Oberwil, Ziegelei Oberwil

Réserves forestières · Bâle-Campagne

Document

Numéro
937
Type
Réserves forestières
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Canton
Autorité
Landeskanzlei
Approuvé par
RR
Adopté
28 juin 2011
En vigueur depuis
28 juin 2011

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bâle-Campagne avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

199_RRB_Ziegelei Oberwil.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0937

vom 28. Juni 2011

Aufnahme des Gebiets "Ziegelei Oberwil", Oberwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Die ehemalige Lösslehmgrube "Ziegelei Oberwil" ("Weihergässli") wurde aufgrund ihres reichhaltigen Amphibienbestandes im Jahre 1994 in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) aufgenommen. Mit dem Inkrafttreten dieses Inventars im Jahre 2001 musste der Kanton Schutzmassnahmen für die erfassten Amphibienlaichgebiete erarbeiten. Da der Lehmabbau in der "Ziegelei Oberwil" 1997 aufgegeben wurde und eine Auffüllverpflichtung bestand, wurde die Grube während einer beschränkten Dauer von 5 Jahren (2004 bis 2008) als Inertstoffdeponie betrieben. Mit der Betriebsbewilligung war aufgrund der Bundesvorgabe die Auflage verbunden, während der etappenweisen Auffüllung ausreichend Ersatzlebensräume zu schaffen und die Grubenoberfläche sukzessive als naturnahe, offene Tümpel-Landschaft zu gestalten. Zur Vernetzung des Gebiets mit dem national ebenfalls bedeutsamen Amphibienlaichgebiet "Herzogenmatt" in Binningen wurden beim Gymnasium Oberwil ein Wanderkorridor, ein zusätzliches Ersatz- und Trittsteinbiotop sowie entlang der Kantonsstrasse ein Amphibienleitsystem eingerichtet. Nach Abschluss der umfangreichen Gestaltungsarbeiten und der offiziellen Einweihung des Gebiets im Juni 2010 soll nun auch die rechtliche Sicherung des Gebiets auf kantonaler Ebene vollzogen werden. Gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung wird daher das Gebiet "Ziegelei Oberwil", Gemeinde Oberwil, – inklusive dem Vernetzungskorridor und Trittsteinbiotop – als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das neue Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil" weist eine Gesamtfläche von 9.26 ha auf. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Oberwil.

1540 1541 1542 (Teilfläche)

Oberwil Oberwil Oberwil

Immobilien Ziegelei AG, Oberwil Immobilien Ziegelei AG, Oberwil Immobilien Ziegelei AG, Oberwil Total Immobilien Ziegelei AG Coop Immobilien AG, Bern Coop Immobilien AG, Bern Total Coop Immobilien AG

1566 (Teilfläche) 3357

Oberwil Oberwil

Afficher tout le texte

Total

Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil"

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Ziegelei Oberwil\RRB und VO\RRB937_20110628_NLIm_Ziegelei Oberwil Verordnung.doc

1.03 0.65 5.04 6.72 0.98 1.56 2.54 9.26

2

1.

Beschreibung

Die Ziegeleigrube in Oberwil wurde im Jahre 1990 – noch während diese in Betrieb war – in einer Publikation der Naturforschenden Gesellschaft Baselland (NFGBL) ausführlich beschrieben (Tätigkeitsberichte der NFGBL, Band 36, Liestal 1990). Obwohl die Grube seither durch Auffüllung und Neugestaltung völlig verändert wurde und vom ehemaligen Gelände nur noch eine Randhecke an der Südecke verblieb, bildet diese Publikation eine wertvolle naturkundliche Dokumentation über das Gebiet. Sie gibt einen guten Überblick über den Naturraum, die Geologie und die Grubengeschichte sowie über den Kenntnisstand der Flora und Fauna im damaligen Gebiet. Damit wurde auch die grosse naturschützerische Bedeutung der Grube belegt, was zu deren Wertschätzung und zum Schutz als national bedeutsamer Lebensraum für Amphibien und weiterer seltener Arten beigetragen hat. Auch das Entwicklungspotential des neugestalteten Gebiets kann aus dieser Publikation abgeleitet werden, was die bisherigen Beobachtungen bereits teilweise bestätigen und durch künftige Begleituntersuchungen zu dokumentieren sein wird. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich auf eine Zusammenfassung der genannten Publikation und gibt einen Überblick zur Entstehungsgeschichte und zum derzeitigen Kenntnisstand über das Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil".

1.1

Der Naturraum

Das Gebiet "Ziegelei Oberwil" befindet sich im Leimental auf der Anhöhe nordwestlich des Dorfes Oberwil in einer Höhenlage von ca. 350 m ü.M. Dieser Höhenzug gehört zu den östlichen Ausläufern des Sundgauer Hügellandes, einer offenen Landschaft mit sanften Erhebungen, welche von Lösslehm bedeckt ist. Die ehemalige Lösslehmgrube grenzt im Osten direkt an die Bauzone der Gemeinde Oberwil, gegen Westen schliesst das sehr fruchtbare Ackerbaugebiet an. Die hier vorkommenden Lössböden zählen zu den ergiebigsten Ackerböden der Schweiz. Tektonisch gehört das Gebiet zum südlichen Oberrheingraben, welcher sich im älteren Tertiär zwischen Schwarzwald und Vogesen einzusenken begann und in der Folge mit mächtigen Sedimentschichten aufgefüllt wurde. Der in einer Tiefe von 24 bis 28 m liegende tertiäre Felsuntergrund wird durch den Septarienton (Blauer Letten) gebildet. Darüber liegt das quartäre Lockergestein, welches aus den jüngeren Deckenschottern des eiszeitlichen Rheines, aus Schwemmlehm, Löss und Lösslehm besteht. Der zuoberst liegende Löss besteht aus Gesteinsstaub, welcher während den Kaltzeiten vom Wind aus dem Gletschervorland der umliegenden Gletscher ausgeblasen wurde und sich über den Deckenschottern ablagerte. Mit der Zeit verfestigte sich der Löss und verwitterte durch Kalkauswaschung zu tonigem Lösslehm. Im ursprünglichen Zustand lagen im Grubenareal eine Schicht von rund 16 Meter Löss, Lösslehm und tertiärem Schwemmlehm. Der durch den nachfolgend beschriebenen Abbau entstandene geologische Aufschluss wurde als einziger grösserer Lösslehmaufschluss der Region im Jahre 1995 in das Verzeichnis der geologischen Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Davon konnte nur ein kleiner Aufschluss beim tiefen Weiher erhalten werden, der grossflächige Aufschluss an der Abbauwand musste mit der Auffüllung der Grube aufgegeben werden.

1.2

Die ehemalige Ziegeleigrube Oberwil (1894 - 1999)

In der Ziegeleigrube Oberwil wurde der Löss und Lehm während über 100 Jahren (von 1894 bis 1999) in grossem Umfang abgebaut und zur Herstellung von Backsteinen und Ziegeln

3

verwendet. Die vom Oberwiler Unternehmer und Genossenschaftspionier Stefan Gschwind gegründete Grube war während Jahrzehnten der grösste Arbeitgeber im Dorf. Die Entstehungsgeschichte der "Mechanischen Ziegelei AG, Oberwil" ist in der vorangehend erwähnten Publikation näher beschrieben. Die alte Lösslehmgrube entwickelte sich schon früh zu einem wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Da der tonreiche Lehm kaum wasserdurchlässig ist und daher am Grubengrund das Niederschlagswasser zu stauen vermag, bildeten sich durch die Abbaudynamik immer wieder neue Tümpel und Weiher. Auf Anregung von lokalen Naturschützern entstanden im Jahre 1970 zusätzliche Tümpel für Amphibien und andere Wasserbewohner. So entwickelte sich mit der Zeit ein wertvolles Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen mit flachen und tiefen Gewässern, Verlandungs- und Überschwemmungsgebieten, offenen Pionierflächen, dichten Wildkrautfluren, mageren Böschungen sowie mit Säumen bestandenen Gebüschen, Hecken und Gehölzen. Im Jahre 1990 wurden mit der eingangs erwähnten Publikation ein bedeutender Reichtum an Pflanzen- und Tierarten in der Lehmgrube festgestellt. Über 140 verschiedene Pflanzenarten sind erfasst worden, darunter stark gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten wie z.B. der Dreiteilige Zweizahn (Bidens tripartita) und das Stachelige Seeried (Schoenoplectus mucronatus). Zwischen 1981 und 1990 wurden insgesamt 37 Libellenarten beobachtet, davon über ein Viertel bedrohte bis stark bedrohte Arten. Daneben wurden zahlreiche weitere typische Wasserwirbellose wie Schnecken, Muscheln und Insekten festgestellt. Die Grube bot auch Lebensraum für die Gottesanbeterin, Zauneidechse sowie für diverse Säugetiere wie Fuchs, Dachs, Steinmarder, Mauswiesel, Igel, Feldhase und Reh. Mehr als 40 Vogelarten wurden beobachtet, darunter 11 Brutvogelarten wie z.B. der seltene Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus). Ausserdem wurde die Grube von etlichen Zugvögeln und Limikolen als Rastplatz aufgesucht. Dabei wurden Seltenheiten wie Waldwasserläufer (Tringa ochropus), Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus), Bekassine (Gallinago gallinago) und Purpurreiher (Ardea purpurea) beobachtet. Von zentraler Bedeutung war die frühere Ziegeleigrube Oberwil für die Amphibien, deren reichhaltiges Auftreten schon in den dreissiger und vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts auffiel und erfasst wurde. Alle in der Region überhaupt zu erwartenden Amphibienarten kamen damals hier vor. In den Untersuchungen von 1981 und 1985/1986 wurden die folgenden 13 Arten erfasst: Bergmolch, Fadenmolch, Kammmolch, Feuersalamander, Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Laubfrosch, Grasfrosch, Wasser- und Teichfrosch, Seefrosch, Erdkröte und Kreuzkröte. Die letztgenannte Kreuzkröte – das frühere Charaktertier der Amphibenfauna des Leimentals – gehört heute zu den am stärksten gefährdeten Amphibienarten der Schweiz. Als Pionierart ist sie – wie die ebenfalls stark gefährdete Gelbbauchunke – auf offene oder vegetationsarme, flache Laichgewässer angewiesen, welche zeitweise austrocknen und dadurch arm an Fressfeinden der Amphibienlarven sind. Als Sommerstandorte sind besonnte Pionierflächen und Steilborde mit Steinunterschlupfen wichtig. Auch Geburtshelferkröte, Laubfrosch und Kammmolch bevorzugen deutlich wärmere Laichgewässer und sonnenexponierte Pionierflächen als Tagesaufenthalte. Solch anspruchsvolle und dauernd wechselnde Pionierstandorte bot die Ziegeleigrube Oberwil gerade während der Zeit, als diese noch in Betrieb war, in idealem Masse.

4

1.3

Die Unterschutzstellung und Umgestaltung (1994 - 2010)

Aufgrund dieser Bedeutung als Laichplatz und Lebensraum für Amphibien – insbesondere Kreuzkröte und Kammmolch – wurde die "Ziegelei Oberwil" im Jahre 1994 in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) aufgenommen. Mit der Inkraftsetzung dieses Inventars im Jahre 2001 waren die Kantone verpflichtet, für den Schutz der erfassten Amphibienlaichgebiete zu sorgen. Dies stellte für den Schutz der Ziegelei Oberwil eine Herausforderung dar, weil nach der Einstellung des Lehmabbaus 1997 und der Stilllegung des gesamten Betriebs 1999 eine Auffüllverpflichtung für die Grube bestand. Um die Qualitäten als Amphibienlaichgebiet zu erhalten und gleichzeitig den Bedarf der Agglomeration nach Deponieraum für sauberes Aushub- und Abbruchmaterial zu decken, wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Immobilien Ziegelei AG als Grundeigentümerin, dem Amt für Umweltschutz und Energie, der kantonalen Naturschutzfachstelle (Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung) und den Naturschutzverbänden ein Auffüllund Renaturierungsprojekt erarbeitet. Mit der Betriebsbewilligung für die Inertstoffdeponie, welche in der Grube während der beschränkten Dauer von 5 Jahren (zwischen 2004 und 2008) betrieben wurde, waren unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben verschiedene Auflagen verbunden. Diese umfassten Sofortmassnahmen zu Gunsten der Amphibien, eine sorgfältige Etappierung, ökologische Ausgleichsmassnahmen in der Nachbarschaft, eine ökologische Baubegleitung sowie ökologische Ersatzmassnahmen. Während der Auffüllung wurde ein kontinuierliches Angebot an Laichgewässern und Landlebensräumen geschaffen, welche erfreulicherweise von den Amphibien gut angenommen wurden. Damit erfolgte eine Dynamik, wie sie auch in aktiven Gruben regelmässig stattfindet und den Amphibien Chancen zur Wiederbesiedlung neuer Pionierstandorte bietet. Die Grubenoberfläche wurde dabei sukzessive als naturnahe, offene Tümpel-Landschaft gestaltet. Zur Vernetzung des Amphibienlebensraumes mit dem national ebenfalls bedeutsamen Amphibienlaichgebiet "Herzogenmatt" in Binningen wurden 2005 entlang des Gymnasiums Oberwil ein Wanderkorridor sowie ein zusätzliches Feucht- und Trittsteinbiotop eingerichtet – eine wichtige und vom Bund vorgegebene ökologische Ersatzmassnahme für die ab 2004 realisierte neue Wohnüberbauung auf dem Grubenareal. Die Umgebung der Wohnsiedlung wurde naturnah gestaltet und mit Kiesflächen, Blumenwiesen und einem Weiher versehen. Zur gefahrlosen Unterquerung der Kantonsstrasse baute das Tiefbauamt 2009 und 2010 ein rund 900 Meter langes Amphibienleitsystem mit Durchlässen, welche auch von Säugetieren wie Igel, Wiesel, Iltis und Fuchs benutzt werden können. Nach Beendigung eines Grossteils der umfangreichen Gestaltungsarbeiten wurde das Gebiet "Ziegelei Oberwil" im Juni 2010 offiziell als Naturschutzgebiet eingeweiht und mit einer Informationstafel für die Besucher versehen. Mit dem vorliegenden Regierungsratsbeschluss und der zugehörigen Schutzverordnung wird nun auch die rechtliche Sicherung des Gebiets "Ziegelei Oberwil" auf kantonaler Ebene vollzogen.

1.4

Das heutige Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil"

Heute präsentiert sich das grösstenteils neu gestaltete Grubengelände als flacher, offener und naturnaher Lebensraum, welcher ideale Bedingungen für die hauptsächlich zu fördernden Amphibien bietet und als Rastplatz für Watvögel (Limicolen) dient. Eine rund 1 Meter dicke Schicht aus Lehm bedeckt die rund 300'000 m3 Auffüllmaterial aus sauberem Aushubmaterial und Bauschutt. Auf der wasserundurchlässigen Grubenoberfläche bilden verschiedenartige Gewässer (tiefe Weiher, flache Tümpel, feuchte Mulden und Wassergräben)

5

ein reiches Lebensraum-Mosaik, welches die unterschiedlichen Standort-Ansprüche vieler Amphibienarten und Wasservögel abdeckt. Kleinstrukturen wie Sand- und Kieslinsen sowie Stein- und Asthaufen, welche für verschiedene Arten wichtig sind, werten das auch als Landlebensraum dienende Gelände zusätzlich auf. Die Gewässer sind eingebettet in ausgedehnte, feuchte bis trockene Ruderalflächen. Kleine Vertiefungen und Unebenheiten auf dem lehmigem Rohboden ermöglichen, dass sich bei Niederschlägen temporäre, sich schnell erwärmende und von Fressfeinden freie Laichgewässer bilden, welche bevorzugt von der Gelbbauchunke und der Kreuzkröte aufgesucht werden. Die anderen Amphibienarten kommen eher in den grösseren und tieferen Gewässern mit gut ausgebildeter Vegetationsstruktur vor. Insgesamt zehn Amphibienarten wurden seit Beginn der Auffüllung und Neugestaltung des Geländes (2002) festgestellt: Berg-, Kamm- und Fadenmolch, Gelbbauchunke, Erd, Geburtshelfer- und Kreuzkröte sowie Gras-, Wasser- und Seefrosch. Der im Jahre 2002 beobachtete Laubfrosch wurde seither nicht mehr festgestellt. Das weitgehend eben angelegte und nur von wenigen Gehölzen durchsetzte Gelände hat sich auch zu einem Rastplatz von regionaler Bedeutung für Limikolen (Watvögel) entwickelt. Die scheuen Limikolen rasten nur dort, wo sie auf grosse Distanzen den Überblick haben und nur wenige "Verstecke" für mögliche Feinde vorhanden sind. Deshalb wurde auch zur Beobachtung der Vögel ein sogenannter "Hide" (kleines Gebäude auf erhöhtem Plattform) eingerichtet, von welchem aus die Vögel ungestört beobachtet werden können. Bisher wurden auf dem Gelände neben den Watvögel-Arten wie Zwergschnepfe, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Waldwasserläufer, Grosser Brachvogel und Kiebitz diverse weitere, teils seltene Vogelarten festgestellt (Erich-Wyss, Oberwil): Weissstorch, Graureiher, Zwergtaucher, Teichhuhn, Blässhuhn, Stockente, Löffelente, Steinschmätzer, Schwarzkehlchen, Klappergrasmücke, Hänfling, Girlitz, Rohrammer, Sperber, Turmfalke und Schleiereule. Dazu kommen Mauersegler und Mehlschwalben, für welche an den Gebäuden der benachbarten neuen Wohnsiedlung Nistkästen montiert wurden. Diese erfreuliche Artenvielfalt und die Tatsache, dass viele der Arten auch im Gebiet brüten (z.B. das seltene Schwarzkehlchen) zeigen, dass das Gelände von Vögeln als Rastplatz und Lebensraum gut angenommen wurde. Als interessante Insektenarten sind unter anderem zu nennen (Renato Joos, Oberwil): Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades), Malven-Dickkopffalter (Carcharodus alceae), Trauermantel (Nymphalis antiopa), Grosser Fuchs (Nymphalis polychloros), Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia), Kleine Pappelglucke (Poecilocampa populi), Abendpfauenauge (Smerinthus ocellata), Kleiner Gabelschwanz (Furcula furcula), Zickzack-Zahnspinner (Notodonta zizac), Erlen-Zahnspinner (Notodonta dromedarius), Schwarzfleck-Zahnspinner (Drymonia obliterata). Im Hinblick auf die für Amphibien und Limikolen notwendige Offenhaltung des Geländes wurde das Gebiet für eine extensive Weidenutzung konzipiert und der Pionierstandort mit einer dazu speziell abgestimmten und artenreichen Samenmischung angesät. Schon kurz nach der Fertigstellung wurden erfolgreich Schottische Hochlandrinder vom Reinacher Erlenhof als "biologische Rasenmäher" eingesetzt. Diese übernehmen die Pflege, indem sie Gehölze, Brombeeren, Binsen und Rohrkolben fressen. Sie können sich auch auf sumpfigem Boden bewegen. Wenn die Vegetation nicht mehr genügend durch Beweidung und Mähen zurückgedrängt werden kann, wird voraussichtlich ein maschineller Pflegeeingriff unumgänglich sein. Eine weitere wichtige Pflegemassnahme ist die regelmässige Beseitigung von Problempflanzen, den sog. invasiven Neophyten, welche als eingeschleppte und sehr konkurrenzstarke Pflanzen die einheimischen Arten verdrängen. Dazu gehören u.a. Goldrute, Japanknöterich, Essigbaum und Robinie. Bei den Neozoen mussten bisher die Nilgans und die Rostgans durch den Wildhüter gezielt bejagt werden.

6

Das Areal der ehemaligen Kiesgrube Oberwil wurde mit einem Vieh-Zaun geschützt, welcher Tierwanderungen zulässt. Der eingezäunte und beschränkt zugängliche Bereich des neuen Naturschutzgebiets ist durch die ebene und offene Gestaltung des Geländes von der Beobachtungsplattform und vom Hide aus sehr gut einsehbar und erfüllt damit – zusammen mit den Biotopen und naturnahen Vernetzungselementen beim Gymnasium – eine wichtige Funktion als bedeutendes Natur-Anschauungsobjekt für die Bevölkerung und insbesondere auch für den Biologie-Unterricht des Gymnasiums Oberwil.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Die naturkundliche Bedeutung der ehemaligen Ziegeleigrube Oberwil und die Bemühungen zu ihrem Schutz wurden im vorangehenden Kapitel bereits ausführlich dargelegt. Sie ist durch verschiedene kantonale Inventare erfasst worden: Im Reptilien-Inventar beider Basel 1994 ist ein Teilbereich als Lebensraum der Zauneidechse aufgeführt (Obj. 338). Die Grube wurde ausserdem als einziger grösserer Lösslehmaufschluss der Region in das Verzeichnis der geologischen Naturobjekte des Kantons BL 1995 aufgenommen. Im Jahre 1994 wurde das Gebiet aufgrund seines reichhaltigen Amphibienbestandes in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB, Obj. BL 45) aufgenommen. Zur Umsetzung der Bundesvorgaben wies daraufhin die Gemeinde Oberwil im Zonenplan Landschaft die Ziegeleigrube Oberwil – zusammen mit einem Trittsteinbiotop und Vernetzungskorridor beim Gymnasium – der Naturschutzzone bzw. der Grünzone zu (RRB Nr. 1086 vom 25. Mai 2004). Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil" sind: a. Erhaltung und Förderung als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung sowie als Zugvogel-Rastplatz von regionaler Bedeutung, insbesondere als Rastplatz für Limicolen (Watvögel); b. Förderung der Biotopvernetzung mit benachbarten Biotopen, insbesondere dem national bedeutsamen Amphibienlaichgebiet "Herzogenmatt"; c. Erhaltung und Förderung von artenreichen Feuchtbiotopen, extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Ruderal- und Pionierstandorten, Gebüschen und Gehölzen; d. Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Wurzelstöcke, Ast- und Steinhaufen; e. Erhaltung und Förderung der seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Weichhölzer, Amphibien, Limicolen (Watvögel) und Schmetterlinge. Aus Sicht des Artenschutzes sind zusammenfassend insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Weichhölzer (Weiden, Espen, Schwarzpappel), Arten der Magerweiden, Ruderal- und Pionierstandorte, Kreuzkröte und weitere Amphibienarten sowie Schmetterlinge. Für die zur Umsetzung der Schutzziele notwendige fachgerechte Pflege und Unterhalt des Naturschutzgebiets ist die kantonale Naturschutzfachstelle zuständig. Die Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz und Energie und weiteren betroffenen kantonalen Fachstellen sowie der Einwohnergemeinde Oberwil und den Grundeigentümern umgesetzt.

7

3.

Gefährdung und Schutz

Da das Naturschutzgebiet als Viehweide genutzt wird und zum Schutz der Brutvögel sowie rastender Zugvögel wurde das gesamte Areal der ehemaligen Ziegeleigrube Oberwil eingezäunt. Der Hauptteil des Naturschutzgebiets "Ziegelei Oberwil" ist somit nicht frei zugänglich und soll nur von befugten Personen (für Aufsicht, Pflege, Unterhalt, wissenschaftliche Untersuchungen usw.) betreten werden dürfen. Für die Öffentlichkeit (Schulen, Naturschutzvereine und weitere Interessierte) soll das Gebiet durch gelegentliche Öffnung des Beobachtungsgebäudes (Hide) zeitweise einsehbar sein. Das sich im offenen Landwirtschaftsgebiet befindliche Trittsteinbiotop beim Gymnasium und der Vernetzungskorridor sind gegenwärtig frei zugänglich. Hier wird eine teilweise Einzäunung des Feuchtbiotops wegen Störungen durch Hunde und Spaziergänger notwendig sein. Darüber hinaus drängen sich vorläufig noch keine Massnahmen auf, welche über die grundlegenden Schutzmassnahmen in § 3 der Schutzverordnung hinausgehen. Die potentielle Entwicklung der Erholungsaktivitäten ist jedoch im ganzen Naturschutzgebiet aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch besondere Massnahmen zu lenken. Die extensive Nutzung der Landwirtschaftsflächen im Bereich der Trittsteinbiotope und des Vernetzungskorridors ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung der Artenvielfalt und des Strukturreichtums des Gebiets. Der Fortbestand der wertvollen und artenreichen Extensivwiesen und Hecken hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Deshalb wurden mit dem Bewirtschafter dieser Flächen Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege der geschützten Landwirtschaftsflächen sichergestellt. Die Landwirtschaftsflächen werden weiterhin vom Landwirtschaftsbetrieb der Grundeigentümerin bewirtschaftet und bleiben als "Ökoflächen" dem Landwirtschaftsbetrieb anrechenbar, sofern die landwirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind. Massnahmen im Zusammenhang mit der Deponie bleiben gewährleistet. Bei allfällig auftretenden Problemen (Entwässerung der Deponie etc.) kann der Kanton Basel-Landschaft nicht haftbar gemacht werden.

4.

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung vom 7. Mai 1984 des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (§ 102). In Analogie zum Bundesgesetz vom 20. November 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (§§ 1 und 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu tragen (§ 27). Gemäss § 12 des NLG BL ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen

8

sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Sollten zukünftig keine Geldmittel für Naturschutzmassnahmen bereitgestellt werden können, müssten Pflege und Unterhalt des neu geschützten Gebiets sistiert werden. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von seltenen, einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) – und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität".

5.

Finanzielle Auswirkungen

Die Unterschutzstellung von Naturobjekten bewirkt in der Regel gemäss §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Bei der Unterschutzstellung des Gebiets "Ziegelei Oberwil" entfallen die einmaligen Abgeltungskosten, da es sich bei der Sicherung dieses Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung um eine ökologische Ersatzmassnahme im Rahmen der Betriebsbewilligung für die Inertstoffdeponie (Grubenauffüllung) sowie für die Abtretung eines Grundstückteils für die neue Wohnüberbauung handelt. Hingegen entstehen jährlich wiederkehrende Folgekosten für die erforderliche Pflege und den Unterhalt des Naturschutzgebiets. Die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege der Landwirtschaftsflächen ist bereits über den "Ökologischer Ausgleich" sichergestellt (Vertragsflächen), weshalb sich lediglich für die über das Konto Unterhalt Naturschutzgebiete finanzierte Pflege der Feuchtstandorte neue Folgekosten ergeben. Die nachstehend aufgeführte Kostenübersicht gilt als Durchschnittswert. Die Kosten können je nach Art der Massnahmen und Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch ausfallen.

Wiederkehrende Folgekosten (Pflegekosten) Folgekosten (Jahres-Durchschnittswert) zu Lasten Konto Unterhalt Naturschutzgebiete - Kostenart 3149 0 010 / Innenauftrag 200299 (Feuchtstandorte)

CHF CHF

5'000.--

5'000.--

An diese Folgekosten leistet der Bund gemäss der NFA-Programmvereinbarung "Natur und Landschaft" einen Beitrag von rund 60%. Dem Kanton verbleiben somit Nettokosten von rund 40% bzw. CHF 2'000.--. Die Finanzierung dieser Kosten ist über das Konto Unterhalt Naturschutzgebiete (Kostenart 3149 0 010 / Innenauftrag 200299) ausreichend gesichert. Der Landrat hat diesbezüglich eine etappierte Aufstockung dieses Kontos um jährlich CHF 95'000.-- (Periode 2009-2016) bzw. CHF 135'000.-- (ab 2017) beschlossen (Landratsbe-

9

schluss Nr. 2428 vom 3. Mai 2007). Die erforderlichen finanziellen Ressourcen sind somit bereitgestellt und die Beträge zur Pflege des Naturschutzgebiets sind im Budget 2011 enthalten. Nach Art. 129 Abs. 3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind "alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen". Das Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil" wird diesbezüglich im Rahmen der regelmässigen Überwachung der Amphibien-Populationen und der Begehungen zur Koordination der Pflegemassnahmen auf dessen Zustand und Schutzwürdigkeit sowie auf den Erfolg der bereits getroffenen Massnahmen hin überprüft.

6.

Unterschutzstellung

Die Immobilien Ziegelei AG, Oberwil, und die Coop Immobilien AG, Bern, als Grundeigentümerschaft sowie der Gemeinderat Oberwil sind mit der Aufnahme der neuen Grundstücke in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung.

://:

1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Ziegelei Oberwil", bestehend aus den Parzellen Nr. 1540, 1541, 1542 (Teilfläche), 1566 (Teilfläche) und 3357, alle im Grundbuch Oberwil, als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2.

Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 9.26 ha.

3.

Im Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt:

4.

a.

Aktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken Immissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.

b.

Das Betreten der eingezäunten Bereiche des Naturschutzgebiets ist für Unbefugte verboten. Zutrittsbewilligungen können unter Beachtung der Schutzziele und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets entstehen erteilt werden. Für die Erteilung von Bewilligungen ist die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung zuständig.

c.

Die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung kann bei übermässigen Störungen den Zugang für weitere Teilgebiete des Naturschutzgebiets einschränken.

Die Unterschutzstellung der "Ziegelei Oberwil" hat keine Haftbarkeit des Kantons bei allfällig auftretenden Deponieproblemen zur Folge.

10

5.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Ziegelei Oberwil", Oberwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

6

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die in Kapitel 5 ausgewiesenen Folgekosten dem Konto Unterhalt Naturschutzgebiete (Kostenart 3149 0 010 / Innenauftrag 200299) im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.

7.

Die Einwohnergemeinde Oberwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

8

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan)  Immobilien Ziegelei AG, Hohestrasse 134, 4104 Oberwil  Coop, Immobilienregion Nordwestschweiz, Industriestrasse 17, 4612 Wangen bei Olten  Gemeinderat Oberwil, 4104 Oberwil  Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal  Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal  IG Baselbieter Sportverbände, Geschäftsstelle, Postfach 135, 4106 Therwil  Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln  Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach  Bezirksschreiberei Arlesheim, Grundbuchamt, Domplatz 9-13, 4144 Arlesheim  Landeskanzlei (Gesetzessammlung)  Finanz- und Kirchendirektion  Sicherheitsdirektion  Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion  Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie  Amt für Umweltschutz und Energie  Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion  Amt für Raumplanung (4)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: Mundschin