5159 - BSW-Linienplan Leimgrubenweg
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen
Document
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- RRB
- Adopté
- 26 mars 1980
Carte
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Fichiers
BeschlussOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
* (Qi
No. 969 C
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Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basal-Stadt vom 26. März 1980
Riehen, Chrischonaweg, Nebenstrasse, neue Bau- und Strassen linien, Leimgrubenweg, Ergänzung der Baulinien, PXangenehmigungsbeschluss. Bericht des Baudepartementes vom 17. März 1980.
://: 1. Gestützt auf § 8 und 12 des Strassenge setzes wird der Baulinienplan Nr. 5159 des Baudepartementes für die endgültigen Bauund Strassenlinien der Nebenstrasse Chrischonaweg, Sackgasse, und für die Ergänzung der Bau linien am Leimgrubenweg in Riehen genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierten Baulinien des Leimgrubenweges und des LeimgrubenwegIis werden aufgehoben. 2. Die beidseitigen Vorgärten der Nebenstrasse Chrischonaweg, Sackgasse, und des Leimgrubenweges sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be stimmt. 3. Gestützt auf § 4 der Verordnung zum Strassen Geht an: BD, Verm.Amt, Gr indeverwa^tung Riehen, Anwänder.
gesetz wird der Gemeinderat Riehen ermächtigt, den Pestsetzungsbeschluss gemäss § 15 des Stras sengesetzes über das normale Querprofil der Neben strasse Chrischonaweg, Sackgasse, mit einer Fahr bahnbreite von 4,0 m zu erlassen. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen tümern zuzustellen.
Im Namj Der Präsident:
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des Regier.ungsrates Der Staatsschreiber:
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An die Einwohnergemeinde Riehen
Rechtsmittelbelehrung: Ein Rekurs gegen diesen Beschluss ist innert 10 Tagen seit der Zu stellung beim Regierungsrat anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Begründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Der Plan Nr. 5159 kann beim Bau linienbüro des Tiefbauamtes, Münsterplatz 11, eingesehen werden (Montag - Freitag, 10.00 - 11.30 Uhr). Verzeichnis der von den Bau- und Strassenlinien betroffenen Liegenschaften und ihrer Eigentümer: Riehen Sektion E 1258"*"
Urs W. Helfenfinger-Vuilleumier
1255"*"
Urs W. Helfenfinger-Vuilleumier
1251^
Hans-Peter Stoll-Sidler
1248^
Rudolf Danzeisen-Valtancoli
1318''"
Einwohnergemeinde Riehen
1253
Hans J. Packler-Pfisterer
1269^
Emil Hanauer-Sanley
1244
Emil Hanauer-Sanley