Teilrevision Motta di Miralago

Plan d'affectation, réglementation de base · Brusio

Document

Numéro
21.214
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Brusio
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
2 mars 2021

Carte

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Fichiers

3551_B_Motta_di_Miralago_RB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

La Regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

2. März 2021

Protokoll Nr.

Mitgeteilt d e n

214/2021

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4. März 2021

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Brusio beschlossen an der Gemeindever

sammlung vom 19. Juli 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden

folgende Planungsmittel verabschiedet: -

Legge edilizia, art. li 4.18bis , 4.18 ter, 4.19, 6.1bis e 6.1ter

-

Piano generale delle strutture 1:1000 "Centro inerti Motta da Miralago"

-

-

Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Brusio die folgenden weiteren

Unterlagen ein: -

Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 23. Juli 2020 gemäss Art. 47 der eidge

nössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)

Umweltbericht für das Nutzungsplanverfahren "Erweiterung Abbauzone Motta da Miralago",

, Februar 2020

-

Lärmprognose "Abbau Motta da Miralago: Erweiterung Abbauzone",

-

Beurteilung der lufthygienischen Auswirkungen "Erweiterung der Abbauzone und

-

, 28. Februar 2020

Centro inerti Motta da Miralago",

, 27. Januar 2020

,

Progetto di massima "Centro inerti Motta da Miralago",

3. März 2020

Rodungsgesuch vom 27. Februar 2020 samt Übersichtsplan 1:25 000, Rodungs

pläne 1:2500 und 1:1000, Zustimmungserklärung der Eigentümerinnen und Ei gentümer sowie Kurzbericht vom 28. Februar 2020

A M T FÜR RAUMENTWICKLUNG

E

CH

- 5 . März 2021

Nr.

RIP NUJAB A B GIS RS A D

□k

2

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 10. Januar 2020 ei

nen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungs

beschlusses vom 19. Juli 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den

Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 27. Juli 2020. E s gingen keine

Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 10. August 2020 ersuchte der Gemeindevor stand um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden

Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde

Brusio bildet die Anpassung bzw. Erweiterung der rechtskräftigen Abbauzone (Zona

cava) Motta da Miralago. Die Abbauzone wurde im Jahr 2006 ausgeschieden, und es wurden bis heute rund 84 000 m 3 Material abgebaut. Die vorliegende Erweiterung der Zone dient der längerfristigen Versorgung der Region Bernina mit Stein, Kies,

Sand und Beton. Zur Materialverarbeitung wird ein stationäres Centro inerti einge

richtet (zwecks Kiesaufbereitung und Betonmischung sowie Sortierung und Wieder

verwertung von Aushub, Geschiebe, Betonabbruch und Mischabbruch). Die neuen vier Abbauetappen umfassen insgesamt

rund 210 000 m 3 Abbaumaterial.

Die Konzessionsdauer beträgt 25 Jahre. Die erste Etappe besteht darin, das G e

lände derart abzutragen, dass Raum für die Materialaufbereitungsanlagen entsteht. Weitere zwei Abbauetappen und eine neue Deponie für sauberes Material (Typ A ge

mäss der Ordinanza sulla prevenzione e Io smaltimento dei rifiuti), welche den Nut

zungsplanungshorizont übersteigen, wurden mit einem Kommunalen gesetzt.

Richtplan fest

Die vorliegende projektbezogene Nutzungsplanung setzt die Vereinbarung über drin

gende Massnahmen

im Bereich der Materialbewirtschaftung

in der Region Bernina

teilweise um, welche die Region Bernina, die Gemeinden Brusio und Poschiavo so

wie das Amt für Natur und Umwelt und das ARE im Juli 2019 abgeschlossen haben

3

(Accordo concernente misure urgenti nell'ambito della gestione dei material! inert!

nella Regione Bernina del luglio 2019).

c. Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Übereinstim

mung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorlie

gende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden (KRIP, vom Bun

desrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regiona len Richtplan Bernina (RRIP) übereinstimmt.

Im KRIP (Richtplananpassung vom 3. April 2013) figuriert der Abbau- und Deponie standort "Motta da Miralago" als Objekt 13.VB.09.2 im Koordinationsstand Festset

zung. Insgesamt beträgt das im KRIP festgesetzte Abbauvolumen rund 284 000 m 3.

Zudem wird "Motta da Miralago" im KRIP auch als Deponiestandort Typ B dem Köordinationsstand Festsetzung geführt (Objekt 13VD.09). Das festgesetzte Deponievolu

men beträgt 190 000 m 3. Mit Regierungsbeschluss vom 25. März 2014 (Prot. Nr.

278) wurde das entsprechende RRIP-Vorhaben Motta da Miralago "Estrazione e de-

positi di materiali, piazzali di raccolta e di cernita per rifiuti edili" Nr. 13.601 und 13.602 mit dem Koordinationsstand Festsetzung genehmigt.

Mit einer Richtplananpassung vom 3. April 2013 wurden unter anderem die richtpla

nerischen Voraussetzungen zur Realisierung des Höherstauprojekts Lago Bianco der Repower AG geschaffen. In diesem Zusammenhang wurde Motta da Miralago als

Baustelleninstallationsplatz, d. h. Zentrum für die Wiederverwertung des Ausbruch

materials, für die Betonproduktion und für die Ablagerung des nicht wiederverwertba ren Materials festgesetzt. Die Realisierung des Projekts Lago Bianco wurde inzwi

schen verschoben. Seine mittel- bis längerfristige Realisierung darf jedoch nicht ge

fährdet werden. Die Gemeinde Brusio sichert zu, dass die vorliegende Nutzungspla

nung mit dem Kiesverarbeitungszentrum zur Realisierung des Projekts Lago Bianco

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kompatibel sei. Die Regierung nimmt dies zur Kenntnis. Die vorliegende Nutzungs

planung Motta d a Miralago sowie der entsprechende Betrieb resp. Abbau dürfen das von kantonaler Bedeutung

eingestufte Projekt Lago Bianco auch in Zukunft nicht be

hindern. In der noch einzuholenden Bewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Bewilligung) wird deshalb eine entsprechende Auflage zur Si

cherung des Projekts Lago Bianco zu verfügen sein. Die Revisionsvorlage der Gemeinde

Brusio bewegt sich im Rahmen der richtplane

risch festgesetzten Standorte, Nutzungen

und Mengenplafonierungen. E s kann d a

her festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist. Die vorliegende Revisionsvorlage beinhaltet

zudem einen kommunalen

welcher eine Erweiterung der Deponie (Area ampliamento

Richtplan,

scavo e discarica tappa 5

e 6 sowie Area discarica Motta di Miralago II) vorsieht. Mit dieser Erweiterung möchte die Gemeinde

den zusätzlichen Bedarf an Deponievolumen ausweisen resp. sicher

stellen. Die Erweiterung der Deponie übersteigt jedoch den Mengenrahmen des

rechtskräftigen Richtplans, betrifft teilweise Wald sowie eine Landschaftsschutzzone (Zona di protezione del paesaggio) und ist regional bzw. interkommunal nicht koordi

niert.

D. Teilrevision des Baugesetzes

Die a m 19. Juli 2020 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 4.18bis , 4.18ter, 4.19, 6.1 bis und 6.1 ter) kann ohne Bemerkungen genehmigt

werden.

E. Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921 .0) bedarf die

Zuweisung von Wald zu einer Nutzungszone einer Rodungsbewilligung. Vorliegend wird Wald im Umfang von 36 884 m 2 der Zona istallazioni centro inerti Motta da Mi

ralago und der Zona cava Motta d a Miralago zugewiesen. Davon sollen 24 739 m 2

5

temporär und 12 145 m 2 definitiv gerodet werden. Die entsprechende Rodungsbewil ligung des Dipartimento infrastrutture, energia e mobilitä vom 15. Januar 2021 liegt vor. Sie wird koordiniert mit dem vorliegenden Beschluss eröffnet.

Zwecks Sicherstellung einer geordneten natürlichen Wiederaufforstung sind die je

weils abgeschlossenen Abbauetappen umgehend zu renaturieren. Die Fristen für die Wiederherstellungen der einzelnen Abbauetappen werden in den noch einzuholen

den BAB-Bewilligungen festgelegt; die letzte Frist darf den 31. Dezember 2035 nicht

überschreiten.

Im Übrigen gibt der Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta di Miralago" vom

19. Juli 2020 zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

F. Piano generale delle strutture 1:1000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Diese Pläne vom 19. Juli 2020 geben zu keinen Bemerkungen Anlass und können

genehmigt werden.

G. Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

Der Gemeinderichtplan weist, wie bereits erwähnt, Mängel auf. Der aktuelle Koordi

nationsstand entspricht einem Zwischenergebnis im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. b

RPV. Der Standort Motta da Miralago kann mit Blick auf die geplanten Nutzungen

grundsätzlich als geeignet und betrieblich zweckmässig eingestuft werden. Die räum

liche Abstimmung kann jedoch noch nicht als erfüllt betrachtet werden, solange noch

keine gesamthafte regionale Standortevaluation und Standortevaluation unter Be rücksichtigung des Richtplanvorhabens Höherstau Lago Bianco erfolgt ist. Daher

kann der Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago" lediglich als Zwischenergebnis zur Kenntnis genommen werden.

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H. Hinweise für die weiteren Planungsarbeiten 1.

Deponieerweiterung

Wird das Centro inerti planmässig

in Betrieb genommen, werden gemäss Projektun

terlagen jährlich ca. 4500 1 unverschmutztes, nicht verwertbares ca. 2000 t Inertstoffe

Aushubmaterial und

anfallen, welche dauerhaft zu deponieren sind.

Ohne rechtzeitige Inbetriebnahme einer Deponie Typ A und B könnte die Funktions

fähigkeit des Centro inerti gefährdet werden. Dies spätestens dann, wenn die Depo

nie "Pozzolascio" als Übergangslösung für Material des Typs A und als Zwischenla ger für Material des Typs B ausgeschöpft ist. Die Gemeinde wird deshalb ersucht, zusammen

mit der Region mögliche Alternativen im Sinne der Vereinbarung "Materi

albewirtschaftung

Bernina" abzuklären.

Für die geplante Erweiterung der Deponie (vgL Area discarica Motta d a Miralago II im Piano direttore comunale 1 :2000 Centro inerti Motta da Miralago) muss im Zuge der Folgeplanung

abgeklärt

werden, ob im neuen Deponieperimeter schützenswerte

Ar

ten gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) vor

kommen und wie gegebenenfalls damit zu verfahren ist (Umsiedlung, Ersatz etc.). Zudem wäre auch der landschaftliche Ersatz für die Verkleinerung

des regionalen

Landschaftsschutzgebiets sowie die Verlegung der Mountainbikeroute Nr. 433 Poschiavo - San Romerio zu prüfen. 2.

Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone

Die im Piano generale delle strutture 1:2000 "Centro inerti Motta d a Miralago" festge setzte Endgestaltung der Ausbauetappen ist mit schematischen Höhenkurven grob

vorgegeben.

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Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass in den Folgeverfahren ein detailliertes Wiederherstellungskonzept bzw. ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erarbei

ten ist, der aufzeigt, wie etappenweise eine gute landschaftliche Einpassung erreicht werden kann. Ferner wird aufzuzeigen sein, wie die negativen Auswirkungen der An

lagen auf das Landschaftsbild, insbesondere aus der Perspektive von "Golbia Sur",

minimiert werden können. Zu prüfen ist z. B. eine minimale Offenhaltung der Be

triebsflächen, eine rasche Begrünung der nicht benutzten Flächen, eine angemes sene Materialisierung und Färbung der festen Anlageteile sowie Sichtschutzmass

nahmen (Holzpalisaden, Erdwälle etc.). Schliesslich wird aufzuzeigen sein, wie die

als NHG-Ersatz geltende Aufwertung der Kastanienselven in "Zalende" längerfristig gesichert wird.

Die Gemeinde wird die im Umweltbericht erwähnten Massnahmen zur Verminderung von Staub- und Abgasemissionen im Folgeverfahren konkret vorzulegen haben. Das

gleiche gilt für die Massnahmen zur Minimierung der nichtionisierenden Strahlung.

Sodann wird die Gemeinde die im Umweltbericht erwähnte Abwasserbehandlungs

anlage bei der Kieswaschanlage samt Entwässerungskonzept mit allfälligem Gesuch

für die Baustellenentwässerung einzureichen haben.

Die im Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"

festgesetzten Wasser- und Elektrizitätsleitungen von Stavel/Garbela nach Miralago

queren Wald und Schutzzonen. Die Gemeinde hat für das Folgeverfahren die Linien führung zugunsten des Walderhalts und des Landschaftsschutzes zu optimieren.

3. Lärmschutz

Die Lärmemissionen in der Vorphase werden gemäss Lärmprognose als Baulärm be

trachtet (Baulärm-Richtlinie, BAFU). Dies jedoch nur dann, wenn die Inbetriebnahme der stationären Aufbereitungsanlage innerhalb einer vertretbaren Zeit nach Beginn

der Vorphase erfolgt. Andernfalls ist die Vorphase als Betriebsphase zu beurteilen.

Nach heutiger Umweltsicht darf die Kiesaufbereitung spätestens zwei Jahre nach Be

ginn der Vorphase nur noch in der stationären Aufbereitungsanlage erfolgen.

Zur Einhaltung des Planungswerts während der Betriebsphase sind im Sinne der

Vorsorge folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, sofern sie verhältnis

mässig und wirtschaftlich tragbar sind:

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bei der Endsortierung (Wasch-/Siebanlage) ist analog den übrigen Anlageteilen

der stationären Anlage eine Einhausung vorzusehen (Sandwichfassade R'w > 25

dB);

bei der Betonanlage ist im Bereich Beladung LKW auf der Westseite im Ausmass der Länge und Höhe der Fahrmischer eine Abschirmung (Wand) als Lärmschutz vorzusehen;

die auf dem Gelände eingesetzten Baumaschinen und Transportfahrzeuge ha

ben dem anerkannten Stand der Technik (MaLV) zu entsprechen;

die Einhaltung der Ruhezeiten über Mittag ( 1 2 - 1 3 Uhr) und während der Nacht ( 1 9 - 0 7 Uhr) ist auch im regulären Betrieb (Betriebsphase) zu berücksichtigen;

bei der weiteren Planung und für den Betrieb sind die Schallleistungspegel (Lw) der Anlagen, Maschinen und Geräte gemäss Lärmprognose (Anhang 5) als ma ximal zulässige Emissionen zu berücksichtigen; und

bei einer Dauer der lärmintensiven Arbeiten (Abbau/Bohrhammer) im regulären

Betrieb (Betriebsphase) von mehr als zehn Tagen pro Jahr bzw. bei Überschrei

tung der Planungswerte im Betrieb sind weitergehende Massnahmen vorzuse hen.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Die am 19. Juli 2020 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 4.18bis ,

2.

Der Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago" vom 19. Juli

4.18ter, 4.19, 6.1bis und 6.1ter) wird genehmigt.

2020 wird im Sinne der Erwägungen mit folgenden Auflagen und folgendem

Hinweis genehmigt: a)

Die jeweils abgeschlossenen Abbauetappen sind umgehend zu renaturie ren. Die Fristen für die Wiederherstellungen sind in den noch einzuholen den BAB-Bewilligungen festzulegen. Die letzte Frist darf den 31. Dezem

ber 2035 nicht überschreiten.

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b)

Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die BAB-Bewilligung für die

Deponie "Centro inerti Motta da Miralago" mit einer Auflage zur Sicherung

des Projekts "Höherstau Lago Bianco" zu verknüpfen sein wird. 3.

Der Piano generale delle strutture 1:1000 "Centro inerti Motta da Miralago" und der Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da

Miralago", beide vom 19. Juli 2020, werden genehmigt. 4.

Der Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago" vom 19. Juli 2020 wird im Sinne der Erwägungen als Zwischenergebnis zur Kenntnis

genommen. 5.

6.

Die Rodungsbewilligung des Dipartimento infrastrutture, energia e mobilitä vom

15. Januar 2021 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Beschluss eröffnet.

Der Gemeindevorstand Brusio wird angewiesen, den wesentlichen Inhalt des

Dispositivs des vorliegenden Genehmigungsbeschlusses öffentlich bekannt zu

geben. Diese Bekanntgabe hat in den gleichen Publikationsorganen wie die Be

kanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 19. Juli 2020 zu er

folgen. Im Publikationstext ist darauf hinzuweisen, dass der Genehmigungsbe

schluss bei der Gemeinde eingesehen werden kann und dass gegen darin ent

haltene Auflagen innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (BR 370.100) beim Verwal

tungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden kann. 7.

Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Be schwerdefrist an das Verwaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröff

nung des vorliegenden Beschlusses. 8.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der entsprechende Bewilligungsentscheid vorbehalten.

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wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlus

9.

Das Amt für Raumentwicklung

10.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs

ses nötigen Kennzeichnungen in den graphischen

plandaten

Auszügen vorzunehmen.

nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. Dabei

ist zu berücksichtigen, dass Nutzungsplanfestlegungen erst dann als definitiv

rechtskräftig betrachtet werden können, wenn gegen den entsprechenden G e

nehmigungsbeschluss innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum waltungsgerichtsbeschwerden eingereicht

werden bzw. wenn allfällige Verwal

tungsgerichtsbeschwerden abgewiesen worden sind. 11.

Mitteilungen: Reqierunqsbeschluss und Rodunqsbewilliqunq

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keine Ver

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Nur Rodungsbewilligung

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. Mario Cavigelli

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin