Erschliessungsplan Steigring

Plan d'affectation spécial · Klingnau

Document

Numéro
1976-002016
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Klingnau
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
19 oct. 1976
En vigueur depuis
19 oct. 1976

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Klingnau avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KANTON AARGAU GEMEINDE KLINGNAU

Kommunaler Überbauungsplan

Aarg. Baudepartement Abteilung Tiefbau

Steigring

Dieses Aktenstück gehört

Lageplaon 1:1000

Plan Nr.

Ver fosser F. SCHIFFERLI September 1975| Lg 60/63 Be 07/30 Ersetzt Plan Überholt durch Plan vom August 1975 vom Nr.

Afficher tout le texte

Öffentliche Pianaufiage vom I" Z/FPb dis SZ. IF TER ersammlung am: AF. £: FC

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Aarau, den 19. Okt. 1976

Im Auftrage dss Gros &

RRB. Nr: 0/6 Der Ri

Erläuterungen zum Kommunalen 'Überbauungsplian

|. Das Genehmigunsverfahren

Das Genehmigungsverf ahren' bezieht sich nur auf die farbig angelegten

Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. ; 504 z > wi Bl — — Baulini a . iu Bi “ \ ad Fr 55T

_GR 253.62 blau ir ns Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien | — zes: gsı= GR 71054 ' ne — — blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen ) RO RER u. Bi Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen) — 10: Zu genehmigende Baulinien N RR Zu genehmigende Weg -und Sockellinien m rot Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen RETTEN ORNELOR ORERBRER rot Projektierie Weglinien , die noch nicht genehmigt werden. sotien range Zu genehmigende Baulinien (Art. IIO der Verordnung über Erstellung,

Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)

Sichtzonen schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen hellblau Sichtzonen

Die hellblau angelegten Elachen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m -3.00m über Boden frei bleiben. :

Ausfohrtbeschränkungen

Absolute Anliegerfreiheit: braun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig

Ä

Kurzfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit:

2 =b>_ grün Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten

zu behandeln. A : - Langfristige Soergangslasung bis zur Anliegerfreiheit: Be grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl

bei Neubauten üblichen Umfanges wıe auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert

2. Zur Orientierung,

karmin Hochleistungsstrasse „ALS

zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS

orange Sammelstrasse 33

gelb Erschliessungsstrasse ES

dunkelgrau Bestehende Wege

violett Gehweg

Iiia Radweg

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

teidgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur, Parkplätze grün Bepflanzte Flächen „ Grünstreifen , Wald

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

19. Oktober 1976

Gemeinde Klingnau; Ueberbauungsplan "Steigring"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 9. August 1976. uie Strassenbaukommission, die das Geschäft vorbehandelt hat, stimmt der Vorlage zu. Antragsgemäss wird vom _hat beschlossen: Der deberbauungsplan "Steigring" der Gemeinde Klingnau wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber: