Quartierplan "Wagners II", Meistersrüte, Bezirk Appenzell

Plan d'affectation spécial · Appenzell Rhodes-Intérieures

Document

Numéro
287
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de quartier
Canton
Appenzell Rhodes-Intérieures
Niveau
District
Approuvé par
Standeskommission
Approuvé
19 mars 2019
En vigueur depuis
19 mars 2019

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Appenzell Rhodes-Intérieures avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

QP_Wangers II_Plan_2019.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

QP_Wangers II_Plan_2019.pdf

Lu par reconnaissance de texte dans un fichier numérisé : il peut contenir des erreurs.

M 1:500

15. Februar 2019

m 5 10 15 20 25

Strittmatter Part

er AG

Bezirk Appenzell Al

Quartierplan Wagners Il

Vorprüfung durch die Standeskommission am 6. Februar 2018

Vom Bezirksrat aufgestellt am 25. Mai 2018 Die regierende Frau Hauptmann Per Bezirkssekretär

I. Hönı

Öffentliche Auflage: 30. Juli 2018 — 28. August 2018

Fakultatives Referendum: 1. September 2018 — 30. September 2018

Von der Standeskommission genehmigtam 15.1. 204% Der regierende Landammann Der Ratschreiber

RR, 7

hi

Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen

T0712224343|F071222 2609 www.strittmatter-partner.ch | [email protected]

477\011\400\440\00\QP_Wagners_lI_G_190215.dwg, Mer-So-clm/boz

Wagners

Legende

(—

a

Hinweise

Reglement Geltungsbereich Art.1 Erschliessungsstrasse Art. 3 Bereich Vorplatz Art.4 Baubereich Hauptbauten Art. 5 Baubereich An- und Kleinbauten Art.5

Baute, bestehend

Parzelle, projektiert

Reglement

0002020202000

1. Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 2 Zweck

! Der Quartierplan «Wagners Il» besteht aus dem Situationsplan 1:500, dem Reglement sowie dem Planungsbericht.

? Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen sowie das Reglement sind verbindlich. Der Planungsbericht ist erläuternd.

Der Quartierplan regelt die besondere Bauweise des Quartiers Wagners zur Wahrung des Quartiercharakters.

N. Erschliessung

Art. 3 Erschliessungsstrasse

Art. 4 Vorplätze

Die im Plan bezeichnete Erschliessungsstrasse dient der Erschliessung der jeweiligen Baubereiche sowie als landwirtschaftliche Zufahrt und ist unversiegelt auszuführen.

Der Unterhalt ist Sache der jeweiligen Grundeigentümer.

Die Vorplätze dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Bereiche für Vorplätze erstellt werden. ° Die übrigen Flächen entlang der Weesenstrasse bzw. der Erschliessungsstrasse sind unversiegelt zu erhalten.

il. Bebauung

Art. 5 _Baubereiche

Die Baubereiche gemäss Art. 65 BauV regeln die horizontale Ausdehnung der Gebäude und gehen allen anderen Abstandsvorschriften vor.

Hauptbauten dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche für Hauptbauten erstellt werden. Pro Baubereich sind höchstens zwei Wohnungen zulässig. Vorspringende Gebäudeteile gemäss Art. 42 BauV dürfen bis zu 1.00 m über die Baubereiche hinausragen.

’ Esgilt die Ausnützungsziffer von 0.5 nach Art. 72, Abs. 3 BauV.

* An-, Klein- und Kleinstbauten nach Art. 35 BauV dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche für An- und Kleinbauten erstellt werden. Kleinstbauten nach Art. 35, Abs. 5 BauV sind auch ausserhalb der Baubereiche möglich.

IV. Weiteres

Art. 6 Schutzräume

AnT Medienversorgung

Art. 8 Aufhebung geltender

Quartierplan

Für die Gebäude sind Gemeinschafts-Zivilschutzräume zu erstellen.

Pro Gebäude ist höchstens eine kleine zusätzliche Parabol-Antenne gestattet, sofern sie nach Art. 65 Abs. 4 BauG weder das Orts- noch das Landschaftsbild beeinträchtigt.

Der Quartierplan «Wagners» vom 21.03.1995 wird aufgehoben.

Genehmigung

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 19. März 2019 (Nr. 287)

Quartierplan Wagners II, Bezirk Appenzell / Genehmigung Bau- und Umweltdepartement

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss Die Standeskommission genehmigt den Quartierplan Wagners II, Bezirk Appenzell. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

1-1