Arosa, Quartierplan Carmenna Anpassung 1

Procédure de plan de quartier · Arosa

Document

Numéro
17.GDE153
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Arosa
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
30 mai 2017

Carte

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Fichiers

3921_B_QP_Carmenna_Anpassung1_Beschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Gemeindevorstand Arosa Protokollauszug aus dem Protokoll der 11. Sitzung vom 30. Mai 2017

153

B1.8.

Quartierpläne Quartierplan Carmenna, Genehmigungsbeschluss

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2016, welches zusammen mit der Baueingabe für das neu geplante Projekt ebenfalls am 14. Dezember die Abänderung des 2016 persönlich überbracht wurde, beantragt bestehenden Quartierpians vom 21. Mai 2012 und bittet den Gemeindevorstand, das entsprechende Verfahren einzuleiten, was mit Vorstandsbeschiuss Nr. 324 vom 20. Dezember 2016 erfolgte. Seit dem 16. März 2017 liegt der Entwurf des angepassten Quartierplans der Baubehörde vor.

Die erarbeiteten Unterlagen zur Anpassung des Quartierplans Carmenna wurden durch die Gemeinde und das Grundbuchamt Arosa geprüft und für bewiiiigungsfähig befunden. Mit Beschluss Nr. 87 vom 28. März 2017 wurde die Änderung des Quartierplans Carmenna zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Am 31. März 2017 wurden folgende Unterlagen der Quartierplanung für die Dauer von 30 Tagen öffentlich aufgelegt: Quartierplanvorschriften (Revision 2017) Altbestand 1:500 (Revision 2017) Gestaltungsplan 1:500 (Revision 2017) Erschliessungsplan 1:500 (Verkehr, Ver- und Entsorgung) (Revision 2017) Profilierungsplan 1:500 (Aufhebung) Planungs- und Mitwirkungsbericht

Gegen die aufgelegten Unterlagen sind keine Einsprachen eingegangen. Erwägungen:

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Gemäß Art. 19 KRVO erlässt der Gemeindevorstand nach Abschluss des Aufiageverfahrens den Quartierplan. Da keine Einsprachen gegen die Änderung des Quartierplans eingegangen sind, kann der Quartierplan ohne Anpassungen gegenüber der Auflage erlassen werden. Der Gemeindevorstand beschließt:

1

Die Änderung des Quartierplans Carmenna wird genehmigt. Sie besteht aus folgenden Quartierplanaktenz Quartierplanvorschriften (Revision 2017) Altbestand 1:500 (Revision 2017)

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.

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Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes Arosa vom 30. Mai 2017

Gestaltungsplan 1:500 (Revision 2017) Erschliessungsplan 1:500 (Verkehr, Ver- und Entsorgung) (Revision 2017) Profilierungsplan 1:500 (Aufhebung) Planungs- und Mitwirkungsbericht

2. Das Grundbuchamt wird beauftragt, den "0uartierplan Carmenna" nach Eintritt der Rechtskraft auf allen einbezogenen Parzellen anzumerken und die weiteren erforderlichen Bereinigungen und Nachführungen gemäß den Quartierplanvorschriften vorzunehmen.

3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

4. Protokollauszug an:

Grundbuchamt Arosa (nach Eintritt der Rechtskraft) STW AG für Raumplanung, Gäuggelistrasse 7, 7000 Chur

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