Teilrevision Materialablagerung Avas
Plan d'affectation, réglementation de base · Zillis-Reischen
Document
- Numéro
- 18.826
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Zillis-Reischen
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 30 oct. 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
I1
Informationskopieohne «<<Informationskopie ohne Gewährleistung Gewährleistung (ARE (ARE- GR) GR) >>AMTSPFrUSTRATtiR >>MATSREGLSTQATUR
Die Regierung Regierung Die des Kantons Kantons Graubünden Graubünden des
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Sitzung vom Sitzung vom
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30. Oktober 2018
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AMT AMT FÜR FÜR RAUMENTWICKLUNG muuemwwkwuo '
II Governo Governo II del Cantone Cantone dei dei Grigioni Grigioni del
Mitgeteilt den Mitgeteilt den
31. Oktober 2018
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Protokoll Nr. Nr. Protokoll
826
A. A.
Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Die derGemeinde GemeindeZillis-Reischen Zillis-Reischen beschlossen beschlossen an an der der Gemein— Gemeindeversammlun'g vom März 2018 2018 eine eineTeilrevision Teilrevision der der Ortsplanung, 0rtsplanung, umfassend deversammlung vom 23. 23. März umfassend einen Zonenplan Zonenplan und und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Materialablagerung Avas. Avas. einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Materialablagerung Neben diesem diesem Planungsmittel Planungsmittel reichte reichte die Zillis-Reischen einen PlanungsNeben die Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen einen Planungseidgenössider eidgenössigemäss Art. und (PMB)vom vom27. 27. März März 2018 2018 gemäss
Art. 47 47 der
Mitwirkungsbericht (PMB) und Mitwirkungsbericht
schen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) mit folgenden folgenden Beilagen Beilagen ein: ein: schen (RPV) mit A. A. B. B.
C. C.
D. . D.
E. _ E
Grund Iagenkarte 1:1000 Grundlagenkarte 1:1000 Waldflächen Waldflächen vom vom 9. 9. Dezember Dezember 2014 2014 Raumentwicklung (ARE) für Raumentwicklung Amtes für des Amtes BAB-Bewilligung Nr. BAB-Bewilligung Nr. 2013-0349 2013-0349 des (ARE) zum zum Abschlussprojekt Materialablagerung Abschlussprojekt Materialablagerung"Avas" "Avas"vom vom16. 16.Dezember Dezember 2016 2016 Verfügung des Verfügung des Bau—‚ Bau-, VerkehrsVerkehrs- und und Forstdepartements Forstdepartements(BVFD) (BVFD) vom vom 30. 30. März März
Rodungsfrist der Rodungsfrist Verlängerung der eine Verlängerung für eine 2012 für 2012 betreffend Weiterbetrieb Amtes für des Amtes Verfügung des Verfügung für Natur Natur und und Umwelt Umwelt (ANU) (ANU) betreffend Weiterbetrieb
und Abschluss und Abschluss der der Inertstoffdeponie lnertstoffdeponievom vom5.5.Dezember Dezember 2013 2013 Abschlussprojekt Materialablagezum Abschlussprojekt Zillis—Reischen zum BAB-Gesuch MaterialablageGemeinde Zillis-Reischen BAB-Gesuch Gemeinde rung "Avas" rung "Avas" vom vom 8. 8. April April 2013 2013
öffentDie öffentVorprüfungsbericht. Die einen Vorprüfungsbericht. 2015 einen Juli 2015 9. Juli vom 9. Datum vom mit Datum verfasste mit ARE verfasste Das ARE Das liche Bekanntgabe liche Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlussesvom vom23. 23. März März 2018 2018 Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes
Art. 48
gemäss Art. gemäss 48 des für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden (KRG) (KRG) ererein. Beschwerden ein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen April 2018. folgte am folgte am 6. 6. April 2018. Es ersuchte die Schreiben vom Mit Schreiben Mit vom 11. 11. Juni Juni 2018 2018 ersuchte die Gemeinde Gemeinde um um Genehmigung Genehmigung der der Re— Re' visionsvorlage im visionsvorlage im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 49
49 KRG. KRG.
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B. Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand Ma— im MaOrtsplanungsvorlage aktualisiert der Ortsplanungsvorlage Mit der Mit aktualisiert die die Gemeinde Gemeinde ihre ihre Nutzungsplanung Nutzungsplanung im Darin terialablagerungsgebiet "Avas" innerhalb innerhalb eines eines klar klar umrissenen umrissenen Planfensters. Planfensters. Darin terialablagerungsgebiet "Avas" werden die die Grundnutzungen Gründnutzungen und und überlagerten überlagerten Nutzungen Nutzungen (Landwirtschaftszone, werden (Landwirtschaftszone, Wald Materialablagerungszone Materialablagerungszone und Wald, und Gefahrenzonen) Gefahrenzonen) sowie sowie die die massgebenden massgebenden Auf— AufschüttungsAufforstungsflächen gemäss gemäss dem dem im im Jahr Jahr 2016 2016 bewilligten bewilligten AbAbund Aufforstungsflächen schüttungs— und schlussprojekt für schlussprojekt für die festgelegt. die Deponie Deponie neu neu festgelegt. '
Die im im Planfenster Planfenster bisher bisher geltende geltende Nutzungsplanung Die Nutzungsplanung gemäss gemäss Zonenplan Zonenplan und und GeneGenerellem Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10 1:10 000 rellem 000 vom vom 7. 7. August August 1992 1992 wird wird durch durch den den vorliegenden vorliegenden neuen Zonenplan und Generellen neuen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000 1:1000 Materialablagerung Materialablagerung Avas Avas vom 23. März 2018 Nach Fertigstellung vom 23. März 2018 ersetzt. ersetzt. Nach Fertigstellung der der Endgestaltung Endgestaltung auf auf Basis Basis der der MaMaNutzungsplaund Aufforstungen terialablagerungen und terialablagerungen Aufforstungen gemäss gemäss vorliegend vorliegend aktualisierter aktualisierter Nutzungsplanung gilt gilt die die Materialablagerung Materialablagerung am am Standort nung Standort "Avas" "Avas" als als abgeschlossen. abgeschlossen.
C. C.
Übereinstimmung mit mit der der Richtplanung Richtplanung Übereinstimmung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die die Raumplanung Raumplanung (RPG) (RPG) obliegt obliegt der kantonalen kantonalen Genehmigungsbehörde Genehmigungsbehörde u.a. der u.a. die die Prüfung Prüfung der der Übereinstimmung Übereinstimmung der der Nutzungspläne mit Richtplanung. Es Nutzungspläne mit der der Richtplanung. Es ist ist somit somit zu zu prüfen, prüfen, ob ob die die vorliegende vorliegende Teil— Teilrevision der der Ortsplanung Ortsplanung Zillis-Reischen Zillis-Reischen mit Richtplan Graubünden revision mit dem dem Richtplan Graubünden 2000 2000 (RIP2000. vom vom Bundesrat Bundesrat genehmigt 19. September (RIP2000, genehmigt am am 19. September 2003) 2003) sowie sowie mit mit dem dem rechtskräftigen Regionalen Regionalen Richtplan Richtplan Viamala übereinstimmt. rechtskräftigen Viamala übereinstimmt. richtplankonfon'n ist. Es ist festzustellen, dass die Revisionsvorlage richtplankonform
D. D. Avas 1:1000 Materialablagerung Gestaltungsplan 1:1000 Genereller Gestaltungsplan und Genereller Zonenplan und Zonenplan Materialablagerung Avas
1. Rodungsbewilligung Rodungsbewilligung 1. 1 Für die die Materialablagerung Materialablagerung im im Gebiet Gebiet "Avas" Für "Avas" wurde wurde mit mit Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss rund von rund Rodung von Rodungsbewilligung für 1994 eine Dezember 1994 13. Dezember vom 13. 3134 vom Nr. 3134 Nr. eine Rodungsbewilligung für die die Rodung 4750 m2 m2 Waldareal erteilt (2800 (2800 m2 rn2 temporär und 1950 1950 m2 m2 permanent). permanent). Mit Mit VerfüWaldareal erteilt temporär und Verfü4750
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um zehn Rodungsbewilligung um diese Rodungsbewilligung gung vom 30. 30. März zehn BVFD diese das BVFD verlängerte das 2012 verlängerte März 2012 gung vom Jahre bis Jahre Ende des des Jahres Jahres 2022. 2022. bis Ende 2. Dynamischer DynamischerWaldumriss 2. Waldumriss Die Grundlagenkarte Grundlagenkarte 1:1000 1: "Waldflächen" (vgl. (vgl. PMB, Beilage A) A) zeigt zeigt AbweichunAbweichunDie 'Waldflächen" PMB, Beilage von Rodungsfläche von bewilligte Rodungsfläche die bewilligte Da die 1994. Da Jahr 1994. dem Jahr aus dem Rodungsplänen aus den Rodungsplänen zu den gen zu gen 4750 m2 m2 nicht nicht überschritten 4750 überschrittenwurde, wurde, kann kanndie dievorliegende vorliegendeGrundlagenkarte Grundlagenkarte 1:1000 1:1000 'Waldflächen" als als Ausführungsplan Ausführungsplan für 'Waldflächen" für die die Rodung Rodung betrachtet betrachtetwerden. werden. Der Der WaldumWaldumriss, welcher nach erfolgter erfolgter Aufforstung riss, welcher nach Aufforstung entstehen entstehen wird wird und und im im vorliegenden vorliegenden Zonen— Zonenplan und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan (hinweisend) (hinweisend) dargestellt dargestellt ist, ist, wurde wurde vorgängig vorgängig plan fachmännisch überprüft handelt fachmännisch überprüft und und ist ist korrekt korrektin'den in den Plan Plan übertragen übertragen worden. worden. Es Es handelt sich dabei sich dabei um um einen einen dynamischen dynamischen Wald Wald im im Sinne Sinne der der Waldgesetzgebung. Waldgesetzgebung.
Im Übrigen Übrigen gibt MaterialablaIm gibt der der Zonenplan Zonenplan und und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000 1:1000 Materialablagerung Avas März 2018 2018 zu zu keinen keinen weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; er er kann kann gerung Avas vom vom 23. 23. März genehmigt werden. genehmigt werden.
E. E.
Weiterer Planungsbedarf Planungsbedarf im im Bereich Bereich Gefahrenzonen Gefahrenzonen Weiterer Die Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass für Wald und Die dass das das Amt Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) 29. September September 2010 2010 einen einen neuen neuen Gefahrenzonenplan Gefahrenzonenplan für für Naturgefahren (AWN) am am 29. ihr Gemeindegebiet beschlossen hat. ihr Gemeindegebiet beschlossen hat. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, diesen diesen neuen neuen GeGefahrenzonenplan spätestens Rahmen der der anstehenden Revisionsarbeiten für für die die fahrenzonenplan spätestens im im Rahmen anstehenden Revisionsarbeiten Umsetzung des des neuen neuen kantonalen kantonalen Richtplans Richtplans Siedlung In ihre ihre Ortsplanung Ortsplanung Umsetzung Siedlung (KRIP-S) (KRIP-S) in zu überführen. überführen. zu Gestützt auf Art.
Art. 49 49 KRG
beschliesst die die Regierung: Regierung: beschliesst
1. Der Der Zonenplan 1. Zonenplan und und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000 1:1000 Materialablagerung Materialablagerung Avas vom vom 23. 23. März März 2018 2018wird wird genehmigt. genehmigt. Avas
in geeigBeschluss in wird ersucht, Zillis-Reischen wird Gemeindevorstand Zillis-Reischen Der Gemeindevorstand 2. Der 2. ersucht, diesen diesen Beschluss geeigneter Form Form Öffentlich Öffentlich bekannt Rechtsmittelbelehrung). neter bekannt zu zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung).
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notArt not3. der Planung Planung Bewilligungen irgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Verwirklichung der die Verwirklichung für die Soweit für 3. Soweit wendig der Bewilligungsentscheid derzuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder Bewilligungsentscheid der bleibt der sind, bleibt wendig sind, Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. Amtsstelle 4. Die Die von von der der Gemeinde Gemeinde bestimmte bestimmte Datenverwaltungsstelle Datenverwaltungsstelle führt führt die Nutzungs4. die Nutzungsplandaten nach nach den den Weisungen Weisungen des des Amtes Amtes für für Raumentwicklung Raumentwicklung nach. nach. plandaten
an: Mitteilung an: 5. Mitteilung 5.
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Regierung der Regierung Namens Namens der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor: Der . Präsident: Der Präsident: Der
Cavigelli Dr. .Mario Dr. Mario Cavigelli
Frizzoni iur. W. lic. iur. i.V. lic. i.V. W. Frizzoni
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération