Erschliessungsplan Förenweg 2002

Plan d'affectation spécial · Klingnau

Document

Numéro
2004-001411
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Klingnau
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
22 sept. 2004
En vigueur depuis
22 sept. 2004

Carte

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Fichiers

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Texte

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LEGENDE ZUM ERSCHLIESSUNGSPLAN ee BR | 1. Genehmigungsinhalt ? Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt: STADT & KLINGNAU Kt. Aargau EHE BnylAnien Fenuaen rot Zwangsbaulinien fe) ERSCHLIESSUNGSPLAN a ne Baudeparternent Kanton Aargau a ; fe) . Abteilung Raumentwicklung en rot Strassen-/Weglinien: Enteignungsrecht nach 8132 Bau6 FÖ m R E NW EG 200 2 a a rot Wegrecht (kein Ausbau) $ GR__Datum a = gemäss s 17BauG sen RA ]BRR blau Aufzuhebende Strassen-/Weglinien \ RS R ER_Datum_ blau Aufzuhebende Baulinien 3, N e & KÜ & [6] Sit tj | 1:500 (en | rot Bereich für Fussweg, Breite...m. Die genaue Lage wird mit der a NG N 3 . S a 'B | ua IONSP an . Ueberbauung festgelegt. N ° \ { GEER lt BAR nn, schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz Re) nm NORMALE FA HRBAHNBREITE 3.20m NORMALE FAHRBAHNBREITEI 4.20m 2 - ug = . - B und Knotensichtweite A. N EN — % 3 2 Lee g u m a TE Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: N DD & j Hy Q = u. 2 R = a u a Der Abstand für Garagen beträgt 5,0 m ab Strassenlinie S $ 4 ? m 4 e\, 2 N EEE i Planungsbericht ® 6) 7) Eur 5% D o° er z > © dr S : 2. Orientierungsinhalt fe) Föhrenweg _ ER_Datum blau Genehnigte Baulinien mit Genehmigungsdatum iS 6R_Datum blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum N & PETE BER SARSAEH rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. 11 PER ERBEN BR.BE rot Mögliche alternative Strassenlinie = \ \ Pe um braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei = u den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und ER Wr wir Wr u \ Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten. I - ie karmin Hochleistungsstrassen HLS ERETENNET == N Pre] zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS = ee orange Sammelstrassen SS Sf le , EIERN gelb Erschliessungsstrassen ES I Mitwirkungsbericht vom 03.03.2003 . 127 Te E, ; EEE dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr Hi H Vorprüfungsbericht vom 24.07.2002 H Se EREREETEER hellviolett Gehwege/Fusswege 11 7 n - F 11 Offentliche Planauflage vom 03.09. bis 02.10.2002 IR Baduags/Radeträtten | | Beschlossen vom Gemeinderat am: 03.03.2003 ° R% Hi dkdunkelgrau Bestehende Gehwege s u Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege H x 3 HR 1 Um _au- | os grau Bestehende unbefestigte Wege 1 H ee B hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteilerr Nee NN MW iA 7 3 NN MM) | age J | x Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen } ae > teigbrunn : Aarau,den 22. Septembei 200% / a m m ı schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan Speer . | v- blau/violett Planungsperimeter ı Der Staatsschreiber: a X Verfasser: ee Sn Plannummer cyan neue Wasserleitung gemäss Generellem Ausbauprojekt ifferli al: 2 313 07 075 i De = Ger lo)MUTZIEODEIETGENzUNGeN orange neue Fernwärmeleitung uesIrasss B)710.92.2002:3:29m orange hell neue Fernwärmeleitung (Variante)

©

5313 Klingnau ”

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

22. September 2004

Art. Nr. 2004-001411

Gemeinde Klingnau; Erschliessungsplan "Föhrenweg"; Genehmigung mit Änderung der Planvorlage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

3. März 2003 24. Juli 2002 3. September – 2. Oktober 2002 3. März 2003 17. März 2003 7. April 2003

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind drei Beschwerden eingereicht worden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergibt sich folgende Änderung der Vorlage: Die nordöstliche Strassenlinie auf der Parzelle Nr. 791 wird leicht verschoben und neu festgesetzt. Sie deckt sich mit dem aktuell bestehenden, nordöstlichen Fahrbahnrand des Föhrenwegs. Zu dieser Änderung liegt ein gemeinsamer Antrag des Beschwerdeführers sowie des Gemeinderats Klingnau vor. Das Kreisforstamt hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 5. März 1991. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Gebiet am Föhrenweg ist der Wohnzone W2 zugeordnet. Mit Ausnahme einzelner Parzellen oder Parzellenteile sind die angrenzenden Grundstücksflächen über den bestehenden und neu auszubauenden Föhrenweg erschlossen. Aufgrund der Topografie und der bereits teilweise überbauten Parzellen sieht der Erschliessungsplan im südlichen Abschnitt eine Strassenbreite von 4.2 m vor, im nördlichen Bereich mit Anschluss einzelner Liegenschaften ist eine minimale Breite von 3.2 m geplant. Mit dieser minimalen Breite ist das Kreuzen Personenwagen/Radfahrer oder Personenwagen/Fussgänger noch möglich. Versand: 28. September 2004

-2-

Der Erschliessungsplan sieht einen Kehrplatz ca. 100 m vor dem Ausbauende des Föhrenwegs vor. Dieser Kehrplatz wird insbesondere dem Wenden der Kehrichtabfuhr, der Schneeräumung, Feuerwehr etc. auf öffentlichem Areal zur Verfügung stehen. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt gemäss Legende des Erschliessungsplans. Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zeitgemässe Erschliessung der teilweise noch unüberbauten Wohnzone W2 am Bauzonenrand geschaffen. Der Föhrenweg schliesst im südöstlichen Teil des Planungsgebiets an die ausgebaute Steigstrasse an. Die vorgesehenen Strassenbreiten berücksichtigen die topografische Lage und das zu erschliessende Baugebiet. Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtssprechung wird die Strasse bei der nächstmöglichen Gelegenheit noch in die Bauzone aufzunehmen sein. Die Festlegungen des Erschliessungsplans sind situationsgerecht und entsprechen den Mindestanforderungen an Nutzungspläne. Der Erschliessungsplan ist mit den Vorgaben des Baugesetzes vereinbar. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan Föhrenweg der Gemeinde Klingnau vom 3. März 2003 wird, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrats, genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig anzufordernden Änderungen aus dem Rechtsschutzverfahren.

-3-

Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulhaus Probstei, 5313 Klingnau  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Finanzdepartement  Abteilung Wald FD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: