PZ Teiländerung Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet E)
Zone réservée · Bettingen
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Bettingen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Bettingen
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 31 janv. 2022
- En vigueur depuis
- 31 janv. 2022
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bettingen avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
Inserat im KantonsblattOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Inserat im Kantonsblatt
Rubrik: Raumplanung Unterrubrik: Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung Publikationsdatum: KABBS 29.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 29.01.2025 Meldungsnummer: RP-BS20-0000000044 Publizierende Stelle Gemeinde Bettingen - Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen
Bettingen, Gebiet St. Chrischona, Bürgerspital (Hohestrasse) Öffentliche Planauflage / öffentliche Mitwirkung, Öffentliche Auflage Teiländerung Bebaungsplan St. Chrischona, Gebiet E (Bauvorschriften) Parzelle 450 der Sektion B des Grundbuches der Gemeinde Bettingen Das Gebiet St. Chrischona befindet sich im Osten der Gemeinde Bettingen und ist dem Bebauungsplan Nr. 189 St. Chrischona zugehörig. Auf der Parzelle Nr. 450 befindet sich die ehemalige Reha-Klinik des Bürgerspitals Basel (BSB). Die Parzelle befindet sich im Bebauungsplan St. Chrischona und ist der Zone "Nutzung im öffentlichen Interesse" (Zone NöI) zugeteilt. Der Nutzungszweck der Parzelle ist gemäss Bebauungsplan dem Gebiet E (Klinik) zugewiesen. Für die bestehende Nutzung des Rochadehauses liegt eine "Ausnahmebewilligung" bis Dezember 2024 vor. Mittel- bis langfristig sind jedoch keine Kliniknutzungen im Sinne des Bebauungsplans vorgesehen, was einen juristisch begründeten Leerstand der Liegenschaft zur Folge hätte. Die Grundeigentümerin beabsichtigt nach der externen Nutzung einen weiteren eigenen Betrieb unterzubringen. Der bestehende Nutzungszweck "Klinik" innerhalb der Zone NöI gemäss dem Bebauungsplan ist daher offener gegenüber möglichen neuen Nebennutzungen zu formulieren, ohne die grundsätzliche Zonenzuweisung zu tangieren. Die Hauptnutzung bleibt weiterhin die Pflege und Betreuung der Bewohnenden. Die vorgesehen Nebennutzungen (z.B. kleine kulturelle Veranstaltungen) bleiben dieser Hauptnutzung untergeordnet. Erst die Änderungen des Nutzungszwecks ermöglichen die Umnutzung des Reha-Gebäudes im Sinne der Grundstückseigentümer Bürgerspital Basel (BSB). Ziel ist es, das Verfahren der Nutzungszweckänderung noch vor der anstehenden Ortsplanungs¬revision durchzuführen. Die Zonenzuweisung «Zone NöI» des Bebauungsplans St. Chrischona bleibt bestehen und wird nicht angepasst. Demnach ist der Bestandteil dieser Planung nur die Nutzungszweckänderung in den Bauvorschriften des Bebauungsplans «St. Chrischona (Gebiet) Chrischonarain / Hohe Strasse». Plananpassungen sind nicht vorgesehen. Da die Ausnahmebewilligung noch bis 2024 gilt, wird die vor¬liegen¬de Nutzungszweckänderung vorgenommen.
Vom 31. Januar bis 1. März 2022 liegt folgender Entwurf öffentlich auf (simultan wird auch die öffentliche Mitwirkung durchgeführt): Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet): Änderung Bauvorschriften Bemerkungen: Am 2. Februar 2022 um 19 Uhr findet in der Baslerhofscheune, Brohegasse 4, 4126 Bettingen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Angaben zur Auflage: Die Dokumente können werktags von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 auf der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 00 97 entgegengenommen. Die Unterlagen sind auch unter www.bettingen.bs.ch einsehbar. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit der Planauflage wird gemäss Art. 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz Basel-Stadt auch eine Planungszone begründet. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder der Planungszone sind bis zu der vermerkten Frist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen, einzureichen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 01.03.2022 Kontaktstelle: Gemeinde Bettingen - Gemeindeverwaltung Talweg 2 4126 Bettingen
Bebauungsplan
Gemeinde Bettingen
Kanton Basel-Stadt
Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet) Bauvorschriften: Änderungen Entwurf für öffentliche Auflage
Beschlossen von der Gemeindeversammlung am:
Genehmigt durch das Bau- und Verkehrsdepartement:
Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2, Postfach, CH-5201 Brugg Tel. 056 460 91 11 / Fax 056 460 91 00 [email protected] Dezember 2021 / DBA
F:\DATEN\M4\20-118-00\04_BER\BP_CHRISCHONA_VORSCHRIFTEN_C_211208.DOCX
1
Afficher tout le texte
Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet) Chrischonarain, Hohe Strasse Die Gemeindeversammlung Bettingen, gestützt auf §§ 101 und 103 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 19991, beschliesst:
Bauvorschriften – neue Fassung: 3. Der Nutzungszweck der Grundstücke in der Zone NöI wird wie folgt festgelegt: - Gebiet E
Hauptnutzung: Betreuung, Pflege Nebennutzung (untergeordnet): Bildung, Kultur Weitere Nebennutzungen im öffentlichen Interesse sowie Mantelnutzungen, welche der Hauptnutzung dienlich sind, können zugelassen werden, sofern sie die Hauptnutzung nicht beeinträchtigen.
- Gebiet F - Gebiet G
Sendeanlagen Wasserversorgung
Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er wird sofort nach der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt wirksam.
Im Namen der Gemeindeversammlung
Der Gemeindepräsident:
Patrick Götsch
Die Gemeindeschreiberin:
Katharina Naef
1 SG 730.100
2