Quartierplan Plaun Senda / Sogn Murezi
Procédure de plan de quartier · Domleschg
Document
- Numéro
- 00.GDEf1
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Domleschg
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 12 déc. 2000
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3671_B_QP_PlaunSendaSognMurezi_Platzhalter.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
3671_B_QP_PlaunSendaSognMurezi_Platzhalter.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Domleschg, Fraktion Tomils
Quartierplan Plaun Senda / Sogn Murezi Beschluss des Gemeindevorstandes vom 12.12.2000 (Art. 19 KRVO)
Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als
Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.
3671_V_QP_PlaunSendaSognMurezi_Bestimmungen.pdf
POLITISCHE GEMEINDE 7418 TUMEGL/TOMILS QUARTIERPLANUNG „PLAUN SENDA/ SOGN MUREZI“ QUARTIERPLANBESTIMMUNGEN
{Revision der Quartierplanbestimmungen vom 12. Dezember 2000)
Alte Parz. Nr.
Eigentümer/Besitzer
52
Neue Parz. Nr. 52
438
438
Afficher tout le texte
439
439
441
441
442 [446
446 1 640
447
447
440
443 1.443.11443.2
448
449
440
4431618
448
448
450 / 1000 1000.1/ 1000.2
450 1 450.1
452
452
597
597
610 (Baurecht auf 451)
(610)
638
638
451
Quartierplaner/ Architekt:
451
Carl Frischknecht dipl. Arch. HTL Crutta-Sura 7418 Tumegl/Tomils
ERLÄUTERUNGEN- BESONDERE VORSCHRIFTEN + BESTIMMUNGEN
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Zielvorstellungen der Grundeigentümer Anlass und Zielsetzung des Quartierplanes Quartierplanperimeter, Grundeigentümer, Landumlegung Flächenausscheidungfür das öffentliche Verkehrsnetz Landumlegung und Neuparzellierung Gestaltungs- und Bauvorschriften Gebäudeplazierung Parzelienteilung innerhalb der Neuzuteilung Grenz- und Gebäudeabstände Gebäudehöhe Dachvorschriften Ausnützung Gestaltungskonzept Umgebungsgestaltung Archäologieschutzzone Erschliessungskonzept Erschliessungsstrasse Fussgängerverbindung Parkierung Erschliessung Ver- und Entsorgungsleitungen Bau- und Ausführungsetappen Besondere Bestimmungen zum Quartierplan Kostenübernahme durch Gemeinde Tumegl/Tomils Übernahme der Parzellen für öffentliche Verkehrserschliessung durch die Gemeinde Tumegl/Tomils .3 Erstellung und Unterhalt der öffentlichen Quartierstrasse und der Ver- und Entsorgungsleitungen 1.9.4 Anschlussgebühren 1.9.5 Separate Vereinbarung für Landabtausche 1.10 Kostenverteiler 1.10.1 Quartierplankosten 1.10.2 Erstellungskosten der Erschliessung
.__PLANBEILAGEN 2.1 Quartierplan mit Bestand 2.2 Erschliessungsplan Verkehrsnetz 2.3 Landumlegungs- und Parzellierungsplan 2.4 Bauflächenplan 2.5 Ent- und Versorgungsplian, Werkleitungen
Mst. 1: 500 Mst. 1: 500 Mst. 1: 500 Mst. 1: 500 Mst. 1: 500
1.0
Zielvorstellungen der Grundeigentümer
Damit die Anliegen und Wünsche der Eigentümer im Quartierplan ihren Niederschlag finden, wurde vorgängig der Planung bei den Eigentümern eine schriftliche Umfrage überihre Zielvorstellungen betreffend der wichtigsten Quartierbestandteile vorgenommen. Die Auswertungen ergaben zusammengefasst folgende Resultate: Fragen an Grundeigentümer
mehrheitlicher Wunsch oder
Aussage der
Grundeigentümer
Bestehen Bauabsichten ?
Es sind keine Bauabsichten
kurz- mittel- oderlangfristig geplant.
Sind Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser geplant ?
Mehrheitlich besteht der Wunsch nach Einfamilienhäuser
Wie soll die Parkierung (privat Eine zentrale Parkierung wie und allgemein) gelöst werden ? z.B. eine unterirdische Sammelgarage wird von allen
Eigentümern abgelehnt.
Wird ein Quartierplatz oder allgemeine Spielplätze gewünscht ?
Gemeinschaftlich genutzte Plätze, wie z.B. Quartierplatz oder Spielpiatz wird von allen Eigentümer abgelehnt und als nicht notwendig erachtet.
Wie sollen die bestehenden Parzellen, verkehrstechnisch erschlossen werden ?
Die Mehrheit der Grundeigentümersieht die Erschliessung der Parzellen von der bestehenden Dorfstrasse.
Auswirkungen auf die Quartierplanung
Entwicktung des Quartiers
von Süd
nach Nord in Etappen. Realisierung der Infrastruktur entsprechend Bedarf in kleinen Etappen. Die Baufenster zeigen eine Ausdehnung der maximalen Grundgeometrie. Die Gebäudevolumen und Gebäudeabstände innerhalb der Baufenster richten sich nach dem Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils resp. werden im vorliegenden Quartierplan separat eregelt. Die Parkierung wird auf jedem Grundstück eigenständig organisiert. Die Archäologiezone wird in Verbindung mit der Schutzbaute als Gemeinschaftsbereichöffentlicher Platz - organisiert und gestaltet. Die Erschliessungsstrasse kann als Wohn-Spieistrasse gestaltet werden. Sie wird zum öffentlichen gemeinsamen ungsraum. Diesem Wunsch kann nicht entsprochen werden. Die Zufahrten auf die Grundstücke würden zu unübersichtlich. Der Ortskern würde durch die geplante neue Strasse kaum entlastet werden. Durch den Niveauunterschied Strasse, Gelände, könnten die
Parzellen nicht direkt
befahren und bewirtschaftet werden.
1.1
Anlass und Zielsetzung des Quartierplanes
Der Quartierplan soll die Voraussetzung für eine architektonisch und ortsbauliche einwandfreie Gesamtüberbauung schaffen. Er soll garantieren, dass die Masstäblichkeit der Baukörper und die Gebäudeformen dem Charakter des Ortes entspricht. Er regelt die Verkehrserschliessung, die Landumlegung und Neu-Parzellierung, die bebaubaren Flächen, die Leitungsführung der Werkleitungen (Ent- und Versorgung) und legt die gestalterischen Rahmenbedingungen, die über die geltende Bauordnung hinausgehen,fest. Gestalterische Rahmenbedingungendie über die geltende Bauordnung und Gesetze hinausgehen und die zwingend einzuhalten sind werden fett und kursiv geschrieben. 1.2
Quartierplanperimeter, Grundeigentümer, Landumlegung
Der Quartierplan gilt für den gesamten Quartierplanperimeter, wie im Plan Nr. 2.1 „Quartierplan mit Bestand“ eingetragen. Quartierplanperimeter = rot umrandete Grundfläche. Er umfasst folgende Parzellen: Parz. Nr.
Grösse m2 (911)
davon in Bauzone 332
Total
* 11'588
* in Gesamtfläche ist von der Parz. 52 nur der Bauzonenanteil von 442 m2 enthalten
Das Quartierplangebietliegt in der Bauzone W1 und beträgttotal 11'588 m2. Die Parzelle 436 (Teilparzelle) ist im Besitze der Gemeinde Tumegl/Tomils. Ihre Grösse beträgt total 1066 m2. Diese Parzelle bleibt im Quartierplan unberücksichtigt, da sie nicht direkt in das Quartierplangebietintegriert ist und
keine unmittelbaren Einflüsse auf das Gebiet hat.
QUARTIERPLANPERIMETER
1.3
Flächenausscheidung für das öffentliche Verkehrsnetz
Ein Teil des Quartierplangebietesist überbaut und verkehrstechnisch erschlossen. - Parz. 52, - Parz. 438, - Parz. 439 - Parz. 440, - Parz. 441, - Parz. 597 Diese Parzellen werden zur Verteilung der Verkehrsfläche auf das Umlegungsgebiet nicht hinzugezogen. Die Parzelle 450 bleibt wegenihrer geringen Grösse unberücksichtigt. Die Parzelle 449 ist entgegen dem Zonenplan vom 15.06.1990 ebenfalls neu der Archäologiezone zugeordnet worden und wird ebenfalls nicht mit einbezogen.
Die Verkehrsflächen werden von den nachstehenden Parzellen anteilmässig ihrer Grösse in Abzug gebracht. Ausnahmenbilden die Parzellen 448, 451 und 452. Diesen Parzellen wird auf Grund der neu geplanten Meliorationsstrasse (Parz. 450.1) ein zusätzlicher Anteil für die Verkehrsfläche abgezogen. Diese Flächenabzüge sind im Kostenverteiler (Art. 1.10 ff) nicht berücksichtigt. Die entsprechenden Fiächenabtausche werdenin einer, zwischen den betroffenen Grundeigentümern, separaten Vereinbarung geregelt. Für das gemeinsame Verkehrsnetz, Strasse und Fusswege, wird gemäss Planbeilage 2.2 Erschliessungsplan Verkehrsnetz, eine Fläche von ca. 870 m2 ausgeschieden, ca. 536 m2 für die Quartierstrasse (Parz. 450) und ca. 334 m2 für die Meliorationsstrasse (Parz. 450.1). Für die Parzellen 443, 446, 447, 618 und 640 wird total eine Fläche von ca. 625 m2 (im Verteilschlüssel mit * bezeichnete Flächen)für die Erschliessung des Verkehrsnetzes in Abzug gebracht. Dies ergibt einen Anteil von ca. 12.84 %. Dieser Anteil von ca. 12.84 % ist im Kostenverteiler (Art. 1.10 ff) ebenfalls für die Parz. 448 und 452 angewendet. 5
Verteilerschlüssel_Flächenausscheidung Verkehrserschliessung Grösse Fläche m2
Grösse Fläche m2
GELB 911, in Bauzone 442
HELLBLAU
AusglelchsFiäche gem. Sep. Vereinbarung
Antell Varkehrs-
erschl. m2 GRAU
Netto
Gr. Fläche m2
442
8
Eigentümer Besitzer
332
332
8
Parz. Nr.
1626
1626
458
4421
502 / 301 =
(443.1)
(2075) (1434)
(443.2) 447
"64.5/38.5 =*103 “451
(267) (184)
7
- 180 449
- 610
513
451
(1808) (1250)
392 116
- 102
700
Archäologiezone 536 öffentliche Fläche 510
-24
116
762
597
610 (Baurecht auf 451)
166
166
334
450.1 Total
3969
7619
11588
SYSTEMSKIZZE FÜR FLÄCHENAUSCHEIDUNG
E venkunnsrLacche
El rAnzeLLan wirt FLABCHENAUSSCHEIDUNG Ü rarzei.ıan onnE FLAECHENAUBSCHEIDUNG
1.4
Landumlegung und Neuparzellierung
Die Parzellen 52, 438, 439, 440, 441, 597 sind zum Teil bebaut und verkehrstechnisch erschlossen. Die Bebaubarkeit und Platzierung der noch nicht konsumierten BGF ist gewährleistet. Diese Parzellen bleiben in Grösse und Geometrie bestehen. Die Parzelle 449 wird als Archäologieschutzzone ausgeschieden. Die Grösse und Geometrie wird angepasst. Diese Parzelle erhält einen grösseren Verkehrsflächenabzug (116 m2 / Sollabzug 84 m2). Zu dieser Parzelle wird eine Fläche von ca. 306 m2 zugeschlagen. Die Bedingungen und Konditionen für den Zuschlag der Mehrfiäche von ca. 306 m2 wird in einer separaten Vereinbarung mit den betroffenen Grundeigentümern, geregelt. Die Parzelle 450 wird zum Anteil Meliorationsstrasse, Neuzugang und Zufahrt zur Archäologiezone und dem Schutzbau. Sie wird dem öffentlichen Verkehrsnetz angegliedert.
Die Parzellen 442, 443, 446, 447, 448, 451, 452 werden wo notwendig zusammengelegt und entsprechendihrer neuen Grösse - eingebrachte Fläche, abzüglich Flächenausscheidung für das öffentliche Verkehrsnetz - neu gebildet. Die ursprüngliche Lage der Parzellen im Quartierplangebiet wird grundsätzlich soweit vertretbar beibehalten.
Die Berechnungender Flächenausscheidung für das öffentliche Verkehrsnetz basieren auf der Plangrundlage Nr. 2.2 Erschliessungsplan Verkehrsnetz. Werdenbei der Vermessung oder dem Bau der Quartierstrasse kleinere Korrekturen der Grundstücksgrössen und Grundstücksgeometrie notwendig, werdendiese direkt bei den betreffenden Grundstücken vorgenommen, insofern die Bebaubarkeit der Parzellen beibehalten werden kann. Die finanzielle Entschädigung ist gemäss der dannzumaligen amtlichen Schätzung auszurichten. Werden grössere Parzellenkorrekturen notwendig werden diese im Verhältnis der eingebrachten Grundstücksgrösse, oder in einer Quartierplanänderung vorgenommen.
BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSTEILUNG
NEUZUTEILUNG
1.5
Gestaltungs- und Bauvorschriften
Soweit der Quartierplan nicht ausdrücklich etwas Anderes vorsieht gelten die Bestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Tumegl/Tomils WohnzoneI (Wi) Die Grenzabstände gegendie, an den Quartierplan angrenzenden Parzellen entsprechen den Vorschriften des Baugesetzes Wohnzone| (WI) Innerhalb des Quartierplanes sind die Abstände durch die Planbeilage Nr. 2.4 „Bauflächenplan“geregelt. Die Gebäude sind innerhalb dieser Baufenster für Hauptbauten und Nebenbauten zu stellen. Die Grenz- und Gebäudeabstände für Haupt- und Nebenbauten innerhalb der Baufenster richten sich, bis auf die nachstehend unter Art. 1.5.3 aufgeführten Ausnahmen nach dem Baugesetz der Gemeinde Tumegi/Tomils, (W I)
1.5.1 Gebäudeplatzierung
Die Lage der Haupt- und Nebenbauten und das maximale Ausmass der
bebaubaren Fläche wird durch die Planbeilage Nr. 2.4 „Bauflächenplan"
festgelegt.
1.5.2 Parzellenteilung innerhalb der Neuzuteilung Grundsätzlich ist die Parzelleneinteilung wie im Plan Nr. 2.3 „Landumiegungs - und Parzellierungsplan“ eingezeichnet, gegeben. Die zum heutigen Zeitpunkt bereits vorgesehene neu Parzellenteilung der Parz. 443 (siehe Strich-Punkt-Strich Linie) im Plan Nr. 2.3 „Landumlegungs und Parzellierungsplan“, kann ohne Zustimmung der Grundeigentümer des Quartierplanes oder der Baubehörde der Gemeinde Tumegl/Tomils vorgenommen werden. Sämtliche weitere Grenzänderungen respektive Parzellierungen bedürfen der Zustimmung der Baubehörde der Gemeinde Tumegi/Tomils.
1.5.3 Grenz- und Gebäudeabstände
Die Grenz- und Gebäudeabstände zu den, an den Quartierplan angrenzenden Parzellen richten sich nach dem Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils. Für Mehrnutzungeninnerhalb der zulässigen BGF der Parz. 438, 439, 441, 447, 451 und 597 gilt ebenfalls das Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils,
Die Parz. 449 wird als Archäologieschutzzone ausgeschieden. Die Bebaubarkeit der Parz. richtet sich gem.Art. 1.6 der
Quartierplanbestimmungen.
Die Grenz- und Gebäudeabstände innerhalb der Bauflächenfenster für Haupt — und Nebengebäudeder Parz. 52, 440, 443 und 618 sind ebenfalls gem. Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils anzuwenden. Für die Parz. 443 (nur Anteil angrenzend an Parz. 448), 446, 448 452 und 640 gelten die nachstehenden Abweichungen zum Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils. Anteil Parzelle 443 (angrenzend an Parz. 448)
Der südwestliche Anteil der Parz. 443 im Masse von ca. 750 m2 wird zwingend der Parz. 448 zugeschlagen. (Bebaubarkeit der Parz. 448). Für die neue Parz. 448 im Gesamtmass von ca. 1142 m2 entsteht ein neues Bauflächenfenster für Haupt- und Nebengebäude. Falls innerhalb des neuen Baufensters 2 getrennte Gebäude erstellt werden, muss der
Gebäudeabstand zwischen den beiden Gebäuden mindestens 6.00 m betragen. Weitere baugesetzliche Vorschriften, z. B. der Kantonalen Feuerpolizei müssen jedoch eingehalten werden. Für die Grenz - und Gebäudeabstände zwischen der neuen gemeinsamen Grenze der Parz. 443 und 448 gilt ebenfalls das Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils. Parzelle 446 und 640
Die Parz. 446 und 640 gehören demselben Grundeigentümer. Auf Wunsch des Grundeigentümers wird eine Parzellteilung (Parz. 446 und Parz. 640) vorgenommen. Grundsätzlich gelten die Masse der Bauflächenfenster für Haupt - und Nebengebäude. In Abweichung zum Baugesetz der Gemeinde Tumegi/Tomils betragen die Grenzabstände resp. die Gebäudeabstände für Haupt - und Nebengebäude zur gemeinsamen Grenzeje 2.00 m. Die Parz. 446 und 640 können ohne Zustimmung der Grundeigentümer des Quartierplanes oder der Baubehörde der Gemeinde Tumegl/Tomils zusammengelegt werden. Entsprechend werden die Bauflächenfenster zusammengeschlossen. (Siehe gestrichelte Linien im Plan NR. 2.4 „Bauflächenplan“). In diesem Falle gelten innerhalb des neuen Bauflächentensters die Grenz - und Gebäudeabstände des Baugesetzes der Gemeinde Tumegl/Tomils.
10
Parzelle 452
Falls innerhalb des Baufensters der Parz. 452, 2 getrennte Gebäude erstellt werden, muss der Gebäudeabstand zwischen den beiden Gebäuden
mindestens 4.00 m betragen.
Weitere baugesetzliche Vorschriften, z. B. der Kantonalen Feuerpolizei
müssen jedoch eingehalten werden.
1.5.4 Gebäudehöhe Sie unterliegt grundsätzlich den baugesetzlichen Bestimmungen. Falls auf der Parz. 452, 2 getrennte Gebäude erstellt werden, kann das
Gebäude im südlichen Bereich mit einer max. Gebäudehöhe von 814.00 m.ü.M. erstellt werden.
1.5.5 Dachvorschriften Sämtliche Hauptgebäude sind mit Satteldächer auszuführen. Dachneigung gemäss Baugesetz 35 - 65 %. Die Firstrichtungen sind, um die Einbindung der "Neubauten"in die bestehenden Baustrukturen zu gewährleisten, nach Möglichkeit zum „Tal“ auszurichten. {Nordost — Südwest) Die Firstrichtung für das 2. Gebäude auf der Parz. 452 im südwestlichen Bereich sollte nach Möglichkeit „parallel zum Hang“ ausgerichtet werden. (Nordwest — Südost) An- und Nebenbauten, wie Balkone, Geräteschöpfe und Garagen können mit Flachdächer ausgebildet werden. Garagedächer können extensiv begrünt und als Dachterrasse genutzt werden. Zur Belichtung der Dachgeschosse können kubische Lukamen mit flach geneigtem Schleppdacherstellt werden. Die Grösse der Lukarmnen ist nach dem Baugesetz der Gemeinde Tumegi/Tomils auszuführen.
1.5.6 Ausnützung
Für das Quartierplangebiet wird die zonenkonforme Bruttogeschossfläche (BGF) beansprucht. (WohnzoneI, Ausnützungsziffer = 0,5). Die max. zur Verfügung stehende BGF pro Grundstück kann aus der nachstehenden Tabelle ersehen werden.
11
Parz. Nr.
439
Eigentümer Besitzer
Grösse Fläche m2
911, in Bauzone 442
Anteil Erschl. m2
Netto Fläche m2 442
05
166
1626
1629
0.5
814.5
0.5
229.5
05
502 + 301 =803
64.5. 738.5
(443.2)
& &
451
(267) (184)
(180)
447
71
116 (306)
(70072) = 350
0.5
1808 (1250) 484
05
513 116
(-24)
178
05
242
05
1%
Ärchäologie
(843)
Schutzzone
-610
28
Strassenantell
510
0.5
762
05
381
0.5
242,5
597
Baurschtsparzalle
610
{Baurecht
auf 451) 618
221
332
(443.1)
451
0.5
verfügbar BGF m2
332
441
442/446
0,5
Anteil 443
Anteil 443
1250
0.5
Übernahme
166 Anteil 442/446
625
0.5
Anteil 442/446
Böschung Schönfeld 176 Strassenantall
TOTAL
9712
11588
4856
{ ) = Interner Landabtausch. Die entsprechenden Flachenabtausche werden in einer separaten Vereinbarung unter den betroffenen Grundeigentümern geregelt. 12
Geringfügige Umverteilungen und Transfer von BGFinnerhalb des Quartierplanes, sind zulässig. Die Grundstücke 438, 439, 441, 447 451 und 597 sind bebaut, die nicht konsumierte BGF kann in Erweiterungsbauten oder Neubauten entsprechend dem Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils, bis zur Ausschöpfung der zulässigen BGF ergänzt werden. 1.5.7 Gestaltungskonzept
Der Richtplan gilt ats Wegleitung und Anhaltspunktfür zukünftige Planungen auf den einzelnen Grundstücken und entspricht grundsätzlich dem Baugesetz der Gemeinde Tumegi/Tomils. Lage des Quartierplangebietes bezüglich der umgebenden Bebauung und Landschaft Das Quartierplangebiet liegt exponiert im Ortsbild, nördlich oberhalb angrenzend an den Ortskern. Das muldenförmige, sich nach Süd-Westen neigende und öffnende Wiesengelände mit Obstbaumbestand prägt das Quartierplangebiet. Platzierung des Bauvolumens- Siedlungsstruktur Die exponierte Lage und die Nähe zum gewachsenenOrtskern verpflichtet zu einer einfachen, zurückhaltenden und masstäblichen Bebauungsstruktur. Einfach strukturierte Baukörper werden entsprechend der Neuzuteilung in zwei Reihen in den Wiesenhang gestellt. Ausrichtung und Stellung orientieren sich an der Topographie und der weiträumigen Umgebung. Die Einbindung in die bestehende Siedlungsstruktur wird durch Verwendung der Formsprachelandwirtschaftlicher Ansiediungen erreicht. einfache Baukörper einfache zweckmässige Konstruktion Situierung und Ausrichtung entsprechend Geländeneigung und Besonnung Balkone, Veranden, Wintergärten, Geräte-Schöpfe etc. Gebäudegestaltung Die nachstehend angegebenen Materialien gelten als Anregung für die Detailprojektierung. Fassaden: Mauerwerk verputzt oder Holzverschalung ev. beides kombiniert. Fenster und Hauptdächer: In Holzkonstruktion Dächer mit Tonpfannendeckung- rotbraun Dachaufbauten wie Lukamen: In einfacher kubischer Form. (Gemäss Baugesetz zusammen max. 1/4 der Fassadenlänge.) 13
1.5.8 Umgebungsgestaltung
Grundsätzlich orientiert sich die Gestaltung der Freiflächen und die Bepflanzung an den weiträumig vorhandenen Umgebungsstrukturen. Die Wegführungen, Zugänge und Vorplätze ordnen sich der bestehenden Topographie unter. Es sollen möglichst keine Stützmauern und Veränderungen dernatürlichen Geländestrukturen vorgenommen werden. Die Erschliessungsstrasse kann mit Bäumen als übergeordnete, verbindende Umgebungsstruktur beidseitig alleenartig bepflanzt werden. Die Parzelle 449 kann in Verbindung mit der Schutzbaute als öffentlicher Bereich ausgestaltet werden.
1.6
Archäologieschutzzone
Auf ihr dürfen nur Schutzbautenfür die zukünftige Sicherung der Ausgrabungen erstellt werden. Die Schutzbauten unterliegen nicht den baugesetzlichen Bestimmungen. Sie beschränken sich jedoch auf das vom Archäologischen Dienst Graubünden, der kath. Kirchgemeinde Tumegl/Tomils und der Politischen Gemeinde Tumegi/Tomils zu bestimmende Bauvorschriften.
1.7
Erschliessungskonzept
1.7.1 Erschliessungsstrasse Die Erschliessungsstrasse wird von allen Verkehrsteilnehmern, Fußgängern, Velos und Autos, gleichrangig genutzt. Sie kann zur Wohn- und Spielstrasse gestaltet resp. genutzt werden. Die Erschliessungsstrasse hat primär folgende Kriterien zu erfüllen: Optimale Lage bezüglich Bautiefen und Anbindung an das bestehende und geplante Verkehrsnetz. Ausnahmeregelung der Verkehrserschliessung Für die Parzelle 446 kann der Gemeindevorstand für die Verkehrserschliessung eine Ausnahmebewilligung erteilen. Jedoch muss von dem Grundeigentümer der Nachweis für das zwingende Bedürfnis für eine Verkehrserschliessung von der best. Dorfstrasse (Plaun Senda) erbracht werden. Dasallfällige Erteilen einer Ausnahmebewilligung entbindet den Grundeigentümer nicht von der Beteiligung an den Erstellungskostenfür die Erschliessung. 14
1.7.2 Fussgängerverbindung
Das Quartier wird im Nordwesten durch einen Fusswegean die Dorfstrasse angebunden. Dieser Fussweg wird in der Quartiererschliessung eigentumsmässig ausgeschieden. (Siehe Plan Nr. 2.2 „Erschliessungsplan Verkehrsnetz‘). Dieser Fussweg wird zu einem späteren Zeitpunkt als die Erschliessungsstrasse erstellt. 1.7.3 Parkierung
Die Parkierung erfolgt auf dem jeweiligen Grundstück. Sammelgaragen können bei Einigkeit der betreffenden Grundeigentümer innerhalb der Bauflächenfenster, unter Einhaltung des Baugesetzes der Gemeinde Tumegl/Tomils erstellt werden. Aus der unten nachstehenden Tabelle kann die erforderliche Anzahl Parkplätze bei einer vollen Ausnutzung der BGF, bezogen auf die entsprechenden Grundstücke ersehen werden: Gemäss Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils ist pro 80 m2 Nettogeschossfläche ein Parkplatz zu erstellen. Die genaue Anzahl Parkplätze wird mit dem entsprechenden Baugesuch von der Baubehörde der Gemeinde Tumegl/Tomils, gem. dem Baugesetz festgelegt.
Parzelle
Max. Anz.
3
438 439
441 443 447 448 450
61
638 640
.1 TOTAL
Auf den bereits bebauten Grundstückenist bei einer Vergrösserung / Erweiterung der bestehenden Bauten die Parkierung entsprechend der Erweiterung zusätzlich, gem. dem Baugesetz der Gemeinde Tumegl/Tomils zu erstellen. 15
1.7.4 Erschliessung Ver- und Entsorgungsleitungen Die Erschliessung mit Ent- und Versorgungsleitungen (Abwasser, Meteorwasser, Trinkwasser, Elektrizität und Telefon erfolgt gemäss dem Plan Nr. 2.5 „Ent- und Versorgungsplan, Werkleitungen‘. Die eingezeichneten Leitungensind als Prinzipschema gedacht und nicht „lagegenau“. Die genaue Lage sowie die Höhenlagen sind aus den Plänen des ausgeführten Bauprojektes zu entnehmen. Diese Angaben können nach dem definitiven Verlegen der Werkleitungen bei der Gemeinde Tumegli/Tomils angefordert werden. Die bestehenden Leitungen im Quartierplangebiet werden dem Gesamterschliessungskonzept untergeordnet und entsprechend verlegt resp. an die neuenLeitungsführungen angepasst.
1.8 Bau- und Ausführungsetappen Der Quartierplan sieht die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung grundsätzlich von Süden nach Nordenvor.
1.9
Besondere Bestimmungen zum Quartierplan
41.9.1 Kostenübernahme durch Gemeinde Tumegli/Tomils Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 1999 wurdefestgelegt, dass die Erschliessung der öffentlichen Quartierstrasse sowie die Erstellung der öffentlichen Ent- und Versorgungsleitungen (Werkleitungen) als Feinerschliessung des Quartiers Plaun Senda / Sogn Murezi, gelten. Die Gemeinde beteiligt sich mit 30% an den Erstellungskostenfür die öffentlichen Verkehrsanlagen und den öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. 1.9.2 Übernahme derParzellen für öffentliche Verkehrserschliessung durch die Gemeinde Tumegi/Tomils. Mit dem in Kraft treten des Quartierplanes resp. der Revision des Quartierplanes gehendie Parzelle 450 (ca. 536 m2) und die Parzelle 450.1 (ca. 334 m2) für öffentliche Verkehrserschliessung in Eigentum der Gemeinde Tumegl/Tomils über. Die Gesamtfläche für die Verkehrserschliessung beinhaltet ca. 870 m2.
16
1.9.3 Erstellung und Unterhalt der öffentlichen Quartierstrasse und Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Gemeinde Tumegl/Tomils erstellt die öffentliche Quartierstrass sowie die Verund Entsorgungsleitungen. Die Restkosten (Kosten nach Abzug des 30 % Anteiles der Gemeinde Tumegi/Tomils) werden den Eigentümern, die sich im Quartierplanperimeter befinden gemäss den unter Punkt 1.10 aufgeführten Kostenverteilern in Rechnung gestellt. Der Unterhalt der öffentlichen Quartierstrasse und der Ver- und Entsorgungsleitungen wird durch die Gemeinde Tumeg!/Tomils besorgt. Die durch den Unterhalt entstehenden Kosten werden ebenfalls von der Gemeinde getragen. 1.9.4Anschlussgebühren Anschlussgebührenfür Bauten die erstmals an die Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde angeschlossen werden, haben die Grundeigentümer eine einmalige Anschlussgebühr gem. den dannzumaligen Gebührenreglementenzu entrichten. 1.9.5 Separate Vereinbarung für Landabtausche Auf Grund der neuen Linienführung der Meliorationsstrasse (Parz. 450.1) sind zum Teil grosse Änderungenin den Parzellenflächen und der Parzellengeometrie notwendig geworden. Dies betrifft im Besonderendie Parzellen: 450.1 (Strassenfläche Meliorationsstrasse), 448, 449, 451(610) und 452 Die Flächenabtauscheinnerhalb der oben aufgeführten Parzellen werden mit den entsprechenden Bedingungen und Konditionenin einer separaten Vereinbarung, mit den betroffenen Grundeigentümern, geregelt.
17
1.10 Kostenverteiler
Der Quartierplan legt die Verteilung der Kostenfest. An den bestehenden Kostenverteilern des Quartierplanes vom 12. Dezember 2000 wird festgehalten. Diese Kostenverteiler bleiben auch nach der Quartierplanrevision bestehen. Wie in Art. 1.9.5 aufgeführt, werden die Grundeigentümer des Quartierplanes die von der Änderung der Meliorationsstrasse betroffen sind, die Flächenabtausche in einer separaten Vereinbarung regeln. Generell werden folgende Kosten unterschieden: A) Quartierplankosten: (Nach effektivem Ergebnis ca. .1 Bebauung .2 Aussenraum .3 Ent- und Versorgung .4 Grundeigentum
Fr. 37'000.00)
Anteil OP ca. Anteil QP ca. Anteil QP ca. Anteil OP ca.
Fr. 11'400.00 Fr. 12'900.00 Fr. 5'900.00 Fr. 6'800.00
‚5 Nebenkosten zum Quartierplan ca. (Grundbuchamt, Geometer u. Kopien)
Fr. 15'000.00
Kostenverteiler nach Verteilschlüssel Art. 1.10.1
B)
Erstellungskosten der Erschliessung (Gesamtkosten nacheffekt. Aufwand) .1 Erstellung der Quartierstrasse .2 Erstellung der Ent- und Versorgungsleitungen, Werkleitungen Kostenverteiler nach Verteilschlüssel Art. 1.10.2
C)
Vermessungs- und Grundbuchkosten ( Gesamtkosten nacheffekt. Aufwand) .1 Anteil Vermessungskosten ‚2 Grundbuchamtskosten Kostenverteiler nach Verteilschlüssel Art. 1.10.1 „Anteil Grundeigentum“
18
1.10.1 Quartierplankosten Eigentümer Besitzer
Nouzutellung m2
Bebauung
Ent- und Versorgung Anteil in % Anteli in %
Aussenraum
Anteil in %
Nebenkosten
442
Antell in %
41%
442
44%
332
332
33%
22
31%
1792
1732
178%
17932
168%
442
442
6.85%
46%
43%
459
465%
43%
700
69%
115%
700
66%
1808 1250
295% 20.4 %
(3058) 1808 1250
17.0% 11.7%
572
94%
572
54%
537
537
50%
28
28
03%
10,8%
700
1808 1250
278% 192%
(3058) 1808 1250
572
88%
972
700
700
(3058) 1808 1250
(3058)
572
74%
125%
(3058)
323% 22,3% 87%
786
788
121%
788
179%
12590
102%
12,4% 48%
572
510
14,0%
700
(3058)
5.7%
79%
50%
510
83%
510
48%
786
78%
786
129%
786
74%
465%
45%
10644
100.0
10079
6110
BETEILIGT AM: ENT-UNG VERBORGUNG
BETEILIGT AR: ENT-UND VERSORGUNG
BETEILIOT AN: ENT: UND
VERBORGUNG
GRUHDEIGENTUM BETEILIGT AM: EHT-UND VERBORGUNG |
BEBAUUNG IAUSZENRAUM
|ORUNDEIGENTUM
13
46%
510
597
Total
Grundelgentum Antell in %
109.0
10644
100.0
1.10.2 Erstellungskosten der Erschliessung Parz.Nr. Eigentümer Besitzer
Verkehrs notz
Anteil %
Erschliessung Ent- u.
Versorgung
52
Antell %.
438
332
43%
440
459
59%
441
459
59%
700
115%
700
90%
(3058) 1808 1250
296% 204%
(3058) 1808 1250
232% 16.1 %
572
9,4%
572
74%
510
3,3%
786
129%
786
19.1 %
485
62%
3
57%
Ede] $
442
400,0
ga 8 88
484
79%
597
Total
6110
ser
LIGOTANı
100,0
484
6.2%
ENT-UND VERZSORGÜHGSLEITUNGEN
BETELIETAN:
ENT-UNG VEREGMGUNGBLEITUNGEN + VERKEHRBENETZ
BETEILIGOTAHNI
VERKEMRENETE
Quartierplanrevision wurde vom Gemeindevorstand zuhandender öffentlichen Auflage verabschiedet am:
18. März 2002
Öffentliche Auflage vom:
21. März 2002 - 20. April 2002
Einsprachen behandelt am:
Keine Einsprachen eingegangen
Planungsmittel bereinigt und mitgeteilt am:
Keine Planungsmittel bereinigt
Vom Gemeindevorstand erlassen am:
Montag, den 22. April 2002
Gemeinde Tumegl/Tomils Der Aktuar:
Der Gemeindepräsidept:
Der Quartierplaner/Architekt: Carl Frischknechtdipl. Arch. HTL Crutta-Sura 7418 Tumegl/Tomils Der Quartierplaner/ärchitekt
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Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération