PZ Areal Dreispitz Nord

Zone réservée · Basel

Document

Type
Zone réservée
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
FSB
En vigueur depuis
29 avr. 2024

Carte

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Fichiers

Texte

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Städtebau & Architektur  Städtebau

Öffentliche Planauflage Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils, Änderung von Bau- und Strassenlinien sowie Änderung bestehender Erlasse (Dreispitzverordnung) im Bereich Münchensteinerstrasse, Dornacherstrasse und Reinacherstrasse (Areal Dreispitz Nord) Parzellen 695, 3511, 4158, 4220, 4237, 4272 und 4288 der Sektion IV des Grundbuches der Stadt Basel Mit der Entwicklung Dreispitz Nord sind zwei neue Parkanlagen, neuer Wohnraum und eine neue Sekundarschule geplant. So entsteht im Norden des Dreispitz ein lebendiges Stück Stadt, das vielen Menschen zugute-kommt. Der MParc und der OBI werden modernisiert und in den neuen Stadtteil integriert. Die komplexe Planung wird gemeinsam von der Christoph Merian Stiftung, der Genossenschaft Migros Basel und dem Kanton Basel-Stadt vorangetrieben. Die Entwicklung benötigt planerische Massnahmen: Kernelement ist der Bebauungsplan. Zudem sind Änderungen des Zonenplans, der Lärmempfindlichkeitsstufen, des Wohnanteilplans, der Bau- und Strassenlinien sowie der Dreispitzverordnung nötig. Ergänzend zeigt der Umweltverträglichkeitsbericht, dass die geltenden Umweltbestimmungen erfüllt werden. Vom Montag, 29. April 2024 bis am Dienstag, 28. Mai 2024 liegen folgende Entwürfe öffentlich auf: - Zonenänderung - Festsetzung eines Bebauungsplans - Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen - Änderung des Wohnanteils - Änderung von Bau- und Strassenlinien - Änderung bestehender Erlasse (Dreispitzverordnung) - Umweltverträglichkeitsbericht inkl. Anhänge und Beilagen Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Planentwürfe sind auch im ÖREB-Kataster sichtbar. Als orientierende Information werden zudem der Städtebauliche Vertrag sowie die Mikroklimaanalyse zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht Gegenstand der Planauflage und unterstehen daher nicht dem Rechtsmittel. Der Verkehrsbericht und der Nachhaltigkeitsbericht sind Beilagen des Umweltverträglichkeitsberichts. Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, sowie unter www.raumplanungstaedtebau-stadtraum.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Dienstag, 28. Mai 2024 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Abteilung Städtebau, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.