Erschliessungsplan Stetterfeld / K415

Plan d'affectation spécial · Stetten (AG)

Document

Numéro
2004-000088
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Stetten (AG)
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
21 janv. 2004
En vigueur depuis
21 janv. 2004

Carte

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Fichiers

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GEMEINDE STETTEN

KANTON AARGAU

Baudepartement Kanton Aargau Abteilung Raumentwicklung

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Erschliessungsplan Stetterfeld / K 415

gemäss $ 17 BauG

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Situationsplan 1:1000

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Geprüft: Ersetzt Plan vom = o

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Mitwirkungsbericht vom: i

Verfasser. Planungsbüro Gebr. Senn

5415 Obersiggenthal Tel. 056 / 282'31'53 Fax 056 / 282'45'19

Entwurf: B.R.

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Vorprüfungsbericht vom: 5. März 1997

kein Baugebiet

Oeffentliche Auflage vom: 5. Mai bis: 3. Juni. 1997

Beschlossen vom Gemeinderat am: 26. Mai 2003

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Genehmigungsvermerk: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 2A. Janvaı 2004

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Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt j & m

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DIZIZER hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

kein Baugebiet fi — „>? > [ch nzone 2/Geschosse

kein Baugebiet

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2. Orientierungsinhalt or a nenn Zum

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GR Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum 4 Gewerbezone © Tatenstnasse Pain nhesAi HERREN % ®e Te —uuumunnun rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind = "...

| grau bestehende Strassen / Wege EEE | karmin Hochleistungsstrassen HLS

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hellvioletit Gehwege / Fusswege / — Ita Radwege / Radstreifen . / u

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hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen I “=

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan > ur

blau Gewässer Bi = 2 famili

grün Wald Ei N /’ Mn. 1. Pr braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den

im Plan bezeichneten Anschlüssen.

Wohnzone 2 Geschosse

Einfamilienfaus- fj kein Baugebiet

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

21. Januar 2004

Art. Nr. 2004-000088

Gemeinde Stetten; Erschliessungsplan "Stetterfeld"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

Juni 2003 5. März 1997 5. Mai – 3. Juni 1997 26. Mai 2003 11. Juni 2003 7. Juli 2003

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Auf die Beschwerde konnte nicht eingetreten werden, weil die Anträge nicht bereits im Einspracheverfahren gestellt wurden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 28. September 1987 resp. 27. Oktober 1998 (Teiländerung Bauzonenplan). 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Im Jahr 1974 erarbeitete die Gemeinde Stetten einen kommunalen Überbauungsplan im Gebiet Stetterfeld, 1983 wurden Änderungen vorgenommen. Mit der Überarbeitung dieser Vorlage wurde in den 90-er Jahren begonnen; aus verschiedenen Gründen ergaben sich Verzögerungen. Im überarbeiteten Erschliessungsplan erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung der Baulinienabstände entlang der bestehenden Strassen. Entlang der Grabenmattenstrasse wird für die Erstellung eines Gehwegs eine Strassenlinie ausgeschieden. An verschiedenen Stellen werden Sichtzonen festgelegt, um die Verkehrssicherheit garantieren zu können. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan Versand: 27.01.2004

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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die vorgenommenen Festlegungen im Erschliessungsplan "Stetterfeld" sind sachgerecht und stimmen mit dem Baugesetz überein. Die Vorlage stellt eine gute Grundlage für eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Erschliessung und Nutzung der noch unüberbauten Teilflächen dar. Sie trägt den allgemeinen Planungsgrundsätzen des Raumplanungsgesetzes Rechnung und erfüllt die Anforderungen an Erschliessungspläne gemäss § 17 BauG. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Stetterfeld" der Gemeinde Stetten vom 26. Mai 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulhausstrasse 4, 5608 Stetten  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: