Denkmalschutz Schlossgasse 23, Riehen
Recensement des monuments · Bâle-Ville
Document
- Numéro
- P190392
- Type
- Recensement des monuments
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Approuvé par
- RRB
- Adopté
- 30 mars 2021
- En vigueur depuis
- 21 avr. 2021
Carte
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Fichiers
Beschluss und RechtskraftbescheinigungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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_Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 30. März 2021
Eintragung ins kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Schlossgasse 23 in Riehen
1.
Der Regierungsrat genehmigt den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Schlossgasse 23, Riehen, in das Kantonale Denkmalverzeichnis. Er ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren.
Begründung Seit der Revision des kantonalen Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die vertragliche Vereinbarung der Eintragung ins Denkmalverzeichnis der Regelfall und tritt an die Stelle der Eintragung durch Verfügung. Neben der Eintragung ins Denkmalverzeichnis werden im Vertrag hauptsächlich der Schutzumfang und mögliche bauliche Veränderungen festgelegt. Gestützt auf das Denkmalschutzgesetz genehmigt der Regierungsrat den Unterschutzstellungsvertrag. Die Liegenschaft Schlossgasse 23 ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres hohen architekturhistorischen, geschichtlichen und baukünstlerischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes dar. Die Eigentümerschaft hat der Aufnahme ihrer Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis zugestimmt, so dass keine privaten Interessen gegen die Unterschutzstellung sprechen. Öffentliche Interessen, die einer Unterschutzstellung entgegenstehen, insbesondere raumplanerische oder städtebauliche Einwände, liegen ebenfalls nicht vor.
Die Staatsschreiberin
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P190392
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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Staatskanzlei
Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs. ch/staatskanzlei
Basel, 21. April 2021 Rechtskraft zum RRB vom 30. März 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Schlossgasse 23 in Riehen Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 3. April 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 30. März 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Schlossgasse 23 in Riehen ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grosse
? VV'L-1 l~?r:71/h Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin