19/BSP/21/0_Baulinienplan Kernzone
Alignements forestiers · Diegten
Document
- Numéro
- 315
- Type
- Alignements forestiers
- Commune
- Diegten
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 16 mars 2010
- En vigueur depuis
- 16 mars 2010
Carte
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Fichiers
RRB0315_20100316_Diegten_BSP_Kernzone_GK33916.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 315
vom 16. März 2010
Gemeinde Diegten, Baulinienplan "Kernzone" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Diegten hat am 9. Juni 2009 den Baulinienplan "Kernzone", bestehend aus drei Teilplänen, beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Baulinien im ganzen Kernzonenbereich der Gemeinde Diegten. Neben Baulinien an kommunalen Strassen umfasst der Plan auch solche längs Kantonsstrassen sowie Gewässerbaulinien und Waldbaulinien. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat mit Schreiben vom 11. April 2005 der Gemeinde Diegten mitgeteilt, dass sie längs von Kantonsstrassen und Gewässern Baulinien gemäss § 12 Absatz 3 Raumplanungs- und Baugesetz festlegen kann. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 6. November 2009 unterbreitet der Gemeinderat Diegten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Diegten am 9. Juni 2009 beschlossene Baulinienplan "Kernzone" (Teilpläne 1 bis 3) wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 19/BSP/21/0, 19/eBS/1/1, 19/eBS/4/1, 19/eBS/10/1, 19/BSP/15/1 und 19/BSP/18/1 (Baulinienplan "Kernzone" Teilpläne 1 bis 3 und Mutationen zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Rebackerweg", "Weg Nr. 38 und Hohle Gasse", "Rischmattweg", "Zälghagweg/Bächlenweg" und "Chübelmattweg 1. Teil") versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Diegten , 4457 Diegten Gemeindeverwaltung Diegten 4457 Diegten Raumplanung Holzemer, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Kreisgeometerbüro Liestal, Frenkendörferstrasse 17, 4410 Liestal Landeskanzlei (Publikation) Amt für Wald Amt für Geoinformation P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Diegten\143 144 RRB_Einsprachen\RRB315_20100316_Diegten_OPSt_BSP Kernzone _GK33916.doc
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Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat Tiefbauamt Amt für Raumplanung (10) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: W. Mundschin
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Diegten\143 144 RRB_Einsprachen\RRB315_20100316_Diegten_OPSt_BSP Kernzone _GK33916.doc