Teilzonenplan Schachen, Parz. Nrn. 176, 685
Plan d'affectation · Reute
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Reute
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Departement
- Adopté
- 7 déc. 2010
- En vigueur depuis
- 7 déc. 2010
Carte
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Fichiers
CH73_20_GE_Teilzonenplan Schachen, Parz. Nrn. 176, 685.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
� Appenzell Ausserrhoden VJ')R
Departement Bau und Umwelt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch
Jakob Brunnschweiler
Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor
Herisau,7. Dezember 2010
Gemeinde Reute Teilzonenplan Schachen, Parzelle Nr. 176 und 685, Gemeinde Reute; Genehmigung
A.
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Ausgangslage
1. Mit Schreiben vom 23. November 2010 ersucht die Gemeinde Reute um die Genehmigung des obenge nannten Planungsinstrumentes durch das Departement Bau und Umwelt. 2. Der Grundeigentümer der Parz. Nr. 177 beabsichtigt, seinen Käsereibetrieb zu ergänzen. Der vorgesehene Neubau des Käsereifelagers kommt dabei ausserhalb der bestehenden Wohn- und Gewerbezone WG2 zu liegen. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung seitens des Planungsamts konnte nicht in Aussicht gestellt werden. Demzufolge wurde eine Teilzonenplanänderung mit entsprechender Waldfestlegung erarbeitet. 3. Das von der Planänderung und der Waldfestlegung betroffene Gebiet umfasst Teilbereiche der Parzellen Nr. 176 und 685. Nebst der für das Käsereifelager benötigten Fläche,soll auch das direkt an das Baugebiet an grenzende Wohnhaus, welches heute ausserhalb der Bauzone liegt,der Bauzone zugewiesen werden. 4. Die Planänderung umfasst die Zuweisung einer Fläche von 1274m2 Wohn- und Gewerbezone WG2 und 959 m2 Wohnzone W2. Sie bezweckt,die oben erwähnten Bauabsichten zu ermöglichen. Zudem wird im Bereich der neuen Bauzone die Waldgrenze festgelegt. 5. Das Planungsinstrument wurde dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. 6. Der Gemeinderat hat das Planungsinstrument am 3. November erlassen. 7. Der Teilzonenplan Schachen inklusive Waldrandfestlegung ist während der Dauer vom 21. Oktober 2010 bis 20. November 2010 öffentlich aufgelegen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. 8. Die im Plan enthaltene Waldrandfestlegung wurde durch das Oberforstamt am 12. Oktober 2010 geprüft und am 1. Dezember 2010 verfügt.
Seite 1, BD_TZPLSchachen 176_685
� Appenzell Ausserrhoden
VJ')R
8.
Erwägungen
1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entge gen. 2. Nach Art. 52 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz, BauG, bGS 721.1) können geringfügige Änderungen an Zonenplänen im vereinfachten Verfahren ohne Abstimmung vorgenom men werden. Vorliegend umfasst das von der Umzonung betroffene Gebiet eine Fläche von rund 2'233m2. Wesentliche öffentliche Interessen werden nicht tangiert und das der Nutzungsplanung zugrunde liegende Konzept wird nicht geändert. 3. Da für die Erstellung eines Erweiterungsbaus des ansässigen Käsereibetriebs ausserhalb der Bauzone kei ne Bewilligung in Aussicht gestellt werden kann und die vorgesehene Einzonung auch die angrenzende Lie genschaft mitberücksichtigt, ist eine Zonenplananpassung gerechtfertigt. Es liegt bereits eine konkrete Bebau ungsabsicht vor. 4. Die Zonenzuweisungen wie auch die Zonenabgrenzung sind als naheliegend und zweckmässig zu bezeich nen. Aufgrund der Recht- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonen planes erteilt werden.
C.
Beschluss
1.
Der Teilzonenplan Schachen Parzellen Nr. 176 und 685 wird genehmigt.
2.
Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 500.00 erhoben.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Reute (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regie rungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt Versandt am:
0 9. DEZ. 2010
Seite 2, 80_TZPLSchachen 176_685
;') Appenzell Ausserrhoden V.f)R
Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
Seite 3, BD_TZPLSchachen 176_685
Bases légales
bGS 721.1 · Baugesetz · Canton
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération