Plan da quartier Tablà Nov

Procédure de plan de quartier · Val Müstair

Document

Numéro
84.GDEf1
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Val Müstair
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
16 mai 1984

Carte

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Fichiers

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Texte

Kanton Graubünden Gemeinde Val Müstair

Quartierplan Tablà Nov, Tschierv Gestaltungsvorschriften

Erlassen vom Gemeinderat am 16. Mai 1984

QUARTIERPLAN

TABLÄ NOV

GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN

Die vorliegenden Gestaltungsvorschriften bilden

integrierenden Be-

Afficher tout le texte

standteil des Gestaltungs— und Parzellierungsplanes für das Quar-

tierplangebiet Tablä nov Tschierv. Die folgenden Artikel gelten im Quartierplangebiet Tablä nov als Ausnahmen und Ergänzungen zum Bauund Planungsgesetz und

21.Februar 1975.

Zonenplan der Gemeinde Tschierv vom

zum

Art. Baugestaltungs-

linien

Baugestaltungslinien dürfen nicht überschritten werden. Bauten sind an diese zu stellen oder bei Zurückversetzung bis max. 4 m parallel dazu. Art.

Lage der Bauten

l

Die Lage der

2

im Gestaltungs— und Parzellierungs-

plan eingezeichneten und im Modell dargestellten Bauten haben Richtplancharakter. Ohne die Baugestaltungslinien

bungen bis max.

zu überschreiten,

sind Verschie-

4m über die eingezeichneten und

dargestellten Lagen hinaus zulässig, wenn dadurch Gelände eine bessere Einpassung in das schwierige '

erreicht wird.

Art. Geschosszahl

3

Die max. zulässigen Geschosszahlen sind im Gestaltungs- und Parzellierungsplan fixiert. Die zulässige Anzahl Vollgeschosse wird auf der Talseite gezählt. Bei gestaffelten Bauten ist sie für jeden erkennbaren Gebäudeteil einzeln festzustellen. Ein Untergeschoss gilt als Vollgeschoss, wenn eine Fassade im Mittel mehr als 1.2 m aus dem gewachsenen Boden ragt. Ein Dachgeschoss wird als Vollgeschoss gezählt, wenn mehr als die halbe Dachgeschossfläche mehr als 1.60 m Höhe aufweist oder die Kniestöcke die Höhe von o.5 m überschreiten. Art.

Firstrichtungen

4

Die im Gestaltungs— und Parzellierungsplan ein— gezeichneten Firstrichtungen sind verbindlich.

Art.

5

Dachneigung

Die minimale Dachneigung beträgt 40%, Dachneigung 589.

Dachgestaltung

Dacheinschnitte sind nicht zulässig, Dachaufbauten sind möglichst zu vermeiden. Gestattet sind nur Lukarnen, deren maximale Dimensionen in der Breite l m,

Dachbedeckung

in der Höhe

Veränderungen

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Bauten sind dem Terrain anzupassen. Stützmauern sind nur im Zusammenhang mit unumgänglichen Gebäude— und Hangsicherungen zulässig. Art.

Einzäunungen

6

Die Fassaden sind in der Regel zu verputzen. Fassadenteile aus Holz sind nur dort erlaubt, wo dessen Verwendung dem konstruktiven Aufbau entspricht. Art.

Terrain-

0.7 m betragen.

Die Materialien und Farben der Dachbedeckungen sind der Bauweise im Tal anzupassen und aufein— ander abzustimmen.

Art. Fassadengestaltung

die maximale

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Auf den im Gestaltungs- und Parzellierungsplan ausgeschiedenen Parzellen innerhalb des Baugebietes dürfen nur kleine, kultivierte Pflanzgärten eingezäunt werden.

Die Einzäunungen

haben sich gut in die Landschaft einzufügen. Art.

Bauberatung

Bauherren,

die

9

im Quartierplangebiet

zu bauen

gedenken, haben sich vor den Projektarbeiten mit der Baubehörde zu besprechen. Für diese Beratung,

Baugesuchen,

sowie

zur Beurteilung von

kann die Baubehörde den Verfasser

des Gestaltungs— und Parzellierungsplanes‚

"Obrist und Partner

St.Moritz”

beiziehen.

Architekten

Planer