87/BSP/7/0_Kugelweg nordöstlicher Abschnitt

Alignements forestiers · Zwingen

Document

Numéro
1244
Type
Alignements forestiers
Commune
Zwingen
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
14 août 2001
En vigueur depuis
14 août 2001

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1244 vom 14. August 2001

Gemeinde Zwingen, Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg (nordöstlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker, bzw. Mutation zum Überbauungsplan Hinter Hart", Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg (westlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker", Zonenplan Siedlung "Mutation Erschliessung Kugelweg".

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 6. Juni 2000 die Bau- und Strassenlinienpläne "Kugelweg (nordöstlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker, bzw. Mutation zum Überbauungsplan Hinter Hart", "Kugelweg (westlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker" sowie die Mutation zum Zonenplan Siedlung "Mutation Erschliessung Kugelweg" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Erschliessung im gleichnamigen Gebiet, um die Neudefinition des Waldabstandes zum Kugelweg und um eine geringfügige Anpassung des Zonenplanes Siedlung.

Aufgrund von Einsprachen und der eingeleiteten Neukonzeption der Erschliessung wurde das entsprechende Genehmigungsverfahren der obgenannten Planungsbeschlüsse mit Einverständnis des Gemeinderates Zwingen vom 20. März 2001 sistiert. Mit Schreiben vom 20. Juli 2001 stellt der Gemeinderat nun den Antrag, das Genehmigungsverfahren wieder aufzunehmen aber lediglich die Waldbaulinie zu genehmigen. Die Erschliessungsplanung hingegen soll durch eine neue planerische Massnahme ersetzt werden.

B. Innert der Auflagefrist sind gegen die Planungsbeschlüsse vom 6. Juni 2000 folgende Einsprachen eingereicht worden:

0

Mit Schreiben vom 19. Juli 2001 halten die Einsprecherin und der Einsprecher fest, dass sich ihre Einsprachen nur gegen die rechtsungleiche Behandlung bezüglich der Erschliessung ihrer Parzelle Nr. ff nicht aber gegen die Waldbaulinie richten.

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C. Mit Schreiben vom 20. Juli 2001 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Waldbaulinie des Bau- und Strassenlinienplanes "Kugelweg (nordöstlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker, bzw. Mutation zum Überbauungsplan Hinter Hart" zur regierungsrätlichen Genehmigung.

Die Prüfung des Planungsbeschlusses hat ergeben, dass der Genehmigung der entsprechenden Waldbaulinie nichts entgegensteht.

Es sei jedoch festgehalten, dass der Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg (westlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker" sowie die Mutation zum Zonenplan Siedlung "Erschliessung Kugelweg" nicht Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens sind, zumal ein enger Zusammenhang mit dem Bau- und Stra-

ssenlinienplan "Kugelweg (nordöstlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker, bzw. Mutation zum Überbauungsplan Hinter Hart" - also zur Erschliessung - besteht. Dieser Plan wird gemäss Schreiben des Gemeinderates vom 20. Juli 2001 durch neue planerische Massnahmen abgelöst. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungsund Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:

7/1: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung am 6.Juni 2000 beschlossene Waldbaulinie im Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg (nordöstlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker, bzw. Mutation zum Überbauungsplan Hinter Hart" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 87/BSP/7/O (Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg (nordöstlicher Abschnitt) und Mutation zum BSP Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker, bzw. Mutation zum Überbauungsplan Hinter Hart" <Überbauungsordnung ohne Inventarnummer>) versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Zwingen, 4222 Zwingen

- Stierli + Ruggli, Ingenieure + Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen

- Ingenieur- und Vermessungsbüro Peter Jäckle, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen - Landeskanzlei (Publikation)

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Bauinspektorat Laufental

- Tiefbauamt

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (6)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreibers

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