Teilrevision Skillpark Ftan
Plan d'affectation, réglementation de base · Scuol
Document
- Numéro
- 18.763
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Scuol
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 16 oct. 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)F> A M.
Die Regierung des Kantons Graubünden
11" wir
La regenza dal chantun Grischun
AIVITSRETI'T
1 Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Mitgeteilt den
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Protokoll Nr.
16. Oktober 2018
17. Oktober 2018
763
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -
Teilrevision Baugesetz Ftan (Art. 29 und Art. 33a)
-
Zonenplan 1:5000 Skillpark Ftan
-
Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Skillpark Ftan
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Scuol die folgenden weiteren Unterlagen ein: -
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 21. Mai 2017 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
-
Vorprojekt "Mountainbike Trailcenter Ftan" (Skillpark und zuführende Routen) vom 8. Juli 2016 inkl. Beilagen
-
Bike-Konzept Unterengadin vom März 2016
-
Regionaler Richtplan Unterengadin: Langsamverkehr, Konzept Ustariettas & Skillpark, Stand öffentliche Auflage vom 15. Oktober 2015
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 19. Dezember 2016 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 21. Mai 2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 1. Juni 2017. Es gingen keine Beschwerden ein.
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Mit Schreiben vom 24. Juli 2017 ersuchte der Gemeindevorstand Scuol um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage Zur Förderung des Mountainbike-Angebots in der Feriendestination Scuol Engadin soll in der Fraktion Ftan ein Mountainbike Trailcenter errichtet werden. Dieses setzt sich aus einem rund 8 ha grossen Skillpark im Waldgebiet oberhalb des Hochalpinen Instituts sowie aus den zuführenden Mountainbikerouten zusammen. Der geplante Skillpark soll aus Biketrails mit verschiedenen Übungselementen und Hindernissen bestehen. Von den Bergbahnanlagen der Pendicularas Motta Naluns Scuol-FtanSent führen Mountainbikerouten zum geplanten Skillpark. Das bestehende Bikeangebot in der Region soll mit diesem attraktiven Angebot gestärkt werden. Mit der vorliegenden Teilrevision werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieser Vorhaben geschaffen. Dazu wird im Bereich des Skillparks im Zonenplan eine überlagerte Zone "Mountainbike-Skillpark" ausgeschieden, und das Baugesetz der ehemaligen Gemeinde Ftan wird mit einer entsprechenden Bestimmung (Art. 33a) ergänzt. Um Konflikte mit den bestehenden Zonenvorschriften zu vermeiden, wird zudem die Bestimmung über die Zone Institut (Art. 29) angepasst. Die neuen Mountainbikewege werden schliesslich im Generellen Erschliessungsplan (GEP) festgelegt, wobei ein Fuss- und Wanderweg im Bereich des Skillparks aufgehoben werden musste.
C. Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bun-
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desrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Engiadina BassaNal Müstair übereinstimmt. Im RIP2000 ist das Ziel festgelegt, ein sicheres und attraktives Wegnetz für den Langsamverkehr zu pflegen und auszubauen. Dabei wird vorgeschrieben, dass die touristischen Rad- und Wanderwege auf regionaler Ebene koordiniert werden. Der Regionale Richtplan der Region Engiadina BassaNal Müstair (RRIP EBVM) "Langsamverkehr, Konzept Ustariettas & Skillpark" wurde mit Regierungsbeschluss Nr. 914 am 24. Oktober 2017 genehmigt. Im Richtplan ist dem Skillpark ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Park ist in der Objektliste mit Nr. SP-01 und dem Koordinationsstand "Festsetzung" enthalten. Die im Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Skillpark Ftan neu ausgeschiedenen Mountainbikewege bilden allesamt Bestandteil einiger im RRIP EBVM festgelegten Bikerouten sowie Bestandteil der im BikeKonzept Unterengadin vom März 2016 beschriebenen Routen. Es ist somit festzustellen, dass die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Regionalen Richtplan übereinstimmt und sich damit als richtplankonform erweist.
D. Teilrevision Baugesetz Die am 21. Mai 2017 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes Ftan (Art. 29 und 33a) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.
E. Zonenplan 1:5000 Skillpark Ftan 1. Walderhaltung Der geplante Skillpark wird vollumfänglich im Waldgebiet erstellt. Betreffend Walderhaltung haben diverse Vorbesprechungen und Begehungen im Beisein des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) stattgefunden (siehe Beilagen zum Vorprojekt).
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Das Vorhaben kann im folgenden BAB-Verfahren grundsätzlich bewilligt werden, wobei diverse Punkte zu beachten sind. So darf die definitive Breite der Wege/Trails ca. 1,5 m nicht überschreiten. Dabei ist eine flächige Nutzung nicht erlaubt, weshalb parallelführende Trails auf ein Minimum zu beschränken sind. Weiter sind die Elemente des Skillparks (Sprünge, Rampen, Stufen, Holzstege) wenn möglich aus Holz zu erstellen, und sie dürfen maximal 2 m breit sein. Schliesslich sind die Eingriffe auf das Minimum zu beschränken, weshalb die weiteren Infrastrukturen für den Skillpark (Parkierung, Reinigungsplatz für die Bikes etc.) ausserhalb des Waldes zu erstellen sind. Schliesslich sind bei Aufgabe des Skillparks die Installationen zu entfernen. Die genannten Auflagen und Hinweise des AWN werden stufengerecht in der BAB-Bewilligung verfügt. 2. Wildschutz und Fischerei Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) stimmt dem Vorhaben ebenfalls zu, wobei verschiedene Hinweise und Auflagen für das folgende BAB-Verfahren beantragt werden (vgl. Vorprüfungsbericht). So sind zweckmässige Signalisationen zu erstellen, ein Monitoring einzurichten und Betriebszeiten festzulegen. Schliesslich dürfen Oberflächengewässer nicht eingedolt werden, sondern es sind Holzbrücken zu erstellen. Die Auflagen und Hinweise des AJF werden ebenfalls stufengerecht in der BABBewilligung verfügt. Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:5000 Skillpark Ftan vom 21. Mai 2017 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
F. Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Skillpark Ftan 1. Walderhaltung Die Bikewege des erweiterten Bikerouten-Netzes verlaufen grösstenteils auf bestehenden Wegen und Strassen, weshalb sich keine Konflikte mit der Walderhaltung ergeben.
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2. Naturgefahren Die Routen des erweiterten Netzes queren an verschiedenen Orten Steinschlaggebiete, Wildbäche, Lawinenzüge und andere gefährliche Gebiete. Diese Wege müssen von der Gemeinde entsprechend überwacht und bewirtschaftet werden. 3. Grundwasserschulz Der neue Winterwanderweg und Bikeweg zur Verbindung der beiden bestehenden Wege im Gebiet Natöas - Prasüras führt durch die Grundwasserschutzzone S2 der Quellen Mundaditsch BS1-2 und Q1 Mundaditsch. Im Hinblick auf die Ausarbeitung des BAB-Gesuchs kann auf die Ausführungen im Vorprüfungsbericht verwiesen werden. Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Skillpark Ftan vom 21. Mai 2017 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Die am 21. Mai 2017 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes Ftan (Art. 29 und Art. 33a) wird genehmigt. 2. Der Zonenplan 1:5000 Skillpark Ftan vom 21. Mai 2017 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 3. Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Skillpark Ftan vom 21. Mai 2017 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 4. Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form Öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
«Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 6 5. Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist an das Verwaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des vorliegenden Beschlusses. 6. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 7. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. 8. Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
4f4A74444 Dr. Mario Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
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Daniel Spadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération