BP 198 Altes Kinderspital-Areal
Plan de construction · Basel
Document
- Numéro
- 11/23/10G
- Type
- Plan de construction
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 8 juin 2011
- En vigueur depuis
- 24 juil. 2011
Carte
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Fichiers
BauvorschriftenOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bauvorschriften
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
198 Basel Altes Kinderspital-Areal / Alemannengasse / Burgweg / Schaffhauserrheinweg / Römergasse GRB vom 8. Juni 2011 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 1) und die §§ 22 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 16. April 1997 2) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrats Nr. 10.1696.01 vom 12. Oktober 2010 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 10.1696.02 vom 4. Mai 2011, beschliesst: I. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’448 des Hochbau- und Planungsamts vom 25. März 2010 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Bauliche Nutzung a)
b)
Innerhalb der Baufelder A bis D dürfen maximal 14’300 m2 Bruttogeschossflächen errichtet werden. Als Aussengeschossflächen (Balkone, Loggien o. ä.) sind zusätzlich mindestens 20 % dieser Bruttogeschossfläche je Baufeld vorzusehen, wobei nur die Hälfte dieser Aussengeschossflächen an die Bruttogeschossfläche angerechnet wird, soweit sie grösser als 10 % dieser Bruttogeschossfläche ist. Über alle Baufelder ist ein Wohnanteil von mindestens 94 % einzuhalten. Flächen für Gewerbe, Dienstleistung oder kulturelle Nutzung sind nur im Erdgeschoss der Baufelder A, B und D zulässig. Mindestens 2 % sind für quartierdienliche Nutzungen vorzusehen.
2.2 Bebauung Die Nutzung ist innerhalb der Baufelder anzuordnen und hat deren Geometrie zu berücksichtigen. 2.3 Aussengeschossflächen a)
b)
Die Aussengeschossflächen sind als allseitig umlaufende, überdeckte Flächen auszubilden. Die dahinterliegende Gebäudehülle hat in den Regelgeschossen jeweils übereinander liegend zu verlaufen. Die Aussengeschossflächen dürfen allseitig und durchgehend bis 50 cm über das Baufeld herausragen. Der Lichteinfallswinkel muss eingehalten werden. Dachvorsprünge dürfen zusätzlich 50 cm über das Baufeld und in den Lichteinfallswinkel ragen.
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2.4 Höhen, Messung a)
Die maximalen Gebäudehöhen in den Baufeldern A bis D sind:
1) SG 730.100.
2) Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Finanzhaushaltgesetz vom 14. 3. 2012 (SG 610.100).
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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
b)
730.150
Baufeld A: 281,30 m ü. M. Baufeld B: 275,90 m ü. M. Baufeld C: 272,00 m ü. M. Baufeld D: 271,10 m ü. M. Die für die Messung der Lichteinfallswinkel und der Gebäudehöhe massgebende Linie wird definiert durch die Höhe der Parzellengrenze zu Allmend (Trottoirhöhe) in der Mitte der Fassadenlänge. Diese Messweise gilt unabhängig davon, in welchem Abstand zur Parzellengrenze gebaut wird.
2.5 Andere Bebauung a)
b)
Auf dem Baufeld E ist für Veloabstellplätze und einen Abgang in die Tiefgarage ein Unterstand vorzusehen. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 261,10 m ü. M. Die maximale Fläche beträgt 250 m2. Im Baufeld E ist ein öffentlicher Zugang zu den Quartierparkplätzen vorzusehen.
2.6 Bauweise, Ausstattung, Energie a)
b)
c)
Innerhalb des Areals werden zur Belichtung von Räumen notwendige Fensterflächen, die gegen einen anderen Baukörper gerichtet sind, mit einem Lichteinfallswinkel von mindestens 60°/360° angerechnet. Die zukünftige Bebauung hat mindestens den Minergie-P-Standard (Stand 1. Januar 2009) oder einen vergleichbaren Standard aufzuweisen. Für die Bebauung ist eine ökologisch sinnvolle Bauweise anzustreben. Die Einhaltung der Vorgaben wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft. Die Gebäudehüllen aller Gebäude sind einheitlich mit einem aufeinander abgestimmten Konzept zu gestalten.
2.7 Freiflächen, Begrünung, Baumpflanzung a) b)
c)
d)
Mindestens 45 % der Parzellenfläche ist zu begrünen. Ein Grossteil der Grünflächen ist als den Baufeldern zugeordnete Freifläche vorzusehen. Entlang der Alemannengasse ist der Aussenraum bis zu den zukünftigen Bauten auf den Baufeldern A und B öffentlich und allzeit zugänglich zu gestalten. An der Ecke Alemannengasse / Römergasse ist eine öffentliche Spielfläche vorzusehen. Die Aussenraumgestaltung ist auf Basis eines abgestimmten Konzepts zu entwickeln. Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige Gestaltung aufzuweisen. Im Sinn des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden. Den bestehenden Qualitäten des vorhandenen Grünraums ist Rechnung zu tragen. Insgesamt sind mindestens sieben der erforderlichen Ersatzpflanzungen von Bäumen auf nicht unterkellerter Fläche vorzusehen. An der Alemannengasse ist für einen grosskronigen Baum ein nicht unterkellerter Bereich von 260 m2 vorzusehen. Entlang des Schaffhauserrheinwegs darf die unterirdische Bebauung die südlichen Baufeldgrenzen der Baufelder C und D nicht überschreiten.
2.8 Erschliessung, Parkierung a) b)
Für Parkplätze ist auf dem Privatareal eine Tiefgarage vorzusehen. Oberirdische Parkplätze auf der Parzelle sind nicht gestattet. Die Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage sind integriert in die Bebauungen auf den Baufeldern B bzw. D vorzusehen.
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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
c)
730.150
Die Parkierung richtet sich nach der Parkplatzgesetzgebung des Kantons Basel-Stadt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Neuüberbauung sind im Bebauungsplanperimeter zusätzlich 30 unterirdische Quartierparkplätze vorzusehen. Dieselbe Anzahl Parkplätze ist auf Allmend aufzuheben.
2.9 Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtig wird. II. Linienplan Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 13’460 des Hochbau- und Planungsamts vom 19. Mai 2010 wird genehmigt. III. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13’450 des Hochbau- und Planungsamts vom 25. März 2010 wird verbindlich erklärt. IV. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 3)
3) Wirksam seit 24. 7. 2011.
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Plan Nr. 13'448 (2010)
l fa in
te
ch Li
A
Parzellengrenze
Alemannengasse
Parzellengrenze
+25.80 = 281.30
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w ls k in el
+5.60 = 261.10
E
45° Alemannengasse 23
+0.20 = 255.70
Parzellengrenze
+20.40 = 275.90
Burgweg
Parzellengrenze
Schnitt A-A
lls fa in te ch Li l ke in w
B
+0.74 = 256.24
45° Burgweg 33
Parzellengrenze
Burgweg
Parzellengrenze
Schnitt B-B
+16.50 = 272.00
Li
ch
te
C
in
fa
lls
w
in
ke
l
-0.10 = 255.40
45° Burgweg 35
Parzellengrenze
E
Römergasse
Parzellengrenze
A
Schnitt C-C
D
l
ke
in w
lls
fa in
Ein f Ein ahrt stell hall e
te
ch
B
Li
A
Ausfahrt Einstellhalle
+15.60 = 271.10
-1.00 = 254.50
45°
B
Römergasse 5
Schnitt D-D
D
Planungsperimeter
D
A B C D E
C
C
Baufeld A Baufeld B Baufeld C Baufeld D Baufeld E bestehende Linden / Bäume
0
25
50m
± 0.00 m = 255.50 müM Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur
Planungsamt
altes Kinderspital-Areal Geviert zwischen Alemannengasse, Burgweg, Schaffhauserrheinweg und Römergasse
Bebauungsplan
Datum
25.03.2010
Revision
21.05.2010
Format
A3
Massstab
1:1'000
Projektleiterin
nw (AN)
Zeichner
bö (AN)
Archiv-Nr.
Plan-Nr. Benützungsbewilligung des Grundbuch- und Vermessungsamtes BS zur Verwendung der CAD-Daten vom 06.02.2004
Rittergasse 4
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
13'448
Fax 061 / 267 67 43