplätze w2)
%
5 = Bepflanzte Flächen S I \ETARPRE Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Gemeindebau- F men ag vorschriften. R=1b- | © H-—_-__ © 5 u > SB 025 i 3 \ & 770 o R 935,15 843 Be vi Ya m m m m m nn \ ws a To, = _____ = \\ Se n) STRASSE NACH h = ; 783 PROJEKT KNOBLAUCH 2 ING. BURO, WOHLEN
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
Juni 1975
Liemeinde Büttwil; Teilüberbauungsplan "V:interliäcker"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die .entsprechende regierungsrätlibhe Vorlage vom 7. April .1975. Namens der Strassenbaukommission referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiicr, Lenzburg. Gem'hps übereinstimmendem Antrag von negierung und Kommission wird b'eschlossen: Der Teilüberbauungsplan "Winterliäcker7 der (Aemeinde Buttwil wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat Der Präsident:
3chreiber:
Der Staa
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