Quartierplan "Wagners II", Meistersrüte, Bezirk Appenzell
Plan d'affectation spécial · Appenzell Rhodes-Intérieures
Document
- Numéro
- 287
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan de quartier
- Canton
- Appenzell Rhodes-Intérieures
- Niveau
- District
- Autorité
- Bezirksverwaltung
- Approuvé par
- Standeskommission
- Approuvé
- 19 mars 2019
- En vigueur depuis
- 19 mars 2019
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Appenzell Rhodes-Intérieures avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
QP_Wangers II_Plan_2019.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
QP_Wangers II_Plan_2019.pdf
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M 1:500
15. Februar 2019
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Strittmatter Part
er AG
Bezirk Appenzell Al
Quartierplan Wagners Il
Vorprüfung durch die Standeskommission am 6. Februar 2018
Vom Bezirksrat aufgestellt am 25. Mai 2018 Die regierende Frau Hauptmann Per Bezirkssekretär
I. Hönı
Öffentliche Auflage: 30. Juli 2018 — 28. August 2018
Fakultatives Referendum: 1. September 2018 — 30. September 2018
Von der Standeskommission genehmigtam 15.1. 204% Der regierende Landammann Der Ratschreiber
RR, 7
hi
Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen
T0712224343|F071222 2609 www.strittmatter-partner.ch | [email protected]
477\011\400\440\00\QP_Wagners_lI_G_190215.dwg, Mer-So-clm/boz
Wagners
Legende
(—
a
Hinweise
Reglement Geltungsbereich Art.1 Erschliessungsstrasse Art. 3 Bereich Vorplatz Art.4 Baubereich Hauptbauten Art. 5 Baubereich An- und Kleinbauten Art.5
Baute, bestehend
Parzelle, projektiert
Reglement
0002020202000
1. Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Zweck
! Der Quartierplan «Wagners Il» besteht aus dem Situationsplan 1:500, dem Reglement sowie dem Planungsbericht.
? Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen sowie das Reglement sind verbindlich. Der Planungsbericht ist erläuternd.
Der Quartierplan regelt die besondere Bauweise des Quartiers Wagners zur Wahrung des Quartiercharakters.
N. Erschliessung
Art. 3 Erschliessungsstrasse
Art. 4 Vorplätze
Die im Plan bezeichnete Erschliessungsstrasse dient der Erschliessung der jeweiligen Baubereiche sowie als landwirtschaftliche Zufahrt und ist unversiegelt auszuführen.
Der Unterhalt ist Sache der jeweiligen Grundeigentümer.
Die Vorplätze dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Bereiche für Vorplätze erstellt werden. ° Die übrigen Flächen entlang der Weesenstrasse bzw. der Erschliessungsstrasse sind unversiegelt zu erhalten.
il. Bebauung
Art. 5 _Baubereiche
Die Baubereiche gemäss Art. 65 BauV regeln die horizontale Ausdehnung der Gebäude und gehen allen anderen Abstandsvorschriften vor.
Hauptbauten dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche für Hauptbauten erstellt werden. Pro Baubereich sind höchstens zwei Wohnungen zulässig. Vorspringende Gebäudeteile gemäss Art. 42 BauV dürfen bis zu 1.00 m über die Baubereiche hinausragen.
’ Esgilt die Ausnützungsziffer von 0.5 nach Art. 72, Abs. 3 BauV.
* An-, Klein- und Kleinstbauten nach Art. 35 BauV dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche für An- und Kleinbauten erstellt werden. Kleinstbauten nach Art. 35, Abs. 5 BauV sind auch ausserhalb der Baubereiche möglich.
IV. Weiteres
Art. 6 Schutzräume
AnT Medienversorgung
Art. 8 Aufhebung geltender
Quartierplan
Für die Gebäude sind Gemeinschafts-Zivilschutzräume zu erstellen.
Pro Gebäude ist höchstens eine kleine zusätzliche Parabol-Antenne gestattet, sofern sie nach Art. 65 Abs. 4 BauG weder das Orts- noch das Landschaftsbild beeinträchtigt.
Der Quartierplan «Wagners» vom 21.03.1995 wird aufgehoben.
Genehmigung
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 19. März 2019 (Nr. 287)
Quartierplan Wagners II, Bezirk Appenzell / Genehmigung Bau- und Umweltdepartement
A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss Die Standeskommission genehmigt den Quartierplan Wagners II, Bezirk Appenzell. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:
Markus Dörig
AI 013.12-97.2-205741
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