Teilrevision Evangelische Mittelschule Nord
Plan d'affectation, réglementation de base · Schiers
Document
- Numéro
- 05.1015
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Schiers
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 16 août 2005
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
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Die Regierung des Kantons Graubünden
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AMT
-i
AMT F .. SREGISTRATUR lil 1· UR RAUMENTWICKLUNG
II Governo del Cantone dei Grigioni
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La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
16. August 2005
17. August 2005
1015
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schiers beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 1. Juli 2005 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Teilzonenplan 1:1 '000 Evangelische Mittelschule Nord. Ein auf den 7. Juli 2005 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidgenössischen Verordnung über die Raumplanung liegt vor. Die Gemeinde verzichtete darauf, die Vorlage dem Amt für Raumplanung zur Vorprüfung einzureichen. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 1. Juli 2005 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 7. Juli 2005. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 22. Juli 2005 ersuchte der Gemeindevorstand Schiers um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG.
B. Bei der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung geht es im Wesentlichen um eine Umzonung der Parzelle Nr. 583 sowie des nördlichen Teils der Parzelle Nr. 249 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone 4.
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Die Evangelische Mittelschule Schiers als Eigentümerin der betroffenen Flächen plant, in Zusammenhang mit der Sanierung des Schülerhauses „Typ" neben den drei bestehenden Wohnungen sechs weitere Wohnungen zu erstellen. Infolge des Rückgangs im Internatsbetrieb sollen die Wohnungen möglichst flexibel für Internatszwecke als Wohngruppenlösungen oder als Familienwohnungen genutzt werden können. Eine zonenkonforme Nutzung im vorerwähnten Sinne erfordert die Umzonung des betroffenen Gebietes von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone 4. Der Teilzonenplan 1: 1'000 Evangelische Mittelschule Nord vom 1. Juli 2005 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung:
1.
Der Teilzonenplan 1 :1 '000 Evangelische Mittelschule Nord vom 1. Juli 2005 wird genehmigt.
2.
Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan 1:2'500 vom 31. August 2001 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Originalexemplar dieses Planes zur Verfügung.
3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4.
Der Gemeindevorstand Schiers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.
5.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
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6.
Mitteilung an:
Namens der Regierung Die Präsidentin:
Dr. Eveline Widmer-Schlumpf Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération