Flughafenstrasse Umgestaltung Bushaltestellen
Surfaces de compensation écologique · Bâle-Ville
Document
- Numéro
- BBG-Nr. 9157197
- Type
- Surfaces de compensation écologique
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Stadtgärtnerei
- Approuvé par
- FSB
- Adopté
- 31 oct. 2024
- En vigueur depuis
- 31 oct. 2024
Carte
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Fichiers
2024-10-31_ENT_9157197_OEREB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Tiefbauamt
u Allmendverwaltung
Dufourstr. 40/50, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 93 57 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bs.ch/tiefbauamt
Entscheid Nr. PBA 9’157’197 (2) vom 31. Oktober 2024 Adresse
Basel, Flughafenstrasse Friedrich Miescher-Strasse
Gesuchsteller Verantwortliche Fachperson Objekt
Werkleitungsbau, Umgestaltung BehiG Bushaltestellen, Inlinersanierung Kanalisation mit Baumfällung (ohne Fällgesuch), erneuerung öffentliche Beleuchtung kantonales Projekt 2837
Eingabedatum
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25.März 2024 10.Januar 2024 20.August 2024 3. April 2024
Publikationsdatum
Dauer und Mengen der Belegungen Baustelle von 26.Aug.2024
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Entscheid
nachträgliche Unterlagen Erste Eingabe nachträgliche Unterlagen Einsprachefrist bis 3. Mai 2024 bis 30.Mai.2025
Vorliegender Entscheid ersetzt den Entscheid Nr. 9 157 197 (1) vom 28. Mai 2024 mit sämtlichen Auflagen. Die Nutzung der Allmend wird unter Beachtung der nachfolgenden Auflagen bewilligt. Der Entscheid stützt sich auf das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes vom 16.10.2013, die Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) vom 01.11.2022, das Bau- und Planungsgesetz vom 17.11.1999 sowie die Bauund Planungsverordnung vom 19.12.2000.
Prüfinstanzen
Abfall Allmendverwaltung Amt für Umwelt und Energie Amtliche Vermessung Basler Verkehrsbetriebe Bundesamt für Strassen
Entscheid Nr. PBA 9’157’197 (2) vom 31. Oktober 2024
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Allmendverwaltung
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Naturschutz
17. Zur Realisierung des Projektes (kantonales Projekt 2837) sind Eingriffe in Naturersatzflächen nötig (Objekt-Nr: 026, Nordtangente Abschnitt 1 Grenze), welche als schutzwürdige Lebensräume gemäss Art. 14 Abs. 3 und Abs. 6 NHV bzw. gemäss §4 NLG eingestuft werden. Lässt sich deren Beeinträchtigung nach Abwägung aller Interessen und umfassender Optimierung des Projekts nicht vermeiden, ist nach Art. 18 1ter NHG bzw. §9 Abs. 1 NLG für deren bestmöglichen Schutz, Wiederherstellung und ansonsten für angemessenen Ersatz zu sorgen. 18. Grünflächen, welche durch die Baumassnahmen temporär beansprucht werden, sind in der ursprünglichen Qualität (Halbtrockenrasen) wiederherzustellen. 19. Zugunsten des Projektes müssen insgesamt 127m2 bestehende Ersatzflächen entfernt werden. Als Ersatz sind insgesamt 155m2 als trockenwarme Standorte innerhalb des Projektperimeters anzulegen und langfristig zu erhalten. 20. Die Ersatzflächen (bestehende und neue) sind im Plan Darstellung Ersatzflächen (PlanNr.1658-07) vom 19.03.2024 ausgewiesen. 21. Die neu zu erstellenden Grünflächen sind als trockenwarmer Standort mit einem kiesig sandigen Substrat und einer regionaltypischen Ansaat in Absprache mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz anzulegen. 22. Die sachgerechte Pflege der Grünflächen und insbesondere der ökologischen Ersatzflächen ist sicherzustellen.
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<m3> Entscheid Nr. PBA 9’157’197 (2) vom 31. Oktober 2024
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Allmendverwaltung
Allmendverwaltung Basel-Stadt
Techn. Benutzer (inaktiv: neue ID) BBG_DBA
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Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann bei der Baurekurskommission, Münsterplatz 11, 4001 Basel, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Entscheides schriftlich anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebungen und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Beilagen Planunterlagen
Dieser Entscheid wird zugestellt an:
Entscheid Nr. PBA 9’157’197 (2) vom 31. Oktober 2024
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