5028 - BSW-Linienplan Leimgrubenweg

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen

Document

Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Riehen
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Adopté
25 févr. 1966

Carte

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Fichiers

Texte

36 2 Beschluss des Regierungsrates betreifend die Festsetzung von endgültigen Bau- und Strassenlinien für den Leimgrubenweg, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für den Leimgrubenweg, Riehen, werden Bau- und Strassen­ linien endgültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Bau- und Strassenlinien sind die vom Regierungsrate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5028 versehenen Pläne sowie die nachstehende, mit den Angaben der Pläne übereinstim­ mende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Chrischonaweg. b) Richtungsbrüche: nach Plan. c) Ende: Chrischonawegli. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Baulinien: 19.00 m, 20.00 m, 22.00 m, 26.50 m, 28.50 m und variabel. b) Zwischen den Strassenlinien: 10.00 m, 16.50 m und variabel. c) Vorgärten, links: 4.00 m, 6.00 m und variabel; rechts: 4.00 m, 5.00 m, 6.00 m und variabel. 3. Höhenverhältnisse: Für die Höhenverhältnisse ist das Längenprofil vom 12. No­ vember 1965 massgebend. II. Der Leimgrubenweg, Riehen, wird als Hauptstrasse bezeich­ net, er darf beidseitig angebaut werden. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be­ stimmt. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Bau- und Strassenlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzuteilen. Basel, den