10173 - B-Linienplan Kornfeldstrasse

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen

Document

Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Riehen
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
GdRB
Adopté
4 mars 2008

Carte

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Fichiers

Texte

Beschluss

Gemeinde I-Tg Riehen Gemeinderat

Kornfeldstrasse Abschnitt Kornfeldstrasse bis Wendeplatz Sackgasse; Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 2008 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den geänderten Nutzungsplan/Linienplan Inventar Nr. 10'173 vom 15. Januar 2007 für die Kornfeldstrasse fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei­ chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An­ träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Riehen, 4. März 2008

Im Namen des Gemeinderats

Willi Fischer

Der Gemeindeverwalter:

www liehe n.ch

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Kornfeldstrasse Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 17. Juni 2008 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 4. März 2008 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'173, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'173 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin

Barbara Schneider