Teilzonenplan Höhe, Parz. Nrn. 954,1456

Plan d'affectation · Walzenhausen

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Walzenhausen
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Regierungsrat
Adopté
23 janv. 2001
En vigueur depuis
23 janv. 2001

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Walzenhausen avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

CH73_19_GE_Teilzonenplan Höhe, Parz. Nrn. 954, 1456.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

.

..c 0:

"'--'-<i --- N a>

Protokoll des Regierungsrates

111111111111111111111111111001111111111111111111111111111111111111111111111111111

c

a>

23. Januar 2001 L.

Afficher tout le texte

0. 0. <(

c 0

+-'

c

C'Ü

~

Gemeinde Walzenhausen: Teilzonenplan Höhe Parz. 954/1456; Genehmigung

A.

Einleitung

Der Gemeinderat Walzenhausen hat mit Protokollauszug vom 12. Dezember 2000 dem Regierungsrat beantragt, den Teilzonenplan Höhe Parz. 954/1456 zu genehmigen.

8.

Ausgangslage

Auf der Parzelle Nr. 1456 resp. der Teilparzelle Nr. 954 ist ein Mehrfamilienhaus sowie eine Sammeltiefgarage geplant. Um die Tiefgarage zweckmässig ins Gelände zu situieren, ersuchte der Bauherr und Grundeigentümer die Gemeinde Walzenhausen um eine Zonenplankorrektur resp. um einen flächengleichen Zonenabtausch. Der Gemeinderat unterstützt die Umzonung. Aufgrund des kleinen Flächenausmasses der Umzonung ist das geringfügige Verfahren gernäss Art. 51 EG zum RPG vorgesehen. Das Planungsamt wurde über die Planung informiert. Auf eine formelle Vorprüfung wurde in gegenseitiger Übereinstimmung verzichtet.

C.

Erwägungen

Beim flächengleichen Zonenabtausch zwischen der Bauzone (WG2) und der Nichtbauzone (L) im Ausmass von 35 m2 handelt es sich materiell um ein Vorhaben von geringfügiger Bedeutung. Es sind keine kantonalen Interessen berührt. Die Anwendung des geringfügigen Verfahrens erscheint als zweckmässig.

D.

Beschluss

1. Der Teilzonenplan wird genehmigt. 2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 200.- erhoben.

- 2-

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Zustellung schriftlich Beschwerde an das Verwaltungsgericht, 9043 Trogen, erhoben werden (Art. 9 Abs. 1 lit. a Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, VwGerG; bGS 143.6). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche *) Kantonales Planungsamt App. A.Rh. **) Gemeinderat Walzenhausen ***)

*)

je 1 Expl. Beilagen: Erläuterungsbericht, Teilzonenplan ohne Unterschrift der Grundeigentümer mit Genehmigungsvermerk **) je 1 Expl. Beilagen: Erläuterungsbericht, Teilzonenplan mit .Unterschrift der Grundeigentümer und Genehmigungsvermerk, Protokoll des Gemeinderates Walzenhausen vom 12. Dezember 2000 ***) 2 Expl. Erläuterungsbericht, je 1 Expl. Teilzonenplan mit und ohne Unterschrift der Grundeigentümer mit Genehmigungsvermerk, Rechnung

fm Auftrag des Regierungsrates Der Ratschreiber:

l~ au~u/A j

Versandt am