Teilrevision Tardis GEP Verkehr

Plan d'affectation, réglementation de base · Landquart

Document

Numéro
06.1263
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Landquart
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
14 nov. 2006

Carte

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Fichiers

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Texte

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-G ) » AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RAUMENTWICM_._

Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

14. November 2006

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15. November 2006

1263

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Igis beschlossen an der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2006 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche folgende Planungsmittel umfasst:

- Zonenplan 1:2'000 Revision Tardis - Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr (Revision Industrieanschluss Ost)

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt nicht vor. Die Gemeinde verzichtete darauf, die Vorlage dem Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung einzureichen.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 21. Mai 2006 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 24. August 2006. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 25. September 2006 ersuchte der Gemeindevorstand Igis um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG. Auf Wunsch und Antrag der Gemeinde Igis vom 30. Oktober 2006 wird in einer ersten Phase allein der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr (Revision Industrieanschluss Ost) behandelt. Die Genehmigung des ebenfalls am 21. Mai 2006 beschlossenen Zonenplans 1:2'000 Revision Tardis erfolgt in einem späteren Genehmigungsbeschluss zusammen mit der Genehmigung der im gleichen Zusammenhang stehenden Zonenplanänderung in der Gemeinde Zizers.

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B.

Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr (Revision Industrieanschluss Ost)

Die Gemeinde Igis wird darauf hingewiesen, dass der geplante Anschluss an die Deutsche Strasse vor der Realisierung dem Tiefbauamt zur Genehmigung einzureichen ist.

Im Übrigen drängen sich zum Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr (Revision Industrieanschluss Ost) vom 21. Mai 2006 keine weiteren Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr (Revision Industrieanschluss Ost) vom 21. Mai 2006 wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Igis wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. 3. Der Gemeindevorstand Igis wird angewiesen, Ortsplanungsrevisionen in Zukunft dem Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung einzureichen (Art. 12 KRVO).

4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

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6. Mitteilung an:

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

art,te4 aa44&bisl Claudio Lardi

Dr. C. Riesen