Teilrevision Parkplatz Rossgassa

Plan d'affectation, réglementation de base · Schiers

Document

Numéro
15.DEP9
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Schiers
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
31 mars 2015

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Fichiers

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A~SREGISTRATUR AMT FÜR R/1.UM~NTWICKLUNG

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Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 9/15

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

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DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

Der Vorstand der Gemeinde Schiers beschloss anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2014 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: Zonenplan 1: 1000 Parkplatz Rossgassa Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Parkplatz Rossgassa Ein auf den 16. Dezember 2014 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht samt Anhang A „Liegenschaften entlang der Rossgasse ohne Abstellmöglichkeiten für Personenwagen 1:1000" gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 24. Oktober 2014 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 16. Dezember 2014 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 29. Dezember 2014. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 ersuchte der Gemeindevorstand Schiers das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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1. Gegenstand der Vorlage Die vom Gemeindevorstand Schiers am 16. Dezember 2014 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung liegt das Vorhaben zu Grunde, entlang des nördlichen hangseitigen Strassenrandes der im Gebiet „Schra" gelegenen Rossgasse vier Parkplätze zu realisieren. Die von diesem Projekt betroffene Fläche der Parzelle Nr. 428 befindet sich laut rechtskräftigem Zonenplan 1:2500 vom 31. August 2001 in der Forstwirtschaftszone, für deren Ausscheidung seinerzeit ein Waldfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist. Entsprechend wird die besagte Waldfläche laut vorgenanntem Zonenplan durch eine statische Waldgrenze gemäss Art. 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) abgegrenzt. Im Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 16. Dezember 2014 wird die vorgesehene Erstellung der vier Parkplätze damit begründet, dass wegen der engen Platzverhältnisse entlang der Rossgasse nicht alle Liegenschaften über die im Baugesetz geforderten Abstellplätze verfügen. Die entlang der Rossgasse existierenden Liegenschaften ohne Personenwagenabstellmöglichkeiten sind in Anhang A zum Planungs- und Mitwirkungsbericht dargestellt. Beim Raum im Bereich der Parzelle Nr. 428, auf welcher die Abstellplätze erstellt werden sollen, handelt es sich infolge des tal- und bergseitig steilen Geländes entlang der Rossgasse zum einen um den einzigen Ort, an welchem in zumutbarer Distanz zu den erwähnten Liegenschaften Parkplätze erstellt werden können. Zum anderen soll das Bauvorhaben bergseitig der Rossgasse realisiert werden, weil einer talseitigen Stützkonstruktion entlang der besagten Strasse eine übermässige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entgegenstehen würde. Bei der Parzelle Nr. 428 handelt es sich um das einzige unverbaute Grundstück im vorderen Bereich der Rossgasse. Für die geplante Parkierungsanlage hat der Gemeindevorstand Schiers anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2014 einerseits einen Generellen Erschliessungsplan 1: 1000 Parkplatz Rossgassa beschlossen, welcher am Ort der vorgesehenen neuen Parkplätze mittels einer symbolischen Festlegung einen geplanten Parkplatz beinhaltet. Ferner beschloss der Gemeindevorstand Schiers an derselben Sitzung, die von den geplanten neuen Parkplätzen sowie einer bereits bestehenden Ausweichstelle betroffenen Waldflächen im Ausmass von 112 m2 aus der Forstwirtschaftszone zu entlassen und neu der Zone „Übriges Gemeindegebiet" zuzuweisen.

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Dies bringt es mit sich, dass gleichzeitig auch die statische Waldgrenze im Sinne von Art. 10 respektive 13 WaG entsprechend angepasst wurde (vgl. Zonenplan 1:1000 Parkplatz Rossgassa}. Für die Realisierung der vier Parkplätze samt bestehender Ausweichstelle im Gebiet ,,Rossgassa" ist eine definitive Rodung von Waldareal im Umfang von 112 m2 notwendig. Zudem erfordert das Vorhaben eine temporäre Rodung von 137 m2 Wald. Die Ersatzaufforstung für die definitiv zu rodenden Flächen soll nördlich des Dorfes Schuders erfolgen. 2.

Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)

Am 3. März 2013 stimmte das Schweizer Stimmvolk einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG} zu, welche am 1. Mai 2014 zusammen mit der dazugehörenden Anpassung der RPV in Kraft getreten ist. In der Übergangsbestimmung von Art. 38a Abs. 2 RPG ist geregelt, dass bis zur bundesrätlichen Genehmigung eines an die Anforderungen von Art. 8 und Ba RPG angepassten Kantonalen Richtplans „Siedlung" im betreffenden Kanton die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden darf. Laut der vorliegenden Ortsplanungsrevision sind keine Bauzonenerweiterungen geplant. Vielmehr geht es um eine Umzonung von einer Nichtbauzone in eine andere Nichtbauzone sowie um eine Festlegung einer geplanten Parkierungsanlage im Rahmen des Generellen Erschliessungsplanes. Unter dem Aspekt der Übergangsbestimmung von Art. 38a Abs. 2 RPG ist eine Genehmigung der vorstehend erwähnten Planungsmittel somit ohne weiteres möglich. 3.

Beanspruchung von Waldareal / Rodungsbewilligung

Wie vorstehend bereits erwähnt wurde, erfordert das Vorhaben zur Realisierung der vier neuen Parkplätze samt bestehender Ausweichstelle an der Rossgasse eine permanente Waldrodung von 112 m2 sowie eine temporäre Rodung von Waldareal von zusätzlich 137 m2 , wobei die Ersatzaufforstung für die definitiv zu rodenden Flächen nördlich des Dorfes Schuders erfolgen soll.

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Die Rodungsbewilligung ist seitens des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) am 18. März 2015 erteilt worden. Sie wird gleichzeitig mit der vorliegenden Departementsverfügung zur Genehmigung der Nutzungsplanung eröffnet. 4.

Ersatzmassnahmen und Verkehrssicherheit

Auflagen, Hinweise und Empfehlungen in Bezug auf zu treffende Ersatzmassnahmen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetzgebung sowie in Bezug auf die Verkehrssicherheit respektive -technik sind der Rodungsbewilligung zu entnehmen (vgl. Abschnitt 11, Ziff. 2 und 4, S. 3 sowie Abschnitt IV, Ziff. 6 und 7, S. 5).

Die vom Gemeindevorstand Schiers am 16. November 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung, welche aus einem Zonenplan 1:1000 Parkplatz Rossgassa und einem Generellen Erschliessungsplan 1:1000 Parkplatz Rossgassa besteht, gibt im Übrigen zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. Die beiden genannten Nutzungspläne können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1. Der Zonenplan 1:1000 Parkplatz Rossgassa und der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Parkplatz Rossgassa, beide vom 16. Dezember 2014,

werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2.

Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes vom 18. März 2015 für die permanente sowie temporäre Rodung von Waldflächen zum Zwecke der Realisierung von vier Parkplätzen im Gebiet „Rossgassa" in der Gemeinde Schiers wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss zur Nutzungsplanung eröffnet.

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3. Der Gemeindevorstand Schiers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 4. Soweit für die Verwlrkllchung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewllligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5.

Der Gemeindevorstand Schiers sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

6.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

7. Mitteilung an:

A.

--

.,.,

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B.

Chur, 31. März 2015 mitgeteilt: -

7. April 2015

EINSCHREIBEN

DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES Der Vorsteher:

Dr. Jon Domenic Parolini Regierungsrat