Novartis Campus Entrance Upgrade
Surfaces de compensation écologique · Bâle-Ville
Document
- Numéro
- BBG-Nr. 9132233
- Type
- Surfaces de compensation écologique
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Stadtgärtnerei
- Approuvé par
- FSB
- Adopté
- 28 oct. 2021
- En vigueur depuis
- 28 oct. 2021
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bâle-Ville avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
2021-10-28_ENT_9132233_OEREB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch
Vereinfachter Bau-Entscheid Nr. V-BBG 9'132'233 (1) vom 28. Oktober 2021 Adresse
Basel, St.Johanns-Hafen-Weg 5
Gesuchsteller Verantwortliche Fachperson Objekt
Campus Entrance upgrade - Umgebung im Vorfahrtsbereich
Eingabedatum
Afficher tout le texte
20.Mai 2021 29.September 2021
Publikationsdatum
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Entscheid
Erste Eingabe nachträgliche Unterlagen Einsprachefrist bis
Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.
Vereinfachter Bau-Entscheid Nr. V-BBG 9'132'233 (1) vom 28. Oktober 2021
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Bau- und Gastgewerbeinspektorat
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Stadtgärtnerei Baumschutz bei Baubegehren
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14. Die Bauparzelle befindet sich im weiteren Baumschutzgebiet, in dem Bäume ab 90 cm Stammumfang (ca. 30 cm Durchmesser), einen Meter über dem Boden gemessen, geschützt sind (§ 4 BSchG). Der Bauherr haftet in jedem Fall für sämtliche Schäden, die an geschützten Bäumen auf der Bauparzelle sowie auf angrenzenden Parzellen bei der Durchführung des Bauvorhabens entstehen. Vor Baubeginn müssen geschützte Bäume im Kronen- bzw. Wurzelbereich abgehagt Vereinfachter Bau-Entscheid Nr. V-BBG 9'132'233 (1) vom 28. Oktober 2021
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Bau- und Gastgewerbeinspektorat
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werden. Sie müssen während der gesamten Bauphase vor jeglichem Befahren, dem Ausschütten von Flüssigkeiten (Oel, Benzin, Säuren, Laugen, Fäkalien, Zementwasser usw.) und vor Feuer geschützt werden. Im Baustellenbereich dürfen Grünflächen nicht mit Baumaterial belegt werden. Grünflächen und Baumrabatten sind vor Baubeginn zu schützen (Abzäunung). Im Wurzelbereich von geschützten Bäumen darf das Terrain weder abgesenkt noch aufgeschüttet noch verdichtet werden. Grabarbeiten in Baumnähe sind von Hand auszuführen. Beim Maschineneinsatz ist auf das Kronenprofil der Bäume Rücksicht zu nehmen. Allfällige notwendige Rückschnitt- oder Kappmassnahmen im Wurzel- und Kronenbereich geschützter Bäume bedürfen der schriftlichen Bewilligung durch die Stadtgärtnerei. https://www.stadtgaertnerei.bs.ch/dam/jcr:a6c98a31-e8bf-4375-80c5-9ffd8526b59b/75-1 _Baumschutz%20auf%20Baustellen_ohne%20Plan.pdf 15. Vor Baubeginn ist mit ein Termin zur Begehung der Baustelle zu vereinbaren. Vor diesem Termin dürfen keinerlei Baumassnahmen oder Installationen vorgenommen werden. Sämtliche geschützte Bäume im Baustellenbereich sind vor Baubeginn nach Angaben von mit Baumschutzgittern zu versehen. Naturschutz
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16. Beim Winterdiensteinsatz ist Splitt anstelle von Salz auszubringen. Abklärungen betreffend Unterhalt sind in Absprache mit der Stadtgärtnerei Herr (STG-Grünflächenunterhalt Kreis West, zu treffen. 17. Massnahmen Schutz Grünflächen Kehrtwende sowie Lichtraumprofil können aus der Aktennotiz vom 27.09.2021 entnommen werden. Falls diese Schutzmassnahmen der Grüninsel im Bereich Vorfahrt Schleppkurven nicht genügend greifen, sind weitere Schutzmassnahmen festzulegen und umzusetzen. 18. Aufgrund der wegfallenden Ersatzflächen im Bereich der Schleppkurven wurden neue Ersatzflächen ausgeschieden, siehe Plan mit Plantitel Unterhaltsvereinbarung Nr. 800.02 Unterhalt vom 30.08.2021.
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Baulärm Vereinfachter Bau-Entscheid Nr. V-BBG 9'132'233 (1) vom 28. Oktober 2021
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