Teilrevision Gewässerraumzone Schlappinbach, Ober Ganda

Plan d'affectation, réglementation de base · Klosters

Document

Numéro
22.429
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Klosters
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
10 mai 2022

Carte

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Fichiers

3871_B_OPTR_Gewaesserraumzone_Schlappinbach_RB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Il II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

10. Mai 2022

12. Mai 2022

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429/2022

Gemeinde Klosters OP-Gesamtrevision Phase II "Gewässerraumzone für den Schlappinbach im

Gebiet Ober Ganda" Vorzeitige Genehmigung

AMT FÜR RAÜMENTWICKLUNG RAUMENTWICKLUNG Nr

E A.

1 3. M a i 2022

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Die Stimmberechtigten der Gemeinde Klosters beschlossen anlässlich der Urnenab stimmung vom 28. November 2021 die Phase II der Gesamtrevision der Ortsplanung, umfassend u.a. einen Zonenplan 1:2500 Klosters Dorf. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 28. November 2021 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt für

Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 13. Februar 2020 einen Vorprüfungsbe richt. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 28. November 2021 ge mäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 3. Dezember 2021. Es gingen drei Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Klosters die Regierung um Genehmigung der am 28. November 2021 von der Gemeinde be schlossenen Phase II ihrer Ortsplanungsgesamtrevision im Rahmen von Art. 49 KRG.

2

B.

Die Revisionsvorlage umfasst im Wesentlichen ein ein neues Baugesetz für die ehema lige Gemeinde Klosters und schwergewichtig für den Teil "Landschaft" neue Zonen und neue Generelle Erschliessungs pläne sowie neue Generelle Gestaltungspläne und

pläne. Im Rahmen der Zonenpläne wurden unteranderem auch die Gewässerräume mittels der Ausscheidung von Gewässerraumzonen festgelegt.

Das regierungsrätliche Genehmigungsverfahren ist zurzeit im Gange und dürfte nicht zuletzt wegen der Behandlung der drei Beschwerden - noch einige Zeit in An spruch nehmen.

Mit Schreiben vom 5. April 2022 beantragt der Gemeindevorstand Klosters, die im Zonenplan 1:2500 Klosters Dorf auf den Parzellen Nrn. 860 und 1327 im Abschnitt zwischen der Talstation der Luftseilbahn "Madrisa" und den Kunstbauten für den Schlappinbach auf Höhe der Koordinaten 2 785 806 / 1 195 546 ausgeschiedene Gewässerraumzone sei von der Regierung vorgezogen zu genehmigen. Zur Begrün dung weist die Gemeinde u.a. darauf hin, das Amt für Natur und Umwelt habe in sei nem Bericht vom 2. März 2022 festgestellt, dass das Baugesuch für das Ferienresort "Ober Ganda" bis zur regierungsrätlichen Genehmigung der in diesem Gebiet ausge schiedenen Gewässerraumzone zufolge Verletzung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; S R 814.20) nicht bewilli gungsfähig sei. Somit müsse mit der Erteilung der Baubewilligung bis zur Genehmi gung der Gewässerraumzonen zugewartet werden. Weiter führt die Gemeinde aus, die Realisierung des Ferienresorts "Ober Ganda" sei von grosser volkswirtschaftli cher Bedeutung. Schon das ordentliche Baubewilligungsverfahren sei mit dem zu er wartenden Weiterzug ans Verwaltungsgericht für die Projektumsetzung zeitkritisch. Wenn mit dem Baubewilligungsentscheid zusätzlich bis zum Abschluss des Geneh migungsverfahrens betreffend Phase II der Klosterser Ortsplanungsrevision zugewar tet werden müsse, so drohe ein Scheitern des Projekts allein aufgrund der Verfah

rensdauer.

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c. Die Regierung kann die im m Schreiben der Gemeinde Klosters vom 5. April 2022 ent haltene Begründung für die die ausnahmsweise vorzeitige Genehmigung eines Teils der für den Schlappinbach ausgeschiedenen Gewässerraumzone nachvollziehen. Der Antrag der Gemeinde kann somit unterstützt werden, zumal der gewünschten vorzei tigen Genehmigung eines Teils der für den Schlappinbach ausgeschiedenen Gewäs serraumzone weder formell noch materiell etwas im Wege steht.

Die drei eingegangenen Beschwerden haben keinen Bezug respektive Zusammen hang mit der vorliegend zur Debatte stehenden vorzeitigen Genehmigung eines Teils der Gewässerraumzone für den Schlappinbach. Sie werden in separaten Regie rungsbeschlüssen gleichzeitig mit dem Genehmigungsentscheid zur Gesamtvorlage Phase II behandelt.

Zusammenfassend resultiert aufgrund der vorstehenden Ausführungen, dass ent sprechend dem Antrag der Gemeinde Klosters die regierungsrätliche Genehmigung der Gewässerraumzone auf den Parzellen Nrn. 860 und 1327 im Abschnitt zwischen der Talstation der Luftseilbahn "Madrisa" und den Kunstbauten für den Schlappin bach auf Höhe der Koordinaten 2'785'806 / 1'195'546 erfolgen kann. kann.

Gestützt auf Art. 49 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Der Zonenplan 1 :2500 Klosters Dorf vom 28. November 2021 wird entspre chend dem Antrag der Gemeinde und im Sinne der Erwägungen vorzeitig geneh migt, soweit er eine Gewässerraumzone auf den Parzellen Nrn. 860 und 1327 im Abschnitt zwischen der Talstation der Luftseilbahn "Madrisa" und den Kunstbau ten für den Schlappinbach auf Höhe der Koordinaten 2'785'806 / 1'195'546 um m fasst.

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2. Der Gemeindevorstand Klosters wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. 5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an: -

Der Präsident:

Marcus Caduff

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin