Teilrevision 2001

Plan d'affectation, réglementation de base · Roveredo (GR)

Document

Numéro
01.212
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Roveredo (GR)
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
13 févr. 2001

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Roveredo (GR) avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal cf antun Grischun

II Governo del Cantone der Grigioni

AMT$REGISTRATUR ııı AMT FUR RAUMPLANUNG

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Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

19. Februar 2001

13. Februar 2001

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Die Stimmberechtigten der Gemeinde Roveredo beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2000 einen Piano direttore comunale „Comparti interes-

sati dallo spostamento della A13". Der Gemeindevorstand Roveredo ersuchte mit

Schreiben vom 8. September 2000 die Regierung um Kenntnisnahme des Gemeinderichtplanes gemäss Art. 16 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton

Graubünden (KHG).

B. Abstimmung der räumlichen Tätigkeiten

Im Rahmen des Projektes zur Verlegung der Autobahn A13c vom Siedlungsgebiet

Roveredo in einen Umfahrungstunnel befassen sich mehrere Behörden und Vennıaltungsstufen mit der Koordination der unterschiedlichen räumlichen Interessen und

Zielsetzungen. Eine Aktionsgruppe „Aktionsplanung Neue Ortskerngestaltung Rove-

redo" (ANOR) ist als Koordinationsplattform tätig gewesen. Zusätzlich zur Bearbei-

tung eines Gesamtkonzeptes für die neue Ortskerngestaltung samt entsprechendem

Kostenteiler gemäss Auflagen zur Genehmigung des generellen Projektes (Bundes-

ratsbeschluss vom 19. August 1998) hat die Aktionsgruppe die Grundlagen für die

Koordination zwischen kantonaler, regionaler und kommunaler Richtplanung sowie Strassenplanung sichergestellt.

Der vorliegende Gemeinderichtplan legt die kommunale Umsetzung der Aktionspla-

nung, bzw. die angestrebte räumliche Tätigkeit der Gemeinde behördenverbindlich fest.

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Die Regierung stellt fest, dass die vorliegende Gemeinderichtplanung sowohl mit

dem rechtskräftigen Kantonalen Richtplanvorhaben Nr. 14.01 „Umfahrung Roveredo", welches vom Bundesrat am 2. März 1992 als Zwischenergebnis nach Art. 5

Abs. 2 lit. a RPV genehmigt wurde, als auch mit dem konsolidierten Entwurf des

neuen Kantonalen Richtplanes, Richtplanvorhaben 14.TS.03 „Umfahrung Roveredo", vorgeschlagener Koordinationsstand Festsetzung nach Art. 5 Abs. 2 lit. a RPV, übereinstimmt. Somit ist die Abstimmung der räumlichen Tätigkeiten nachgewiesen.

Ferner stellt die Regierung fest, dass die noch laufenden Verfahren bezüglich Strassenprojektierung, namentlich das Auflageprojekt gestützt auf die eidg. National-

strassengesetzgebung, und die. regionale Richtplanung, namentlich das Vorhaben

Verkehrskonzept Unteres Misox, durch den vorliegenden kommunalen Richtplan

nicht präjudiziert werden können.

Die Regierung nimmt den Piano direttore comunale „Comparti interessati dallo

spostamento della A13" zustimmend zur Kenntnis. Die Kenntnisnahme erfolgt jedoch

ohne Präjudiz für die weitere Planung und Projektierung, insbesondere ohne Präjudiz

für die noch zu fällenden definitiven Entscheide in Bezug auf die Zubringerstrassen zum geplanten Autobahnanschluss San Vittore.

Gestützt auf Art. 16 Abs. 2 KRG beschließt die Regierung :

1. Der am 11. Juni 2000 verabschiedete Piano direttore comunale „Comparti interessati dallo spostamento della A13" wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Kenntnisnahme erfolgt ohne Präjudíz für die Entscheide, die im Rahmen des

strassengesetzlichen Projektgenehmigungsverfahrens sowie im Rahmen des

Regionalen Richtplanes Mesolcina resp. des kantonalen Richtplanes noch zu fällen sein werden.

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Namens der Regierung Die Präsidentin: w

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Dr. E. Widmer-Schlumpf Der Kanzleidirektorz

Dr. C. Riesen