PZ BP 215 Universitätsspital Basel, Änderung
Zone réservée · Basel
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approuvé par
- FSB
- En vigueur depuis
- 26 janv. 2022
Carte
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Texte
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur Städtebau
Öffentliche Planauflage Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 vom 20. Mai 2015 im Bereich Petersgraben, Spitalstrasse, Schanzenstrasse, Klingelbergstrasse, Hebelstrasse (Areal Universitätsspital) Parzelle 479 der Sektion I des Grundbuches der Stadt Basel Für den Neubau des Klinikums 2 im Perimeter A wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Jahr 2015 mit dem Bebauungsplan Nr. 215 geschaffen. Für den Perimeter B (Klinikum 3) lag dazumal noch kein konkretes Projekt vor, weshalb der Bebauungsplan auch noch keine konkreten Bauvorschriften vorsehen konnte. Für den Perimeter B wurde ein Konkurrenzverfahren verlangt, um eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität und gute Gesamtwirkung zu sichern. 2018 führte das Universitätsspital Basel einen Studienauftrag für das Klinikum 3 durch und stellte 2019 mit dem Beitrag von Herzog & de Meuron / Rapp Architekten das Siegerprojekt vor. Auf der Grundlage dieses Projektes soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 215 für den Perimeter B angepasst werden. Im Dezember 2020 haben das Universitätsspital Basel, die Universität Basel und der Kanton Basel-Stadt über die baulichen Pläne zur Arealentwicklung informiert. Die Weiterentwicklung des Campus Gesundheit wird als stetiger Prozess über die kommenden zwei Jahrzehnte laufen. Nach aktuellem Planungsstand soll in den Jahren 2022 bis 2028 eine erste Phase des Neubaus des Klinikums 2 realisiert werden. Der Bau des Klinikums 3 ist für 2024 bis 2030 geplant. Ein Teil der Nutzungen wird dann vom Klinikum 2 ins Klinikum 3 verschoben, um 2031 bis 2038 das Sockelgebäude des neuen Klinikums 2 fertigstellen zu können. Vom Mittwoch, 26. Januar 2022 bis am Donnerstag, 24. Februar 2022 liegt folgender Entwurf öffentlich auf: -
Änderung des Bebauungsplans
Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Dokumente können werktags von 08:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Lichthof des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, sowie unter www.planungsamt.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Donnerstag, 24. Februar 2022 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.