81_Q_3_ QP Viehmarktplatz
Plan d'affectation spécial · Laufen
Document
- Numéro
- 1306
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan de quartier
- Commune
- Laufen
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 13 août 2013
- En vigueur depuis
- 13 août 2013
Carte
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Fichiers
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Texte
EXEMPLAR AMT
FÜR
Stadt Laufen Kanton Basel-Landschaft
RAUMPLANUNG
Sonderbauvorschriften 81/ Quartierplan "Viehmarktplatz"
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Genehmigungsvermerke 19. Oktober 2006 13. November 2006
Beschluss der Einwohnerversammlung: Referendumsfrist:
Publikation im Amtsblatt Nr. 47 vom 23 . November 2006 Planauflage vom 23 . November bis 27 . Dezember 2006 Im Namen des Stadtrates: Die Stadtpräsidentin
Der Stadtverwalter:
Vom Regierungsrat des Kanton Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss
Nr...~..'-?.... vom ... ...~.?~ .M.~r.z. ~~~7..
Publikation des Regierungs ratsbeschlusses Im Amtsblatt Nr .....
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Df~~;~? Landeigentümerin Architekt
Erbengemeinschaft Kar11mhof ZWIMPFER PARTNER Architekten SIA
4242 Laufen 4002 Basel
3/0
QUARTIERPLANUNG "VIEHMARKTPLATZ" LAUFEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN
ZWIMP FER PARTNER Archi tekten SIA
Inhaltsverzeichnis 1.
Geltungsbereich
3
2.
Zweck
3
3. Grundlage des Quartierplanes
3
4. Der Quartierplan umfasst
3
5. Stellung zum Bau- und Zonenreglement
3
6.
Nutzung
4
7.
N utzu ngsmass
4
8.
Baubereiche
4
9.
Massvorschriften
5
10. Gestaltung
5
11. Erschliessungskonzept
5
12. Ober- und unterirdische Parkierung
5
13. Bereich zwischen Kantonsstrasse und Gestaltungsbaulinie
5
14. Gestaltung und Unterhalt der Umgebungsflächen
5
15. Kehrichtbeseitigung
6
16. Lärmschutz
6
17. Energie
6
17. Grenz- und Gebäudeabstände
6
18. Ortsbildschutz
6
19. Ausnahmen
6
20. Inkrafttreten
6
Stand : 21 . November 2006 G:1711 vmglQ1 Grundlagenl01_03 Gesetzlrchlsonderbauvorschriften_hj290606.doc
2
29. Juni 2006
QUARTIERPLANUNG "VIEHMARKTPLATZ" LAUFEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN
ZWIM PFER PARTNER Architekten SIA
Quartierplanreglement 1.
Geltungsbereich
Der Quartierplan "Viehmarktplatz" und das dazugehörende Quartierplanreglement gelten für das im Plan durch eine punktierte Linie gezeichnete Gebiet.
2.
Zweck
Das Areal ,,viehmarktplatz" liegt in der Kernzone Altstadt mit Quartierplanpflicht. Das Gebiet grenzt im Osten an die Viehmarktgasse und im Westen an die Rennimattstrasse. Der Quartierplan bezweckt ein Nutzungs- und Uberbauungskonzept festzulegen, welches der Wahrung des historischen Bildes an der Viehmarktgasse und der Definition der Schnittstelle zum modernen Laufen im Westen gerecht wird. Das Ersatzgebäude für das abzubrechende Ökonomiegebäude entspricht in seinem Volumen den Vorgaben der Zonenordnung. Die baulichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität sicherstellen und eine wirtschaftliche Realisierung ermöglichen. Der Quartierplan regelt: Definition von klaren Räumen : Strassen raum , Stadtmauer und Stadtgraben Festlegen der maximalen Gebäudevolumen mittels Baubereichen und Gestaltungsbaulinien Definition von Erschliessung , Zu- und Anlieferungsbereichen Festlegung der unterirdischen Parkierung mit der Möglichkeit zur Anbindung benachbarter Autoei nstell hallen Spezifische Gestaltung einzelner Bauteile
3.
Grundlage des Quartierplanes
Grundlage des Quartierplanes ist die gültige Zonenordnung und die spezifischen Auflagen der Kernzone Altstadt. Die durch die kommunalen und kantonalen Behörden bereits festgelegten Rahmenbedingungen bilden ebenfalls einen integrierten Bestandteil.
4.
Der Quartierplan umfasst:
Situationsplan, Mst. 1:200 Schnittpläne, Mst. 1:200 Quartierplanreglement Raumplanu ngsbericht
5.
Stellung zum Bau- und Zonenreglement
Soweit das Quartierplanreglement nichts anderes vorschreibt, gelten das Baureglement und die Zonenvorschriften der Stadt Laufen sowie die relevanten kantonalen Vorschriften.
G:\711 vmg\Ol Grun<Jlagen\0 '_03 Geselzlich\sonderbauvorschnften_hj:l90606. doc
3
29. Juni 2006
QUARTIERPLANUNG "VIEHMARKTPLATZ" LAUFEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN
6.
ZWIMP FER PARTNER Architekten SIA
Nutzung
In den Baubereichen A und B sind Dienstleistungs- und Wohnnutzungen zugelassen.
7.
Nutzungsmass Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche wird im Baubereich A1 durch die maximale Volumetrie definiert. Im Baubereich A2 sind max. 240 m2 zulässig. Im Baubereich A3 sind nur offene Bauteile wie Terrassen, Loggien und Balkone gestattet. Die Geschossflächenziffer im Baubereich B beträgt 0.75.
8.
Baubereiche Für die einzelnen Baubereiche gelten folgende spezifische Vorschriften: Baubereich A1 Nutzung Ausnutzung Geschosszahl Dachform Dachaufbauten Dacheinschnitt Gebäudehöhen
Baubereich A2 Nutzung Ausnutzung Geschosszahl Dachform Gebäudehöhen
Baubereich A3 I\lutzung Geschosszahl Dachform Gebäudehöhen
Baubereich B Nutzung
Ausnutzung Geschosszahl Dachform Gebäudehöhen Gebäudehöhe
Erdgeschoss Obergeschosse Vollgeschosse Voligeschosse Satteldach Viehmarktgasse Stadtmauer Westfassade Erdgeschoss Traufe Dachfirst
Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen Wohnen, Praxen, etc. BGF durch Bauvolumen definiert 3 mit Dachausbau 45° a.T. Schleppgauben 5° a.T. Schleppgauben 5° a.T. konzentrierte Öffnung für Dachbelichtung 349.60 m ü.M. 359.60 m ü.M. 366.60 m ü.M.
Erdgeschoss
Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen BGF 240 m2 1 Flachdach. 349.60 m ü.M. 354.00 m ü.M.
Voligeschosse Erdgeschoss Terrassen brüstu ng
Obergeschosse
Terrasse, Loggien, Balkone 2 Flachdach 353.00 m ü.M. 357.00 m ü.M.
Decke Ü. EG Geländer 2. OG
Sockelgeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Geschossflächenziffer Voligeschosse Flachdach, Pultdach Erdgeschoss
G\7 11vmg\01 Grundlagen\0 1_0 3 Gesel zl i C ~\sonderbauvorschriften_hI290606.doc
4
Wohnen, Atelier, Nebenräume Wohnen, Dienstleistung Wohnen, Dienstleistung 0.75 2 plus Sockelgeschoss max. 6° a.T. 353.70 m ü.M. 360.70 m ü.M.
29 Juni 2006
QUARTIERPLANUNG "VIEHMARKTPLATZ" LAUFEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN
9.
ZWIMPFER PARTNE R Architekten SIA
Massvorschriften
Die äusseren Geometrien der Gebäude werden durch die Gestaltungsbaulinien festgelegt. Der Baubereich definiert die maximale Ausdehnung der Gebäude. Die Gestaltungsbaulinie legt die Flucht der Gebäude verbindlich fest, d.h. die Fassaden müssen aus städtebaulichen Gründen zwingend auf diese Linie gestellt werden. Der Baubereich B definiert die mögliche Lage und die maximale Ausdehnung des Gebäudes. Die Verbindlichkeit der Höhenkoten im Situationsplan, den Schemaschnitten und dem QuartierpIanreglement ist richtungsweisend; Abweichungen 2: 25 cm.
10. Gestaltung
Das Gebäude A soll der architektonischen Gestaltung des historischen Umfeldes Rechnung tragen wobei eine moderne Interpretation möglich ist. Die architektonische Gestaltung des Gebäudes B kommt der städtebaulichen Position entsprechend eine vermittelnde Bedeutung zu . Eine moderne Bauweise und Materialisierung ist anzustreben.
11. Erschliessungskonzept
Die Fahrverkehrserschliessung erfolgt über die Viehmarktgasse. Innerhalb des Geltungsbereiches sind alle privaten Erschliessungsanlagen von den Grundeigentümern zu erstellen und zu unterhalten. Die Hauptzugänge der Baubereiche A und B erfolgen ebenfalls über die Viehmarktgasse. Der Baubereich B wird für Fussgänger zusätzlich im Erdgeschoss über die Rennimattstrasse erschlossen. Im Untergeschoss ist eine Tunnelverbindung im Bereich der heutigen Lücke in der Stadtmauer mit einer lichten Breite von 1.50 m zulässig .
12. Ober- und unterirdische Parkierung
Die neue Einstellhalle, welche insbesondere unter dem Baubereich B im Stadtgraben zu liegen kommt, umfasst ca. 20 Autoeinstellplätze. Die Zufahrt erfolgt von Osten über die Viehmarktgasse. Es ist mind. 1 Behinderten-Parkplatz zu erstellen. Die Durchfahrt zum Stadtgraben darf eine lichte Breite von max. 3.50 m aufweisen. Die südliche Begrenzung der Öffnung entspricht der Verlängerung der nördlichen Begrenzung des Baubereiches
A Die definitive Anzahl der Parkplätze wird im Baugesuchsverfahren festgelegt. Sie richtet sich nach der Parkplatzverordnung des Kantons Basellandschaft. Eine Erweiterung der AEH auf die angrenzende Parzelle 1800 ist möglich. Die maximale Parkplatzzahl beträgt dann 30 PP Die erforderlichen Gesuche für Sonderbaubewilligungen für die an die Rennimattstrasse stossende unterirdische Autoeinstellhalle, z.B. Näherbaurecht etc. sowie die notwendigen statischen Nachweise sind mit dem Baugesuch einzureichen. Die Kosten für die speziellen Nachweise gehen zu Lasten der Gesuchssteiler.
G:\711 vmg\01 Grundiagen\01_03 Geselzl ,chlsonderbauvorschriften_hj290606.doc
5
29. Juni 2006
QUARTIERPLANUNG "VIEHMARKTPLATZ" LAUFEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN
ZWIMPFER PARTNER Architekten SIA
13. Bereich zwischen Rennimattstrasse und Stadtmauer
Die bestehende Topographie zwischen der Stadtmauer und der Rennimattstrasse ist ausserhalb des Baubereiches B in seiner heutigen Wahrnehmung möglichst zu erhalten.
14. Gestaltung und Unterhalt der Umgebungsflächen
Der Unterhalt der Umgebungsflächen erfolgt durch die jeweiligen Grundeigentümer.
15. Kehrichtbeseitigung
Die Kehrichtbeseitigung hat zentralisiert zu erfolgen. Es sind ausreichend gegen aussen abgeschirmte Abstellplätze für Container vorzusehen oder entsprechende Plätze für die Containerübergabe einzurichten.
16. Lärmschutz
Das Gebiet des Quartierplanes ist der Empfindlichkeitsstufe III zugeteilt. Im Baubewilligungsverfahren ist der detaillierte Nachweis über die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu erbringen. Bewilligen; Art. 31 LSV.
17. Energie
Die Gebäudehülle ist auf den Minergie-Standard auszulegen. Der Einbau einer Komfortlüftung ist wünschenswert. Für die gesamte Überbauung ist mit dem Baugesuch ein Energieversorgungskonzept für die Raumheizung sowie das Warmwasser mit Varianten der Wärmeerzeugung einzureichen. Die Wärmeerzeugung soll vorzugsweise mit erneuerbarer Energie, z.B. Holzpellets oder Umgebungswärme nutzender Art, z.B. Wärmepumpe, erfolgen.
18. Grenz- und Gebäudeabstände
Die Grenz- und Gebäudeabstände sind im Plan festgelegt und bedürfen - auch bei Unterschreitung gesetzlicher Abstände - keiner beschränkten dringlicher Rechte (wie z.B. Dienstbarkeiten). Mit der Genehmigung des Quartierplanes sind die Baurechte im Grundbuch einzutragen. Die Grenzabstände gegenüber nicht einbezogener Grundstücke sind einzuhalten. Der effektive Verlauf der Parzellengrenze Süd zur Parzelle 1800 entspricht nicht der Gebäudeposition. Vor der Baueingabe ist eine Grenzkorrektur vorzunehmen und das gegenseitige Grenzbaurecht grundbuchrechtlich festzuhalten.
18. Ortsbildschutz I Gestaltung
Die Baugesuche im gesamten Gebiet des Quartierplanes "Viehmarktplatz" sind vor der Publikation der kantonalen Denkmalpflege, Fachstelle Ortsbildschutz, zur Stellungnahme einzureichen.
G:171 1vmgl01 Grundlagenl01_03 Geselzlichlsonderbauvorschriflen_hj2906 06.doc
6
29. Juni 2006
Stadt Laufen Kanton Basel-Landschaft
EXEMPLAR AMT
FÜR
RAUMPLANUNG
Mutation Quartierplanreglement Quartierplan Viehmarktplatz "
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Mutationen zum bewilligten Quartierplan "Viehmarktplatz" mit Beschluss Nr. 456 sind rot dargestellt. Genehmigungsvermerke
Beschluss des Stadtrates:
23. April 2012
Beschluss der Gemeindeversammlung: Referendumsfrist:
25. Oktober 2012 25. November 2012
Publikation im Amtsblatt Nr. 48
vom 29. November 2012
Planauflage vom
29. November 2012 bis am 03. Januar 2013
Im Namen des Stadtrates:
De/a,~UUv
De ' Stadtprä,c
.. tv.·. . ....:~ . . . . . . .. . Vom Regierungsrat des Kanton Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr.
A~ .....
13. Aug. 2013
vom ..... ............ .. .... ... .. ...... .. .
Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. .. .. Der Landschreiber:
33....... vom ........ ;1.S ::~.! Z"O'A3 Der Landschreiber:
QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ " LAUFEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
M.HEIMGARTNER Architektur und Planung SWB
Inhaltsverzeichnis l.
Geltungsbereich
3
2.
Zweck
3
3.
Grundlage des Quartierplanes
3
4.
Die Quartierplanung umfasst
3
5.
Stellung zum Bau- und Zonenreglement
3
6.
Nutzung
4
7.
Nutzungsmass
4
8.
Baubereiche
4
9.
Massvorschriften
5
10. Gestaltung
5
11. Erschliessungskonzept
5
12. Ober- und unterirdische Parkierung
6
13. Bereich zwischen Kantonsstrasse und Gestaltungsbaulinie
6
14. Gestaltung und Unterhalt der Umgebungsflächen
6
15. Kehrichtbeseitigung
6
16. Lärmschutz
6
17. Energie
7
18. Grenz- und Gebäudeabstände
7
19. Ortsbildschutz
7
20. Naturgefahren
7
21. Ausnahmen
7
22. Dienstbarkeitsvertrag
8
23. Inkrafttreten
8
Stand: 17. September 2012
QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ " LAUFEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
M.HEIMGARTNER Arc hitektur und Planung SWB
3
Quartierplanreglement 1.
Geltungsbereich
Der Quartierplan " Viehmarktplatz " und das dazugehörende Quartierplanreglement gelten für im Plan durch eine punktierte Linie gezeichnete Gebiet.
2.
Zweck 1 Das Areal "
Viehmarktplatz " liegt in der Kernzone Altstadt mit Quartierplanpflicht. Das Gebiet grenzt im Osten an die Viehmarktgasse und im Westen an die Rennimattstrasse.
2 Der Quartierplan bezweckt ein Nutzungs- und Überbauungskonzept festzulegen , welches
der Wahrung des historischen Bildes an der Viehmarktgasse und der Definitation der Schnittstelle zum modernen Laufen im Westen gerecht wird . Das Ersatzgebäude für das abzubrechende Ökonomiegebäude entspricht in seinen Volumen den Vorgaben der Zonenordnung. 3 Die baulichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eine hohe städtebauliche
und architektonische Qualität sicherstellen und eine wirtschaftliche Realisierung ermöglichen . 4 Der Quartierplan regelt:
- Definition von klaren Räumen: Strassenraum, Stadtmauer und Stadtgraben - Festlegen der maximalen Gebäudevolumen mittels Baubereichen und Gestaltungsbaulinien - Definition von Erschliessung, Zu- und Anlieferungsbereichen - Festlegung der unterirdischen Parkierung mit der Möglichkeit zur Anbindung benachbarter Autoeinstellhallen - Spezifische Gestaltung einzelner Bauteile
3.
Grundlage des Quartierplanes
Grundlage des Quartierplanes ist die gültige Zonenordnung und spezifischen Auflagen der Kernzone Altstadt. Die durch die kommunalen und kantonalen Behörden bereits festgelegten Rahmenbedingungen bilden ebenfalls einen integrierten Bestandteil.
4.
Die Quartierplanung umfasst:
siehe Erw8gungen RRf.I
- Situationsplan, - Schnittpläne, - Quartierplanreglement
5.
Mst. 1:500 Mst. 1:500
Stellung zum Bau- und Zonenreglement
Soweit das Quartierplanreglement nichts anderes vorschreibt, gelten das Teilzonenreglement Kernzone Altstadt und das Zonenreglement der Stadt Laufen sowie die relevanten kantonalen Vorschriften .
QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ " LAUFEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
M.HEIMGARTNER Archite ktur und Planung SWB
4 6.
Nutzung 1 In den Bereichen
A und B sind Dienstleistungs- und Wohnnutzungen zugelassen .
2 Unterirdische Bauten und Anlagen sind im Baubereich C zu erstellen.
7.
Nutzungsmass 1 Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche wird im Baubereich Al
durch die maximale Volumerie definiert. Im Baubereich A2 sind max. 240 m2 zulässig. Im Baubereich A3 sind offene gedeckte Bauteile wie unbeheizte Terrassen, Loggien, Balkone die mit verschiebbaren Glaselementen als Energiepufferzone ausgebildet werden, gestattet.
2 Die Geschossflächenziffer im Baubereich
8.
B beträgt 0.75
Baubereiche
Für die einzelnen Baubereiche gelten folgende spezifische Vorschriften: Baubereich Al Nutzung
Ausnutzung Geschosszahl Dachform Dachaufbauten Dacheinschnitte
Gebäudehöhen
Baubereich A2 Nutzung
Ausnutzung Geschosszahl Dachform Gebäudehöhen
Baubereich A3 Nutzung
Geschosszahl Dachform Gebäudehöhen
Erdgeschoss Obergeschosse Vollgeschosse Vollgeschosse Satteldach Ostfassade Westfassade
Erdgeschoss Traufe Dachfirst
Erdgeschoss Überbautes Flachdach
Dienstleistungen, Gewerbe, Wohnen Wohnen, Praxen, etc BGF durch Bauvolumen definiert 3 mit Dachausbau 45° a.T. Schleppgauben 5° a .T. 3 Dacheinschnitte je max. 3.00m breit, ganze Breite überdeckt. Nutzung als Balkon mit Glaselementen zum schliessen. Überdachung Dacheinschnitt: Flachdach 349 .60 m ü.M. 359 .60 m ü.M. 366.60 m ü.M.
Dienstleistungen, Gewerbe, Wohnen Sitzplatz BGF 240 m2
Vollgeschosse
1
Erdgeschoss Terrassen brüstu ng
Flachdach 349 .60 m ü.M. 354.00 m ü.M.
Obergeschosse
Decke über EG. Geländer 2.0G . OK. Balkonüberdachung, nicht begehbar
unbeheizte Terrassen, Loggien, Balkone mit beweglichen Glasfronten 2 Flachdach 353.00 m ü.M. 357 .00 m ü.M. 358.90 m ü.M.
• QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ n QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
M.HEIMGARTNER
LAUFEN
Architektur und Planung SWB
5
~d
Baubereicl:l B $leheErw§gungenRRI
Nutzung
Ausnutzung Geschosszahl Dachform Gebäudehöhen Gebäudehöhe Baubereich C Nutzung
Dachform Gebäudehöhen
9.
Sockelgeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Geschossflächenziffer Vollgeschosse Flachdach, Pultdach Erdgeschoss
Wohnen, Atelier, Nebenräume Wohnen, Dienstleistung Wohnen, Dienstleistung 0.75 2 plus Sockelgeschoss max. 6° a.T. 353.70 m ü.M. 360.70 m ü.M.
Untergeschoss
Keller-, Technikräume Parkplätze Flachdach 346 .80 m ü.M. 349 .60 m ü.M.
Untergeschoss OK. Decke über UG
Massvorschriften 1 Die äusseren Geometrien der Gebäude werden durch die Gestaltungslinien festgelegt.
Der Baubereich definiert die maximale Ausdehnung der Gebäude. Den Baubereich überragen dürfen Abdeckungen von Dacheinschnitten. Die Gestaltungsbaulinie legt die Flucht der Gebäude verbindlich fest, d.h. die Fassaden müssen aus städtebaulichen Gründen zwingend auf diese Linie gestellt werden. 2 Das Baufeld B definiert die
Lage und die Ausdehnung des Gebäudes.
3 Die Verbindlichkeit der Höhenkoten im Situationsplan, den Schemaschnitten und dem
Quartierplanreglement ist richtungsweise; abweichungen +/- 25 cm .
10. Gestaltung 1 Das Gebäude A soll der architektonischen Gestaltung des historischen Umfeldes Rechnung
tragen wobei eine moderne Interpretation möglich ist. 2 Die architektonische Gestaltung des Gebäudes B kommt der städtebaulichen Position
entsprechend eine vermittelnde Bedeutung zu. Eine moderne Bauweise und Materialisierung ist anzustreben.
11. Erschliessungskonzept 1 Die Fahrverkehrserschliessung erfolgt über die Viehmarktgasse . Innerhalb des Geltungs-
bereiches sind alle privaten Erschliessungsanlagen von den Grundeigentümern zu erstellen und zu unterhalten . 2 Die Zufahrt zur Einstellhalle erfolgt über die Einfahrt des Quartierplanes "Viehmarkt-
gasse 45". Gemeinsame Zufahrt für beide Einstellhallen. 3 Die Hauptzugänge der Baubereiche A und B erfolgen ebenfalls über die Viehmarktgasse.
Der Baubereich B wird für Fussgänger zusätzlich im Erdgeschoss über die Rennimattstrasse erschlossen .
M.HEIMGARTNER
QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ " LAUFEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
Arc hite ktur und Planung SWB
6 ~~
werden durch ~ Tunnelverbindung von max. 3.50m Breite verbunden. Die Lage wird durch den Quartierplan definiert. ~heErwlgungMRRB
4 Die beiden Untergeschosse
5 Umgebung,
~ie
bestehende Stadtmauer wird bis zur nördlichen Begrenzung des Baubereiches A erweitert. Nördlich des Baubereiches A ist eine Fussgängerverbindung von max. 2.50m Breite mit einem Sturz auf 2.50m Höhe zu realisieren. Die südliche Begrenzung der Öffnung entspricht der Verlängerung der nördlichen Begrenzung des Baubereiches A. Das bestehende Teilstück der Stadtmauer zur Parzelle Nr. 692 wird im Bereich der Fussgängerverbindung teilweise abgebrochen.
12. Ober - und unterirdische Parkierung 1 Die unterirdische Einstellhalle wird im Baubereich C realisiert. Alle Stamm- und Besucher-
parkplätze des motorisierten Individualverkehrs werden im Baubereich C verwirklicht. Oberirdische Stellplätze für Autos sind untersagt. 2 Die Einstellhalle umfasst ca. 27 Autoeinstellplätze, davon ist mindestens 1 Behinderten-
Parkplatz zu erstellen . 3 Veloabstell plätze für die Bewohner der beiden Liegenschaften werden im Baubereich C
erstellt. Zusätzlich werden oberhalb des Baubereichs A, östlich der Stadtmauer im Altstadtbereich Veloabstellplätze für Besucher geplant. sTeheErwlgttngMRRB 4 Die definitive Anzahl der Parkplätze und Veloabstellplätze wird im Baugesuchsverfahren
festgelegt. Sie richtet sich nach der Verordnung zum RBG (RBV) des Kantons Basellandschaft.
13. Bereich zwischen Rennimattstrasse und Stadtmauer
Die bestehende Topographie zwischen der Stadtmauer und der Rennimattstrasse ist ausserhalb des Baubereiches B in seiner heutigen Wahrnehmung möglichst zu erhalten .
14. Gestaltung und Unterhalt der Umgebungsflächen
Der Unterhalt der Umgebungsflächen erfolgt durch die jeweiligen Grundeigentümer.
15. Kehrichtbeseitigung
Die Kehrichtbeseitigung hat zentralisiert zu erfolgen. Es sind ausreichend gegen aussen abgeschirmte Abstellplätze für Container vorzusehen oder entsprechende Plätze für die Containerübergabe einzurichten. Die Plätze sind östlich des Baufelds B, zwischen diesem und der Stadtmauer, im Stadtgrabenbereich einzuplanen.
16. Lärmschutz
Das Gebiet des Quartierplanes ist der Empfindlichkeitsstufe III zugeteilt. Im Baubewilligungsverfahren ist der detaillierte Nachweis über die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu erbringen. Bewilligen ; Art. 31 LSV.
QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ " LAUFEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
M.HEIMGARTNER Archite ktur und Planung SWB
7 17. Energie 1 Die Gebäudehülle ist auf den Minergie-Standard auszulegen. Der Einbau einer Komfort-
lüftung ist wünschenswert. 2 Für die gesamte Überbauung ist mit dem Baugesuch ein Energieversorgungskonzept für
die Raumheizung sowie das Warmwasser mit Varianten der Wärmeerzeugung einzureichen. 3 Die Wärmeerzeugung soll vorzugsweise mit erneuerbarer Energie, z.B. Holzpellets oder
Umgebungswärme nutzender Art z.B. Wärmepumpe erfolgen.
18. Grenz· und Gebäudeabstände
Die Grenz- und Gebäudeabstände sind im Plan festgelegt und bedürfen- auch bei Unterschreitung gesetzlicher Abstände- keiner beschränkten dringlicher Rechte (wie z.B. Dienstbarkeiten). Mit der Genehmigung sind die Baurec hte im Grundbuch einzutragen . Die Grenzabstände g egenüber nicht einbezoge ner Grundstücke sind einzuhalten.
19. Ortsbildschutz / Gestaltung
Die Baugesuche im gesamten Gebiet des Quartierplanes " Viehmarktplatz " sind vor der Publikation der kantonalen Denkmalpflege, Fachstelle Ortsbildschutz, zur Stellungnahme einzureichen.
20. Naturgefahren 1 Neubauten, Ersatzbauten und Umbauten sind vor Hochwasser hinreichend zu schützen.
Bauliche und betriebliche Massnahmen, die zum Schutz vor Hochwasser geplant sind, sind in den Baugesuchsunterlagen darzustellen und zu beschreiben. 2 Gebäude und haustechnische Anlagen sind so zu bauen, dass bei möglichen Hochwasser-
ereignissen von geringer Eintretenswahrscheinlichkeit keine Schäden durch eindringendes Wasser entstehen können. Gebäudeteile unterhalb der massgebenden Hochwasserkote müssen den Beanspruchungen (Wasserdruck, Nässe, Schwemmmaterial) durch mögliche Hochwasserereignisse genügen. 3 Die massgebende Hochwasserkote liegt bei 351 .50 m ü.M.
4 Die "Richtlinien zur Umsetzung der Planungszone Hochwasserschutz" des Stadtrates, die
dieser zusammen mit der Planungszone erlassen hat, sind sinngemäss zu berücksichtigen ."
21 . Ausnahmen
Die Bau- und Planungskommission kann, im Interesse einer besseren ästhetischen oder wohnhygienischen Lösung , Abweichungen vom Plan und von den einzelnen dieser Bestimmungen zulassen, wenn das Konzept der Bebauung erhalten bleibt, keine zwingenden kantonalen Bestimmungen verletzt werden und die öffentlichen und a c htenswerten Interessen gewahrt werden.
") QUARTIERPLANUNG " VIEHMARKTPLATZ " LAUFEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
M.HEIMGARTNER Arc hitektur und Planung SWB
8 22. Dienstbarkeifsvertrag
Die dienstbarkeitliche Vereinbarung zur Mitbenützung der Einfahrt zur Einstell halle des Quartierplans "Viehmarktgasse 45" wird im Grundbuch eingetragen . 23. Inkrafttrefen I
Der Quartierplan und die Quartierplanvorschriften treten nach der Genehmigung durch den Regierungsrat mit der Publikation des Genehmigungsbeschlusses im Amtsblatt in Kraft.
2 Der Quartierplan
"Viehmarktplatz " (genehmigt mit RRB Nr. 456 vom 23. März 2007 )
wird mutiert. 3 Das Vorliegen des allseitig unterzeichneten Dienstbarkeitsvertrags zur Mitbenutzung der
Einfahrt zur Einstellhalle ist Genehmigungsvoraussetzung für die Quartierplanung "Viehmarktplatz".