51/BSP/34/0_Brunnmattweg / Im Steinler

Alignements · Pfeffingen

Document

Numéro
1773
Type
Alignements
Sous-type
Alignements
Commune
Pfeffingen
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
23 août 1983
En vigueur depuis
23 août 1983

Carte

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Fichiers

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1773 vom 23. August 1983

Gemeinde Pfeffingen, Bau- und Strassenlinienplan "Brunnmatt-

weg/Im Steinler"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen hat am 29. April 1980 den Bau- und Strassenlinienplan "Brunnmattweg/Im Steinler"

beschlossen.

B. Die öffentliche Planauflage fand vom 29. Juni bis 28. Juli 1981 statt. Sie wurde durch Publikation im Amtsblatt Nr. 25 vom 25. Juni 1981 sowie im Wochenblatt für das Birseck und Dorneck Nr. 26 vom 26. Juni 1981 bekanntgegeben. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 24. Juni 1981 benachrichtigt. Innert der Planauflagefrist ha-

ben Einsprache erhoben:

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Der Gemeinderat Pfeffingen hat in der Folge das gesetzlich

vorgeschriebene Verständigungsverfahren durchgeführt. Ihre

Einsprachen zurückgezogen haben einerseit: BE ::: Schreiben vom 25. August 1982 und andererseit: EN

::: Schreiben vom 9. Juli 1983. Die anderen

18 3.80 140000

Einsprachen wurden aufrecht erhalten.

C. Mit Schreiben vom ll. Mai 1982 hat der Gemeinderat Pfeffingen dem Regierungsrat den Bau- und Strassenlinienplan "Brunnmattweg/Im Steinler" zur Genehmigung und die unerle-

digten Einsprachen zum Entscheid unterbreitet.

D. Mit Schreiben vom 18. August 1982 hat der Gemeinderat Pfeffingen den Regierungsrat ersucht, die Genehmigung auf den "Brunnmattweg" zu beschränken und die Strasse "Im Stein-

ler" davon auszuklammern.

E. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1821 vom 7. September

1982 wurde der Bau- und Strassenlinienplan "Brunnmattweg/Im Steinler" genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Nicht genehmigt wurden die Bau- und Strassenlinien der Strasse "Im Steinler". Die unerledigten Einsprachen wurden als ge-

genstandslos erklärt.

F. Mit Schreiben vom ll. Oktober 1982 unterbreitet der Gemeinderat Pfeffingen erneut den Bau- und Strassenlinienplan "Brunnmattweg/Im Steinler" zur regierungsrätlichen Genehmigung, die unerledigten Einsprachen. zum Entscheid und ersucht den Regierungsratsbeschluss Nr. 1821 vom 7. September 1982 aufzuheben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und

auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. -

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 ermächtigt, Bau- und Strassenlinien-

pläne aufzustellen.

II.

Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die erwähnten Pläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Recht-

mässigkeitskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus Grün-

den der Regionalplanung beschränkt. III.

Die kantonale Verwaltungsgesetzgebung kennt keine Verfahrensvorschriften darüber, in welcher Form die Einspracheentscheide und der Entscheid über einen solchen Gemeindeversammlungsbeschluss zu erlassen sind. Es steht daher

nichts entgegen, und es erscheint in Anbetracht des sachlichen Zusammenhanges sowie aus Zweckmässigkeitsgründen

gerechtfertigt, unerledigte Einsprachen mit dem Entscheid

über die Genehmigung im gleichen Beschluss zu behandeln.

IV.

Im Baugesetz ist die regierungsrätliche Ueberprüfungsbefugnis unerledigter Einsprachen nicht speziell geregelt. Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom

22. Juni 1979 verlangt hingegen bei Einsprachen, die sich gegen Nutzungspläne richten, die volle Veberprüfung. Somit ist der Regierungsrat verpflichtet, bei unerledigten Einsprachen sowohl die Recht- als auch die Zweckmässigkeits-

kontrolle auszuüben.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien hat die

Prüfung folgendes ergeben:

l. Regierungsratsbeschluss Nr. 1821 vom 7. September 1982 Die vom Gemeinderat Pfeffingen mit Schreiben vom 11. Mai 1982 dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereichten Pläne entsprechen in Bezug auf die Strasse "Im Steinler" nicht

dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen vom 29. April 1980. Die Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen hat zwischen dem Kehrplatz der Strasse "Im Steinler" und dem Klusweg bzw. dem geplanten Pfeffingerring einen Fussweg ausgeschieden. Demgegenüber ist das erwähnte Teilstück in den eingereichten Plänen als Wohnstrasse klassiert. In Anbetracht dessen erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, dem Ersuchen des Gemeinderates Pfeffingen vom 11. Oktober 1982 stattzugeben und den Regierungsratsbeschluss

Nr. 1821 vom 7. September 1982 aufzuheben.

2. Rechtmässigkeitskontrolle Sowohl formell-rechtlich als auch materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bau- und

Strassenlinienplanes "Brunnmattweg/Im Steinler" erfüllt.

3. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung

Keine Bemerkungen.

4. Unerledigte Einsprachen

4.1 Einsproche EEE

Der Einsprecher befürchtet eine stärkere Belastung des Tschuppackerweges und des Grenzweges. Diese seien jedoch für die Aufnahme des zu erwartenden grossen Verkehrsaufkommens zu schmal. Im weiteren macht der Einsprecher Ver-

schwendung von Gartenanlagen geltend.

Der Brunnmattweg und die Strasse "Im Steinler" sind im rechtskräftigen Strassennetzplan der Gemeinde Pfeffingen

und im vorliegenden Bau- und Strassenlinienplan als Wohnstrassen klassiert. Sie dienen ausschliesslich der Erschliessung der angrenzenden Parzellen. Im weiteren ist darauf

hinzuweisen, dass die Verbindung zwischen dem Kehrplatz

der Strasse "Im Steinler" und dem Klusweg bzw. dem geplanten Pfeffingerring als Fussweg bezeichnet ist. Damit wird ein allfälliger Schleichverkehr über die Strasse "Im Steinler", den Tschuppackerweg und den Grenzweg unterbunden und für diese Strassen eine Verkehrsberuhigung erreicht. Die zukünftige Verkehrsbelastung des Tschuppackerweges und des

Grenzweges dürfte somit sehr gering sein.

Das kommunale Strassenreglement schreibt für Wohnstrassen eine Mindestbreite von 5.00 m vor. Der Brunnmattweg und

die Strasse "Im Steinler" werden über keine Trottoirs verfügen. Die vorgesehene Fahrbahnbreite von 5.50 m kann da-

her nicht als unzweckmässig bezeichnet werden.

Die Einsprache ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen

als unbegründet abzuweisen.

4.2 Einspreche

Die Ausführungen des Einsprechers betreffen im wesentlichen den Strassenbau. Im weiteren ist der Einsprecher der Ansicht, die vorliegende Lösung führe verkehrstechnisch zu

Schwierigkeiten.

Den Bau- und Strassenlinienplänen fällt lediglich die Aufgabe zu, das für den Bau oder Ausbau der Verkehrsflächen nötige Areal in genauer Lage sicherzustellen. Zudem wird darin der Abstand der neuen Bauten zu den Verkehrsflächen geordnet. Ueber den Zeitpunkt der Ausführung machen diese Pläne hingegen keine Aussage. Deshalb kann auf Einwände, die den Strassenbau betreffen, in diesem Verfahren nicht eingetreten werden. Solche Einsprachegründe sind vorzubringen, wenn sie aktuell werden, d.h. in der Regel anläss-

lich der Auflage des Strassenprojektes.

Die Linienführung der beiden Strassen sowie deren Querschnitte und Radien können als zweckmässig bezeichnet werden. Im weiteren entspricht der Bau- und Strossenlinienplan "Brunnmattweg/Im Steinler" dem rechtskräftigen Stras-

sennetzplan der Gemeinde Pfeffingen. Es ist daher nicht

einzusehen, weshalb die vorliegende Lösung verkehrstechnisch

zu Schwierigkeiten führen sollte.

Die Einsprache ist, soweit darauf eingetreten werden kann,

als unbegründet abzuweisen.

4.3 Einsprache el

Der Einsprecher wendet sich gegen eine Verbreiterung der Strasse "Im Steinler". Der Verkehr aus dem Brunnmattweg in Richtung Hauptstrasse werde dadurch über den Tschuppackerweg und den Grenzweg geführt. Diese Verkehrsführung, welche durch die geplante Verbreiterung der Strasse "Im Steinler" vorweggenommen werde, birge eine grosse Unfallgefahr in sich. Der Einsprecher verweist diesbezüglich auf den Ausbaustandard des Tschuppackerweges und des Grenzweges. Im weiteren stellt der Einsprecher ein Begehren bezüglich

Signalisation der Strasse "Im Steinler".

Die Strasse "Im Steinler" ist im rechtskröftigen Strassennetzplan der Gemeinde Pfeffingen und im vorliegenden Bauund Strassenlinienplan als Wohnstrasse klassiert. Das kommunale Strassenreglement schreibt für Wohnstrassen eine Mindestbreite von 5.00 m vor. Die Strasse "Im Steinler" wird über kein Trottoir verfügen. Die vorgesehene Fahrbahnbreite von 5.50 m kann daher nicht als unzweckmässig be-

zeichnet werden.

Sowohl die Strasse "Im Steinler" als auch der Tschuppackerweg und der Grenzweg sind bestehende Verbindungen. Im weitern ist darauf hinzuweisen, dass die Strasse "Im Steinler" im rechtsgültigen Strassennetzplan der Gemeinde Pfeffingen enthalten ist. Der Einwand, durch den vorliegenden Bau- und Strassenlinienplan werde eine Verkehrsführung vorweggenommen

trifft somit nicht zu.

Die Gesamtfläche der Parzellen, welche durch den Brunnmattweg erschlossen werden, beträgt ca. 0,7 ha. Das Verkaufsaufkommen des Brunnmattweges bzw. die Mehrbelastung der angren-

zenden Strassen wird somit sehr gering sein. Im weiteren ist

darauf hinzuweisen, dass die Verbindung zwischen dem Kehrplatz der Strasse "Im Steinler" und dem Klusweg bzw. dem geplanten Pfeffingerring als Fussweg bezeichnet ist. Damit wird für die Strasse "Im Steinler", den Tschuppackerweg und

den Grenzweg eine Verkehrsberuhigung erreicht.

Die Bau- und Strassenlinienpläne enthalten keine verkehrspolizeilichen Massnahmen. Auf das Begehren des Einsprechers bezüglich Signalisation der Strasse "Im Steinler" kann daher

in diesem Verfahren nicht eingetreten werden.

Die Einsprache ist, soweit darauf eingetreten werden kann,

als unbegründet abzuweisen.

://: 1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1821 vom 7. September 1982 wird aufgehoben.

2. Die Einsprachen von EEE

A soweit darauf

eingetreten werden kann, als unbegründet abgewiesen.

3. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen vom 29. April 1980 betreffend den Bau- und Strassenlinienplan "Brunnmattweg/Im Steinler" genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

4. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 51/BSP/ 34/0 versehenen Exemplare der Pläne.

5. Die Ziffern 1, 3 und 4 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amts-

blatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an

(alle eingeschrieben)

Gemeinderat Pfeffingen, 4148 Pfeffingen

Technisches Büro E. Häring, Eichbergweg 3, 4147 Aesch

Kreisgeometerbüro Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim

Landeskanzlei (Amtsblatt) Vermessungsamt

Bodenamt

Tiefbauvamt

Baupolizeiamt (2) Planungsamt (6) Baudirektion (2)

Der Landschreiber::

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