25/BSP/58/1_Quartierplanung Bützenen West Quartierplan

Alignements · Gelterkinden

Document

Numéro
872
Type
Alignements
Sous-type
Alignements
Commune
Gelterkinden
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
14 juin 2016
En vigueur depuis
14 juin 2016

Carte

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Fichiers

RRB_0872_20160614_Gelterkinden_Quartierplanvorschriften Bützenen West_41732.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0872

vom 14. Juni 2016

Gemeinde Gelterkinden, Quartierplanvorschriften "Bützenen West"

A. Die Gemeindeversammlung Gelterkinden hat am 16. Dezember 2015 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Bützenen West" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung mit Alterswohnungen. B. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 21. März 2016 unterbreitet der Gemeinderat Gelterkinden den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen: Das Baubewilligungswesen ist im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Insbesondere können die Verfahren nicht geändert und auch keine neuen eingeführt werden. Zudem regelt das kantonale Recht in § 87 RBV abschliessend, welche Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen sind. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Gemeindeversammlung Gelterkinden am 16. Dezember 2015 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Bützenen West" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 25/QP/8/0, 25/ZPS/3/1 und 25/BSP/58/1 (Quartierplan "Bützenen West") sowie 25/QR/8/0 und 25/LES1/8 (Quartierplanreglement "Bützenen West") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Gelterkinden, 4460 Gelterkinden - Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: