10173 - B-Linienplan Kornfeldstrasse
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen
Document
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- GdRB
- Adopté
- 4 mars 2008
Carte
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Fichiers
BeschlussOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Beschluss
Gemeinde I-Tg Riehen Gemeinderat
Kornfeldstrasse Abschnitt Kornfeldstrasse bis Wendeplatz Sackgasse; Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 2008 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den geänderten Nutzungsplan/Linienplan Inventar Nr. 10'173 vom 15. Januar 2007 für die Kornfeldstrasse fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 4. März 2008
Im Namen des Gemeinderats
Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter:
www liehe n.ch
Genehmigung
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Riehen, Kornfeldstrasse Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 17. Juni 2008 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 4. März 2008 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'173, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'173 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Baudepartement Die Vorsteherin
Barbara Schneider