Teilrevision GEP Hängebrücke, La Pendenta
Plan d'affectation, réglementation de base · Disentis/Mustér
Document
- Numéro
- 22.773
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Disentis/Mustér
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 11 oct. 2022
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
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Die Regierung La Regenza Il Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni
‘Sitzung vom Mitgeteilt den - Protokoll Nr.
11. Oktober 2022 14. Oktober 2022 773/2022
Gemeinde Disentis/Muster OP-Teilrevision "GEP Hängebrücke, La Pendenta" Genehmigung
Der Gemeinderat von Disentis/Muster beschloss an seiner Sitzung vom 25. März 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Plan general d’avertura 1:2000 Punt pendenta Rein.
Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Disentis/Muster die folgenden
weiteren Unterlagen ein:
— Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 29. März 2022 inklusive Beilagen gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
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- Plan "Hängebrücke S. Gada — Ragisch" vom 9. Juli 2020 (Übersicht 1:2500 / Situation 1:500 / Längsschnitt 1:500)
- Plan "Variantenstudium" vom 14. November 2019 (Situation 1:1000 / Längsschnitte 1:2000)
Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 17. September 2020 und 16. November 2021 Vorprüfungsberichte zur Vorlage.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. März 2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 8. April 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 8. Juni 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Disentis/Muster um
Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage
Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzungen zum Bau einer Hängebrücke vom Dorf Disentis/Muster zum Weiler Mumpe Medel geschaffen werden. Mit dem geplanten Bauwerk soll für die zu Fuss Gehenden eine direkte Verbindung über den Rhein geschaffen werden. Zudem soll die Hängebrücke touristisch genutzt werden.
Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Punt pendenta Rein
Die Rheinschlucht zwischen Segnas und Fontanivas stellt ein wichtiges Wintereinstandsgebiet für verschiedene Wildtierarten (insbesondere Hirsch-, Reh- und Gamswild) dar. Aktuell wird das Gebiet teilweise auch im Winter von Wanderern und Schneeschuhläufern begangen, was zu Störungssituationen in diesem heiklen Lebensraum führt. Die geplante Hängebrücke zwischen Sontga Gada und Ragisch stellt eine sehr attraktive Alternative zur Wegverbindung durch die Schlucht dar. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Wegverbindungen durch die
Schlucht während dem Winterhalbjahr weniger begangen wird.
Zum Schutz des Wildes während der Setzzeit sowie den Wintermonaten soll mittels Tafeln darauf hingewiesen werden, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen und die Hunde an der Leine zu führen sind. Diese Massnahme wird begrüsst. Zur noch besseren Sensibilisierung wird empfohlen die entsprechenden Tafeln mit einem Hinweis zu ergänzen, wonach in den Wintermonaten nicht der Weg durch das Wintereinstandsgebiet, sondern derjenige über die neu erstellte Hängebrücke benutzt werden sollte. Ferner wird die Wildhut die künftige Besucher- und Wildsituation beobachten. Gegebenenfalls wird sie zusammen mit der Gemeinde weitere Massnahmen (beispielsweise offizielle Wegsperrungen im Winter oder Ausscheidung von Be-
tretungsverböten/Wildruhezonen) prüfen und umzusetzen.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der Plan general d'avertura 1:2000 Punt pendenta Rein vom 25. März 2022
wird im Sinne der Erwägungen mit folgendem Hinweis genehmigt:
- Es wird darauf hingewiesen, dass zum Schutze des Wintereinstandsgebiets in den Wintermonaten vor übermässigen Störungen nötigenfalls weitere
Massnahmen zu prüfen und anzuordnen sein werden.
2. Der Gemeindevorstand Disentis/Muster wird ersucht, diesen Beschluss in geeig-
neter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechismittelbelehrung).
3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungssielle führt die Nutzungs-
plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
Mitteilung an:
Der Präsident:
Yayf-
Marcus Caduff
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
NM
Daniel Spadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération