Erschliessungsplan CU Areal

Sondernutzungsplan · Full-Reuenthal

Dokument

Nummer
15.43
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Full-Reuenthal
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BVU
Beschlossen
18.01.2016
In Kraft seit
18.01.2016

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GENEHMIGUNGSINHALT a

Gemeinde Full-Reuenthal Kanton Aargau

Sondernutzungsplanung —— rot Baulinien für Hauptbauten Erschliessu ngsplan C U Areal D— rot Strassen- und Weglinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) gemäss $ 17 BauG hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A O8 } i i W BESCHL ENEHMIGUN zer] . Situation 1 " 1 000 sc USS G GU G | hellgrün Urbarisieren o a ® D ij hellblau Korridor Gleisanlage er 5 ® } & . Strassenbaum / Hochstamm (ungefähre Lage, . nr ’ sun definitive Standorte werden mit der Überbauung festgelegt) - ® ORIENTIERUNGSINHALT ee . „at D 0 e \ L} x ae 000000000 E 0 EEE TEL LEE EEE EEE EEE EEE OO OO 0 0 Oo © 0 © © © © © © © © © © © 0 0 © © 0 © 0 0 © © © © 0 © © © © ©, hellgelb Geplante Strassenverbreiterung / Neue Strasse Ba f \ IN x ! A ; e } N \ a: m Vorprüfungsbericht vom hellorange Geplanter Rad-/Gehweg MW Mitwirkung vom bw Öffentliche Auflage vom grau Bestehende Strassen / Wege Pre U 59° 0” ee?" EEE. 2s.: (= Beschlossen vom Gemeinderat am _, Bestehende Wasserleitungen Da i 2 schwarz } } Militärmuseum een] blau Neue Wasserleitungen JRR | |} uiH) NAMENS DES GEMEINDERATES rn schwarz Bestehende Misch- und Schmutzwasserleitungen zo tt | b h itt 2 A 1 n magenta Neue Misch-und Schmutzwasserleitungen VOR ai A sc ni Bi Der Gemeindeammann tt | 11] schwarz Bestehende Sauberwasserleitung ; PR N ai i UL hellblau Neue Sauberwasserleitung tt 1 1 1. 77977717 Ii - Fl [B% Marcel Werder HH: grün schraffiert Bereich für neue Versickerungsgrube . ) h Genehmigungsvermerk: Genehmigung durch das Departement a Zonengrenzen gemäss Zonenplan _—— —— en 255 Bau, Verkehr und Umwelt Aarau, den AU. am DA I |Ge schwarz Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan j Chiresa AG

Der Generalsekretät! ——

Kanton Aargau Departement ä Fr Bau, Verkehr und Umwelt ae

Abteilung Raumentwicklung

Plan-Nr. Statı SCHEIDEGGER BerChmigung Oepanament o

PARTNER Fomat 082017 102m? EEE 7 Konmole

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MARTINSBERGSTRASSE 46 PILATUSSTRASSE 28 Juni 2014 5400 BADEN 5630 MURI September 2014

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+ schwarz Perimeter des Erschliessungsplanes 2 dunkel grün Bauabschnitte oo - ei e i ı_ EN :

P- , i i 4 | Kleinkläranlage || j

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orange gestrichet Ausbildungsgelände Schweizer Armee

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77 rot schraffiert Korridor RB/PW CU-Areal EA

FONOS62000888 FONOS6.67539.00 Ober 014 FAX 056 200 08 99 FAX 056 200 08 99 S. Fluhrer 06.07.2015 www.xopa.ch S Fahre Tao

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Genehmigung

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DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT

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Versand:

Datum Genehmigung: 18.01.2016

1 9. Jan. 2016

Geschäfts-Nr. BVUR0.15.43-1 Gemeinde Full-Reuenthal; Erschliessungsplan CU-Areal; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Abteilung Raumentwicklung

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Sachverhalt

1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Abschliessender Vorprüfungsbericht Mitwirkung Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

18. August 2015 2. März 2015 bis 31. März 2015 7. September 2015 bis 6. Oktober 2015 19. Oktober 2015 24. November 2015 30. November 2015

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Zuständigkeit zur Genehmigung Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist gemäss § 27 Abs. 1 Baugesetz (BauG) für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig. 1.3 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden.

2. Planungsrechtliche Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf den am 22. August 2012 genehmigten Nutzungsplan Siedlung ab.

3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Das CU Areal umfasst das Industrie- und Gewerbeareal Fullerfeld inklusive dem Gebiet "Drei Jucharten". Das Gebiet ist gemäss Bauzonenplan der Industriezone beziehungsweise der Gewerbezone zugewiesen mit einer Gesamtfläche von ca. 24 Hektaren (ha). Für die gesamte Fläche besteht eine Erschliessungsplanpflicht (§ 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 5 Bau- und Nutzungsordnung [BN0]). Weiter besteht zwischen der Chemie Uetikon AG und der Gemeinde Full-Reuenthal ein Infrastrukturvertrag,

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welcher unter anderem die Verpflichtung enthält, innert drei bis vier Jahren nach Eintritt der Rechtskraft der allgemeinen Nutzungsplanung einen Erschliessungsplan auszuarbeiten. Das CU Areal ist teilweise bebaut und erschlossen. Für eine zonengemässe Umnutzung bestehender Bauten und Anlagen beziehungsweise der Nutzung der noch unüberbauten Flächen wird die Zufahrt von der Hauptstrasse K 450 über die Rüttistrasse als nicht genügend beurteilt. Die Feinerschliessung des Gebiets erfordert zusätzliche Erschliessungsstrassen. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt der vom Gemeinderat Full-Reuenthal am 19. Oktober 2015 beschlossenen Vorlage: • Erschliessungsplan CU Areal, Situation 1:1000 Die verbindlichen Teile der Vorlage sind im orientierenden Planungsbericht der Gemeinde vom 13. Oktober 2015 erläutert und begründet (Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung, RPV).

Erwägungen

4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und den regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung 4.2.1 Allgemeine Beurteilung Das CU-Areal galt für die bisherige Nutzung als weitgehend erschlossen. Die nutzungsmässige Öffnung auch für eine Neuansiedlung von Betrieben und der damit verbundene Bedarf an einer etappengerechten Erschliessung erfordert eine Neukonzeption der Infrastrukturanlagen. Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan CU Areal werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine hinreichende Erschliessung der Arbeitsplatzzone geschaffen. 4.2.2 Erschliessung Die Erschliessung ist über die bestehende Hauptstrasse K 450 / Rüttistrasse / Industriestrasse vorgesehen. Die K 450 und die bereits ausgebaute Rüttistrasse genügen den Anforderungen für die Erschliessung der Industriezone, die Industriestrasse mit einer Breite von teilweise nur 4 m jedoch nicht. Gemäss Situationsplan und Planungsbericht ist die Erschliessung auf sieben Abschnitte aufgeteilt, um die anfallenden Investitionskosten staffeln und eine geordnete Entwicklung/Überbauung des CUAreals ermöglichen zu können. Die Realisierung der Abschnitte la und lb dient als Basiserschliessung für die übrigen Abschnitte und soll vorgängig realisiert werden. Die Reihenfolge der Erschliessung der Abschnitte 2 bis 7 erfolgt je nach Nachfrage und Bedarf an gewerblicher und industrieller Nutzung (siehe Planungsbericht Kapitel 5.1). Die Industriestrasse soll auf der gesamten Länge auf eine Breite von 6 m ausgebaut werden. Weiter werden im Bereich der Abschnitte 3-5 zwei Ringstrassen erstellt. Die Strassenbreite ist auch hier mit

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jeweils 6 m vorgesehen. Im Übrigen wird das bestehende Wegnetz unverändert beibehalten. Verschiedene bestehende und befestigte Flächen werden zurückgebaut und urbarisiert. Die Erschliessung für den Fuss- und Radverkehr (FRV) erfolgt ab der Rüttistrasse (Bestandteil der kantonalen Radroute) entlang der Industriestrasse mittels eines 2,5 m breiten Rad-/Gehwegs. In Richtung Rhein, mit Anschluss des Militärmuseums, wird diese Führung analog übernommen. Der 2,5 m breite Rad-/Gehweg schliesst letztlich an den bestehenden Flurweg an. Die Festlegungen sind zweckmässig und auf die örtliche Situation abgestimmt. 4.2.3 Grünflächen/Bepflanzung Gemäss BNO besteht die Pflicht, in der Industriezone eine Grünflächenziffer von 10% sicherzustellen. Im Hinblick auf die einzigartige Lage am Rhein sowie die publikumsorientierte Nutzung in Zusammenhang mit dem Militärmuseum ist zur Aufwertung des Areals eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen geplant. Nebst einer Baumreihe innerhalb des Areals entlang der Industriestrasse ist auch die Bepflanzung entlang der Bauzonengrenze in Richtung Siedlungsgebiet des Ortsteils Full im Erschliessungsplan festgelegt. So wird dem Areal ein geschlossenes, auf die Umgebung abgestimmtes Erscheinungsbild verliehen. Im Weiteren müssen im Rahmen der einzelnen Bauprojekte mit den darin geforderten Umgebungsplänen die erforderlichen Grünflächen mit Angaben zur deren Nutzung aufgezeigt und sicher-gestellt werden. 4.2.4 Hochwasser Am nördlichen Rand des Erschliessungsplanperimeters besteht eine geringe Gefährdung bei einem dreihundertjährlichen Ereignis. Es besteht damit kein eigentliches Schutzdefizit. Auf Massnahmen zum Hochwasserschutz kann verzichtet werden. 4.2.5 Regenbecken/Abwasserpumpwerk CU Areal Das Regenbecken und Abwasserpumpwerk mit Auffangbecken liegt am Rand innerhalb der Bauzone. An die Bauzone grenzt die Sperrzone des Rheinuferschutzdekrets. Die Erschliessung des Regenbeckens/Abwasserpumpwerks wird innerhalb der Bauzone von der bestehenden Strasse im Bereich des Chiresa-Areals her aufgezeigt. Die definitive Lage der Zufahrt wird mit dem Bauprojekt Abschnitt 2 festgelegt und mit einer Dienstbarkeit geregelt. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.

Beschluss 1. Der Erschliessungsplan CU Areal, beschlossen vom Gemeinderat Full-Reuenthal am 19. Oktober 2015, wird genehmigt. 2. ie A t lung Raumentwicklung wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

Step Attiger Regierungsrat

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Verteiler • Gemeinderat Full-Reuenthal, c/o Oberdorfstrasse 222, 5325 Leibstadt • Departement Bau, Verkehr und Umwelt • Abteilung Raumentwicklung BVU (Original mit Akten) • Rechtsabteilung BVU • Abteilung Verkehr BVU

Rechtsmittelbelehrung 1 Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 3. Beschwerdeentscheide können innert gleicher nicht erstreckbarer Frist — neben dem Genehmigungsentscheid — gesondert mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, sofern sie durch den Genehmigungsentscheid nicht abgelöst worden sind. 4. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie gewährt. 5. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen unter Ziffer 2 bis 4 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 6. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 7. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingesehen werden.

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