Teilrevision Gewerbe Wohnzone

Plan d'affectation, réglementation de base · Zillis-Reischen

Document

Numéro
11.1032
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Zillis-Reischen
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
15 nov. 2011

Carte

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Fichiers

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Texte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La La regenza GrischUn dal chantun Grischun

vom Sitzung Sitzung vom

den Mitgeteilt Mitgeteilt den

113 nr

II Governo Grigioni dei Grigioni del Cantone dei

2011 November 2011 16. 16. November

2011 November 2011 15. 15. November

Nr. Protokoll Protokoll Nr.

1032

A. A. Gemeinder Gemeinan der beschlossen an Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen beschlossen der Gemeinde Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten Die

EinzelIm EinzelOrtSpIanung. Im der Ortsplanung. Teilrevision der eine Teilrevision 2011 eine August 2011 26. August deversammlung vom 26. deversammlung vom

verabschiedet: Planungsmittel verabschiedet: nen wurden nen wurden folgende folgende Planungsmittel

44) (Art. 44) Baugesetz (Art. — Teilrevision — Teilrevision Baugesetz

— 1:1‘000 Teilrevision Teilrevision (Parz. (Parz. Nr. Nr. 75) 75) Zonenplan 1:1'000 — Zonenplan

folgenden die folgenden Zillis-Reischen die Gemeinde Zillis-Reischen die Gemeinde reichte die Planungsmitteln reichte diesen Planungsmitteln Neben diesen Neben

weiteren Unterlagen ein: ein: weiteren Unterlagen -— -—

der 47 der Mitwirkungsbericht (PMB) PlanungsPlanungs- und und Mitwirkungsbericht (PMB) vom vom August August 2011 2011 gemäss gemäss Art.

Art. 47 (RPV)

Raumplanungsverordnung (RPV) eidgenössischen Raumplanungsverordnung eidgenössischen

gmbh“ alternativegmbh" energia alternativa „hassler energia Betriebserweiterung „hassler Vorprojekt Betriebserweiterung zum Vorprojekt Auszug Auszug zum

Anhang) vgl. Anhang) PMB, vgl. des PMB, Bestandteil des (integrierender Bestandteil 2011 (integrierender Juni 2011 6. Juni vom vom 6.

Raumentwicklung fürRaumentwicklung Amtfür dasAmt durch das Vorlage durch die Vorlage darauf, die verzichtete darauf, Gemeinde verzichtete Die Gemeinde Die

(ARE) unterziehen zu zu lassen. lassen. (ARE) einer einer Vorprüfung Vorprüfung unterziehen

Au26. AuGemeindeversammlungsbeschlLisses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des Die vom 26. öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche

Graubünden Kanton Graubünden den Kanton für den Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 48 des

Art. 48

gemäss Art. 2011 gemäss gust 2011 gust

ein. Beschwerdenein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen 2011. Es September 2011. 1. September am 1. erfolgte am (KRG) (KRG) erfolgte

Zillis-ReiGemeindevorstand Zillis-ReiderGemeindevorstand ersuchte der 2011 ersuchte September 2011 5. September vom 5. Schreiben vom Mit Mit Schreiben

schen um Genehmigung Genehmigung der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49

49KRG. KRG. schen um

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B.

Gegenstand der Revisionsvorlage

GegenstandderRevisionsvorlage

Inhalt der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage Nutzungsplanungsvorlage der derGemeinde Gemeinde Inhalt der

Zillis—Reischen bildet einerseits einerseits die die geringfügige geringfügige Erweiterung Erweiterung der derGewerbe-/WohnGewerbe-NVohnZillis-Reischen bildet

zone 139 m m22 im Gebiet Gebiet „Nislas" „Nislas“ auf auf der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 75. 75. Andererseits Andererseits beinbeinzone um knapp 139

haltet die die vorliegende vorliegende Nutzungsplanungsrevision Nutzungsplanungsrevision generell generell die die Erhöhung Erhöhung der derAusnütAusnüt— haltet

zungsziffer von 0.6 0.6 auf auf 0.85 0.85sowie sowiedie dieSchaffung Schaffungeiner einerAusnahmeregelung Ausnahmeregelung zungsziffer (AZ) (AZ) von

betreffend Dachform Dachform und und min./max. min/max. Dachneigung Dachneigung innerhalb innerhalb der der Gewerbe-/Wohnzone Gewerbe-NVohnzone betreffend (Teilrevision Art. 44 44 — — Zonenschema). (Teilrevision Art. Zonenschema).

C.

Beurteilung Beurteilung

a) Projektbezogene NutzungsplanungParzelle ParzelleNr. Nr. 75 75 a) Projektbezogene Nutzungsplanung In erster Linie Linie beabsichtigt beabsichtigt die die Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen ZiIIis-Reischen mit mit dieser dieserTeilrevision Teilrevisionder der In erster

vorder vorErmöglichung der zur Ermöglichung Voraussetzungen zur nutzungsplanerischen Voraussetzungen die nutzungsplanerischen Ortsplanung. Ortsplanung, die

gesehenen Erweiterung der der ProduktionsProduktions— und und Lagerhalle Lagerhalle der der „hassler „hassler energia energia alteraltergesehenen Erweiterung nativa gmbh“ der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 75 75 zu zu schaffen. schaffen. Eigentümerin Eigentümerin der der von von der der BetriebsBetriebsnativa gmbh" auf auf der

erweiterung betroffenen Parzelle Parzelle Nr. Nr. 75 75 ist ist die die Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen, Zillis-Reischen,welche welcheder der erweiterung betroffenen „hassler energia alternativa alternativa gmbh" gmbh“ ein ein Baurecht Baurecht erteilt erteilt hat hat(Baurechtsparzelle (Baurechtsparzelle Nr. Nr. „hassler energia

505). Das von von der der „hassler „hassler energia energia alternativa alternativa gmbh" gmbh“ erarbeitete erarbeiteteVorprojekt Vorprojektbildet bildetinin505). Das

tegrierender Bestandteil der der vorliegenden vorliegenden Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung. Ortsplanung. Durch Durch die die tegrierender Bestandteil

vorliegende Änderung der der Nutzungsordnung Nutzungsordnung auf auf der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 75 75 und und der derdazugedazugevorliegende Änderung

hörigen Zonenbestimmung Zonenbestimmung zur zur Gewerbe-/Wohnzone Gewerbe-NVohnzone werden werden die dieErweiterungsabErweiterungsabhörigen

sichten der „hassler „hassler energia energia alternativa alternativa gmbh" gmbh“ ermöglicht. ermöglicht. sichten der

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b) b)

Gewerbe-Mohnzone zurGewerbe-(Wohnzone Bestimmungenzur derBestimmungen Anpassung der Generelle Generelle Anpassung

Ortsplanung derOrtsplanung Teilrevisionder vorliegenden Teilrevision der vorliegenden mit der will mit Zillis-Reischen will Gemeinde Zillis-Reischen Die Die Gemeinde

gesodann inin geGewerbe-ANohnzone sodann zur Gewerbe-/Wohnzone Zonenbestimmung zur der Zonenbestimmung Anpassung der eine Anpassung über eine über

nereller die Standortanforderungen Standortanforderungen des des Gewerbes Gewerbes optimieren. optimieren. Die Die Erhöhung Erhöhung nereller Weise Weise die

Bauzovorhandenen Bauzoder vorhandenen Ausnützung der bessere Ausnützung eine bessere für eine der AZ von sorgt für 0.85 sorgt auf 0.85 0.6 auf von 0.6 der AZ

„Suletund „Sulet„Nislas“ und Gebieten „Nislas" den Gebieten Gewerbe-NVohnzone in nenflächen nenflächen innerhalb innerhalb der der Gewerbe-/Wohnzone in den

Dachbetreffend DachAusnahmeregelung betreffend einer Ausnahmeregelung Schaffung einer die Schaffung ermöglicht die Zudem ermöglicht schas“. schas". Zudem

form und min./max. min/max. Dachneigung Dachneigung eine eine grössere grössere gestalterische gestalterische Freiheit Freiheit bei beider derProProform und

jektierung von künftigen künftigen Betriebserweiterungen. BetriebsenNeiterungen. jektierung von c) c)

Schlussfolgerung Schlussfolgerung

Baudes BauTeilrevision des die Teilrevision nämlich die Vorlagen, nämlich beschlossenen Vorlagen, 2011 beschlossenen August 2011 26. August Die am Die am 26.

gesetzes (Art. (Art. 44) 44) sowie sowie der der Zonenplan Zonenplan 1:1'000 1:1’000 (Parz. (Parz. Nr. Nr. 75), 75), können könnengenehmigt genehmigt gesetzes

werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG KRG

beschliesstdie die Regierung: Regierung: beschliesst

1. 1.

2. 2. 3. 3.

44) (Art. 44) Baugesetzes(Art. beschlossene Teilrevision 2011 beschlossene August 2011 26. August Die Die am am 26. Teilrevision des des Baugesetzes

wird genehmigt. wird genehmigt.

Der 1:1‘000 Teilrevision Teilrevision (Parz. (Parz. Nr. Nr. 75) 75) vom vom 26. 26. August August 2011 2011 wird wird Der Zonenplan Zonenplan 1:1'000

genehmigt. genehmigt.

Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen Zillis-Reischen wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dassOrtsplaOrtsplaDer Gemeindevorstand

einVorprüfungeinzurVorprüfung Raumentwicklung zur für Raumentwicklung Amt für dem Amt Zukunft dem in Zukunft nungsrevisionen nungsrevisionen in

KRVO). 12 KRVO). (Art. 12 sind (Art. zureichen zureichen sind

4. 4.

Der Zillis—Reischen wird ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in in geeiggeeigDer Gemeindevorstand Gemeindevorstand Zillis-Reischen wird ersucht,

Rechtsmittelbelehrung). (ohne Rechtsmittelbelehrung). geben (ohne zu geben bekannt zu öffentlich bekannt Form öffentlich neter neter Form

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5. 5.

Soweit für notArtnotirgendwelcherArt Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Verwirklichung der die Verwirklichung für die Soweit

wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind,

Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.

6. 6.

digitalen der digitalen Nachführung der die Nachführung für die sorgt für Zillis-Reischen sorgt Gemeindevorstand Zillis-Reischen Der Der Gemeindevorstand

7. 7.

Für das erhoben. Kostenerhoben. keineKosten werden keine Genehmigungsverfahren werden das Genehmigungsverfahren Für

8. 8.

an: Mitteilung an: Mitteilung

Daten nach den den Vorgaben Vorgaben des Daten nach des ARE. ARE.

Regierung der Regierung Namens Namens der

WMA M/ Präsident: Der Der Präsident:

Schmid Martin Schmid Dr. Dr. Martin

m.

Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor: Der

Riesen Dr. Dr. C. Riesen