5885
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel
Document
- Numéro
- P230508
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Approuvé par
- RRB
- Adopté
- 2 mai 2023
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Basel avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
Texte
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Strassenlinie bleibt weiterhin bestehen
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Bau- und Verkehrsd epa rt ement des Kantons Basel-Stadt
Inventar-Nr. 5885 GRB Änderung vom 02.05.2023 Leiter
(RRB)
Städtebau & Architektur ► Städtebau '
Nachtigallenwäldeli
Datum
09.06.2020
Revision
27.10.2022
Kuppel / Gaswerk
Linienplan
Format
A3
Massstab
1:500
Projektleiter
fe
Zeichner
bö
Archiv-Nr.
08.06.2023 Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
Plan Nr. Münsterplatz 11
CH-4001 Basel
Telefon 061/26792 25
14'267 [email protected]
Beschluss
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 02. Mai 2023
Areal Nachtigallenwäldeli; Linienänderung und Änderung eines Bebauungsplans im Bereich Binningerstrasse, Viaduktstrasse und Heuwaage
1.
Der Linienplan Nr. 14‘267 in der Revision vom 27.11.2022 von Städtebau & Architektur für die Änderung der Bau- und Strassenlinien im Bereich Reinacherstrasse, Münchensteinerstrasse und Dornacherstrasse wird genehmigt.
2.
Der Grossratsbeschluss betreffend Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans und Abweisung von Einsprachen im Bereich Kuppel / Gaswerk an der Binningerstrasse vom 16. Februar 2011wird wie folgt geändert: Ziff. 1 erhält folgende neue Fassung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘351 in der Revision vom 6.3.2023 von Städtebau & Architektur wird verbindlich erklärt. Ziff. 2 lit. a) erhält folgende neue Fassung: a) Im Bereich A sind kulturelle und gastronomische Nutzungen erlaubt. Neubauten haben sich in die Parkumgebung einzuordnen. Die maximale Höhe beträgt 12 m. - Im Bereich A1 ist eine parkorientierte gastronomische Nutzung zulässig. - In den Bereichen A2 und A3 sind kulturelle, musikalische Nutzungen erlaubt. - Im Bereich A4 sind jeweils vom 15. Oktober bis 15. April Bauten für eine parkorientierte gastronomische Nutzung erlaubt. Die Bauten müssen jeweils spätestens eine Woche nach dem 15. April abgebaut und entfernt sein. Unbeachtliche Bauteile gemäss § 33 BPG sind auch über den Bereich A4 hinaus zulässig. Ausstattungselemente des Aussenraums sind nicht durch die Vorschrift für Bereich A4 mitgemeint und unabhängig davon zu beurteilen. Im öffentlichen Fussweg entlang Bereich A4 muss eine Durchfahrtsbreite von 3 m dauerhaft freigehalten werden. Auch von der Parkseite muss ein Zugang zur Nutzung im Bereich A4 sichergestellt werden.
P230508
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Begründung Das Nachtigallenwäldeli ist eine öffentliche Parkanlage. Sie ist aber nur teilweise Allmend. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Allmend gelten daher nicht. Das Bau- und Verkehrsdepartement arbeitet daran, öffentlich genutzte Grünanlagen der Allmend zuzuschlagen. Das soll nun auch mit dem Teil des Nachtigallenwäldeli geschehen, der noch nicht Allmend ist. Die Änderung von Strassenlinien ist der dazu notwendige erste Schritt. Zudem wird der Bebauungsplan Nr. 195 Kuppel / Gaswerk / Binningerstrasse aktualisiert. Er stellt noch das alte Projekt für einen Kuppelneubau aus dem Jahr 2002 dar. Im Plan soll nun das im Bau befindliche Projekt abgebildet werden. Schliesslich wird nun auch die schon mehr als 10 Jahre bestehende halbjährliche Nutzung in den Wintermonaten durch das Baracca Zermatt ergänzt.